Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Thomas Fischer am 16. Juli 2012
22243 Leser · 23 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Beschneidung von Kindern und Jugendlichen

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich habe eine Frage an Sie, bezüglich der Beschneidung von Kindern und Jugendlichen.

Eine Beschneidung aus religiösen Grunden in Deutschland empfinde ich als vorsätzliche Körperverletzung sowie einen Verstoß gegen das Grundgesetz, daß jedem Bürger in Deutschland, die körperliche Unversehrtheit garantiert.

Aus meiner Sicht kann eine Beschneidung erst mit der Volljährigkeit des Kindes/Jugendlichen erfolgen. Was ist, wenn ein Kind beschnitten wird und später wegen Körperverletzung gegen Deutschland klagt, weil es dieses nicht wollte und auch der Religion nicht beitritt / beitreten möchte. Was sagen Sie in einem solchen Fall. Hat darüber auch schon jemand mal nachgedacht ?

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich beanke mich für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Fischer

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. August 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Fischer,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP hat der Deutsche Bundestag am 19. Juli die Bundesregierung mit großer Mehrheit aufgefordert, „im Herbst 2012 unter Berücksichtigung der grundsätzlich geschützten Rechtsgüter des Kindeswohls, der körperlichen Unversehrtheit, der Religionsfreiheit und des Rechts der Eltern auf Erziehung einen Gesetzentwurf vorzulegen, der sicherstellt, dass eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist“.

Den Beschluss sowie die Begründung dazu finden Sie hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/3986124...

Die Bundesregierung begrüßt den Beschluss des Bundestages. Sie wird der Aufforderung nachkommen und einen entsprechenden Gesetzentwurf vorbereiten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (23)Schließen

  1. Autor Bea Schmidt
    am 17. Juli 2012
    1.

    Kinder brauchen das Recht auf körperliche Unversehrheit!

    Es ist für mich befremdlich, dass im Tierschutz (zu Recht!) Hunde vor dem Kupieren von Ohren und Schwanz geschützt sind, humane Säuglinge aber scheinbar weniger Rechte als ein Tier haben – aus “religiösen Gründen” – und sie der Weltanschauung ihrer Eltern ausgeliefert sind. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit geht immer vor – Kinder sind nicht “Menschen zweiter Klasse”, denen dieses Recht verwehrt werden darf! Jeder Mensch darf für sich selber glauben, was er möchte und auch seinem Kind davon erzählen, ihm aber aus “religiösen Gründen” Teile seines Körpers abschneiden zu lassen, das entbehrt jeglicher Grundlage und sollte in einem Rechtsstaat keinen Platz haben. Und nein, keine Ausnahme! Niemand hat das Recht, einem wehrlosen Säugling ohne jegliche medizinische Notwendigkeit solch einem Eingriff auszusetzen. Ich fasse es einfach nicht, dass Kinder immer noch als Menschen zweiter Klasse zählen und noch hinter dem Haustier kommen - als persönlicher Besitz ihrer Eltern, die mit ihnen und verfahren können, wie sie möchten. Tiere sind ergo per se gesetzlich besser geschützt, das muss man sich mal vor Augen halten…

  2. Autor Bea Schmidt
    am 17. Juli 2012
    2.

    Ein zu begrüßendes Verbot der Beschneidung von Kindern und Babys verstößt mit Sicherheit NICHT gegen die Religionsfreiheit – nämlich genau das Gegenteil ist der Fall: Erst die Beschneidung von Kindern und Babys verstößt gegen die Religionsfreiheit! Junge Menschenkinder haben auch Menschenrechte und gehören eigentlich noch keiner Religion an, denn die Voraussetzung für die Religionsmündigkeit ist ein gewisses Alter, sowie Verständnis für die Welt und Religion. Mit 12 oder mit 14 sind Jugendliche per Gesetz religionsmündig und dann vielleicht auf dem Wege zu Christen, Muslime, Juden, Agnostiker, Asatru oder Atheisten. Eine Vereinnahmung der Kinder und Babys von Religionsgemeinschaften verstößt nämlich gegen die Religionsfreiheit DIESER KINDER UND SÄUGLINGE!! Keine Religionsgemeinschaft darf und sollte Dritte (hier die Kinder!) ohne deren ausdrückliche Einwilligung (was im Säuglingsalter noch gar nicht möglich ist) so einfach mirnichts/dirnichts als ihr Religionseigentum betrachten und an ihnen nicht reversible religiöse Riten vollziehen! Das Recht auf Religionsfreiheit ist ein Recht des Menschen auf freie Religionsausübung AN UND FÜR SICH SELBST, aber NIEMALS ein Recht der vereinnahmenden Religionsgemeinschaften und deren Gläubigen auf chirurgische Ritualausübungen an wehrlosen, religionsunmündigen Kindern und Babys, welche mit Sicherheit kein Einverständnis gegeben haben!

