Sehr geehrte Frau Kowark,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Gehälter der EU-Beamten sind gesetzlich festgelegt. Sie richten sich an der durchschnittlichen Gehaltsentwicklung in acht EU-Mitgliedstaaten aus.
2009 hatte sich Deutschland mit vielen anderen EU-Mitgliedstaaten angesichts der Wirtschaftskrise massiv für die Absenkung einer geplanten Erhöhung eingesetzt, so dass nur eine moderate Erhöhung beschlossen wurde. Allerdings hat die Europäische Kommission hierzu den Europäischen Gerichtshof angerufen – und der entschied, dass die vorgeschlagene Erhöhung der Gehälter in geringerer Höhe nichtig ist. Das deutsche Bemühen war an dieser Stelle also leider nicht von Erfolg gekrönt.
Deutschland bleibt aber dran: Die Methode zur jährlichen Anpassung der EU-Gehälter steht aktuell auf dem Prüfstand. Die entsprechende Festlegung läuft zum 31. Dezember 2012 aus.
Die EU-Nettozahler-Staaten, u. a. auch Deutschland, haben in einem gemeinsamen Papier ihre Erwartungen und Vorschläge an die Reform des EU-Beamtenstatuts einschließlich der Methode der jährlichen Gehaltsanpassung der EU–Beamten dargestellt.
Außerdem herrscht zwischen Deutschland und den anderen EU-Nettozahlern Einigkeit darüber, dass bei Gehältern, Pensionszahlungen, Vorruhestands-regelungen, Reisekostenregelungen etc. deutliche Einschnitte erforderlich sind. Einen Forderungskatalog vom 17. November 2011 unterstützen insgesamt achtzehn EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung ist zuversichtlich, dass sich bei den bevorstehenden Verhandlungen zwischen Kommission, dem Europäischem Parlament und Rat über die Reform des EU-Beamtenstatuts ein akzeptabler Kompromiss erreichen lässt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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