  3. Autor Bea Schmidt
    am 17. Juli 2012
    3.

    Sollte ein Gesetz pro Beschneidung durchgeboxt werden, so stehen Kinder zudem noch hinter Haustieren zurück, welche nicht (mehr) kupiert werden dürfen.

    Der Wille von Eltern und Religionsgemeinschaften, ihre Kinder und Babys unwiderruflich und ohne deren Einverständnis religiös zu “zeichnen” und an ihnen markierende Riten zu vollziehen, stellt einen gehörigen Missbrauch an wehrlosen Kindern und Babys dar und verstößt obendrein noch gegen die Religionsfreiheit dieser jungen Menschen – und ist somit weder mit Grundgesetz noch mit Menschenrechten vereinbar. Punkt.

    ZUERST kommt das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit (und zwar auch für Kinder, denn diese sind tatsächlich MENSCHEN!), und erst DANACH das Recht auf freie Religionsausübung.

  4. Autor Thomas Fischer
    am 17. Juli 2012
    4.

    Ich finde es sehr gut, daß ich mit meiner Meinung nicht allein da stehe. Ausländer in Deutschland haben sich nach den deutschen Gesetzen zu richten. Und diese Verbieten solchen Methoden. Und das hat nichts mit freier Glaubensausübung zu tun. Wenn ein 18jähriger sich entscheidet, dem Glauben beizutreten, kann er sich immer noch Beschneiden lassen. Hier sollte die Kanzlerin mal einen Blick zum großen Bruder USA werfen, wo solche Praktiken seit geraumer Zeit verboten sind, bzw. nicht geduldet werden.

  5. Autor Felix Emele
    am 18. Juli 2012
    5.

    Obendrein wird durch das Anerkennen eines Rituals religiöser Menschen, als Religionsfreiheit, wieder die Kindesheirat, die Sharia und andere Regeln und Rituale in Deutschland möglich. Denn sie sind alle Teil einer religiösen Glaubensordnung und zählen dann ja ebenfalls zur Religionsfreiheit.

    Was zählt mehr das Recht auf Religionsfreiheit und somit viele abstrusse und gefährliche Rituale oder der Schutz der Unversehrtheit eines Menschen? Dies wird in den kommenden Tagen entschieden.
    Wir leben in einem scheinbar säkularen Staat und werden doch immer wieder von Religionsvertretern in unserer Freiheit beschränkt und angegriffen. Dies muss geändert werden!!!

  6. Autor Dennis Heine
    am 18. Juli 2012
    6.

    Mich würde interessieren, ob auch nur einer der Beschneidungsgegner selbst beschnitten ist? Oder: Warum unsere Demokratie in ihrer jetzigen Form nicht funktioniert.

  7. Autor Ralf Schumann
    am 18. Juli 2012
    7.

    Auch ich bin entsetzt, dass Frau Merkel dieses Thema so locker sieht. Als würde "die Welt über uns lachen", wenn wir Beschneidungen vebieten. Vermutlicht lacht die Welt über uns, weil wir unsere Vergangenheit, nein, die unserer Vorfahren, noch nicht überwunden haben und uns deshalb jüdische und muslimische Traditionen nicht verbieten wollen.
    Um Wählerstimmen geht es sicherlich auch, denn schließlich wird unsere Zukunft in Deutschland auf Grund der stark ansteigenden islamischen Geburten entsprechend geprägt werden. Muslimische Bürger haben Stimmrecht bei Wahlen und darauf muss sich die Politik künftig einstellen.

  8. Autor Felix Emele
    Kommentar zu Kommentar 6 am 19. Juli 2012
    8.

    Ich bin beschnitten! Sie?
    Ist nicht besonders angenehm und die Schmerzen sind nicht von schlechten Eltern. Ausserdem steht die Beschneidung nicht im Koran und auch nicht in der Bibel. Vom Talmud weiß ich des er ab dem 8. Lebenstag vorgeschrieben ist. Dennoch sollte ein Mensch selber über die Beschneidung entscheiden können und mit 8 Tagen ist das wohl etwas zu früh. Die Entscheidung sollte im mündigen Alter gefällt werden. Dann ist es freiwillig und nicht aufdoktriniert.

  9. Autor Thomas Fischer
    am 19. Juli 2012
    9.

    Ich habe nichts gegen Religionsfreiheit. Aber in Deutschland müssen die deutschen Gesetze für alle gelten. Und hier geht es um den Schutz von Kindern und Jugendlichen, daß unsere Regierung immer als höchtes Gut verkauft und jetzt klein bei geben will.
    Wenn ich z.B. in die Türkei gehe und dort Asyl beantrage und dann ein Recht auf Ausübung meiner Religion, dann lachen die mich dort aus und schicken mich zum Teufel.
    Warum denkt Jeder, der nach Deutschland kommt, er kann hier so Leben wie in seiner Heimat ? Was ist mit unseren Werten und Gesetzen ? Zählen die überhaupt nicht mehr ?

  10. Autor Wolfgang Mücke
    Kommentar zu Kommentar 8 am 22. Juli 2012
    10.

    Sie haben Unrecht. Es steht in der Bibel. Die Christen haben es nur für sich abgeschafft. Im der Bibel steht auch, dass Ehebrecher zur Strafe getötet werden sollen. Daran hält man sich höchstens noch im Iran. Manche Dinge passen nicht mehr in die heutige Zeit.
    Zur Bibel und Beschneidung:
    1. Mose - Kapitel 17:
    10 Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. 11 Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. 12 Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. 13 Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. 14 Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat.

  11. Autor Wolfgang Mücke
    am 22. Juli 2012
    11.

    Es ist erschreckend, wie schnell und locker interfraktionell in Urlaubslaune über dieses Thema abgestimmt wird. Die Abstimmung war zwar nicht über ein Gesetz, aber über eine Willenserklärung. Wie kann man in einer Zeit, in der Kinderschutz immer mehr in den Vordergrund tritt, so rückwärtsgewandt entscheiden?

    In 100 Jahren ist die Beschneidung in über der Hälfte der Staaten dieser Welt sowieso verboten. Dass Deutschland nicht der Vorreiter beim Verbot sein will, kann ich noch verstehen. Eine explizite Erlaubnis endet mit Sicherheit beim BVG. Dann wird es spannend, was dabei herauskommt. Man hätte es einfach wie bereits 60 Jahre lang einfach laufen lassen können. Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Dann hätte man beobachten können, wie die Stimmung in den anderen Ländern ist. Und die dreht sich zu Ungunsten der Beschneidung.

    Auch moderne Juden sind inzwischen gegen die Beschneidung. Man muss nur mal zum Verein "Jews against circumcision" recherchieren.

  12. Autor Dennis Heine
    Kommentar zu Kommentar 8 am 23. Juli 2012
    12.

    es geht doch darum - lassen sie die muslime und juden darüber abstimmen, die selbst beschnitten wurden, und nicht die allgemeinheit, die überhaupt nicht weiss, worüber sie redet - ausser aus medien, also wieder vorgefertigte meinungsmache.

  13. Autor Thomas Fischer
    am 23. Juli 2012
    13.

    Sehr geehrter Herr Mücke,
    Sie geben sich doch selber die Antwort. Ja, wir nehmen Heute nicht alles so genau, wie es in der Bibel steht. Zitat: ...Im der Bibel steht auch, dass Ehebrecher zur Strafe getötet werden sollen...
    Also, wieso sollen wir uns dann genau an dieses eine Gebot halten? Und, eine Frage, die mir noch keiner beantwortet hat: Was ist, wenn das Kind / der Jugenliche erwachsen wird und für sich entscheidet, er möchte dieser Religion nicht beitreten. Wen soll er dann wegen seiner vorsätzlichen Körperverletzung haftbar machen? Es ist ja schließlich ein irrreversibler Eingriff. Ich bin gespannt, ob ich von Irgendjemand darauf einmal eine Antwort bekomme. Wer will die Verantwortung dafür tragen?

  14. Autor Thomas Fischer
    am 24. Juli 2012
    14.

    Ich möchte zu diesem Thema gern noch auf einen Link bei Heise.de verweisen: http://www.heise.de/tp/blogs/8/152445

  15. Autor Felix Emele
    Kommentar zu Kommentar 12 am 31. Juli 2012
    15.

    Wenn ich Muslime hier in Deutschland abstimmen lassen würde so könnte ich auch die Sharia wieder einführen, den ein Großteil ist heimlicher Befürworter dieses Rechtssystems. Sobald es um Religion geht hat es nichts mehr mit Vernunft zu tun. Wie sagte schon Martin Luther so schön:"der Glaube alle Vernunft, Sinne und Verstand mit Füßen treten."
    Wo kämen wir den hin wenn jeder seine Araischen Bräuche in Deutschland im Namen der Religionsfreiheit ausleben dürfte. Ich glaube bei den Beschneidungen der Schamlippen bei Mädchen hat auch niemand gefragt/abgestimmt ob Sie das wollen oder nicht!
    Wir besitzen nicht umsonst eine der besten Verfassungen der Welt um die uns viele Bürgerrechtler in aller Welt beneiden. Die besagt ganz klar dass die Unversehrtheit des Menschen in Körper und Geist unantastbar ist. Religionsfreiheit steht auch drin aber auch das ist eine Wahl der mündigen und nicht durch die Doktrin der Eltern durchzusetzen. Man kann Traditionen beibringen und die Kinder wenn sie mündig sind entscheiden lassen ob sie teil dieser Tradition werden wollen. Dafür steht meiner Meinung das Grundgesetz.

  16. Autor Ayda Yildiz
    am 01. August 2012
    16.

    Ich hätte nicht gedacht das soviele Deutsche Mitbürger das aus dieser Sicht sehen, Jeder hat seine Meinung darüber, ich möchte auch nicht darüber diskutieren ,in Amerika werden die Babys gleich nach der Geburt beschnitten und zwar ohne jeglichen Glaubenshintergrund, warum sagt da niemand was, und es werden soviele Kinder auch beschnitten weil sie Verwachsungen haben und immer wieder entzündungen erleiden , dann kannst du nicht daher kommen und sagen , nein mein kleiner du musst warten bis du 18 bist.
    Es hat auch Hygienische hintergründe , laut Statistik haben inden muslimischen ländern deutlich weniger Geschlechtskrankheiten die über Geschlechtsverkehr übermittelt werden und es ist bewiesen worden das es an der Beschneidung liegt.
    Dies gehört zu unserem Glauben und ist ein sehr wichtiger Lebensabschnitt eines Jungen,
    ok dann schaffen wir die Taufe auch weg , klar es wird nichts abgeschnitten aber die Babys haben an einer Taufe auch keine Freude ,während sie schlafen kaltes wasser über den Kopf.

    Ich verstehe nicht warum dies so ein grosses Thema geworden ist , dagegen bin ich aber auch wenn es ohne hygiene durch irgenwer ohne betäubung durchgeführt wird, aber wenn alles unter Ärzteaufsicht passiert was spricht dagegen?Wen stört es und warum ? Es gibt genug zuviele andere Probleme über die man diskutieren sollte zbsp über den massenmord in Burma das spricht niemand darüber, schaut euch mal die Bilder an das sind körperverletzungen unschuldie babys kinder menschen , wie sie in der heuten zeit hingerichtet werden, lasst uns über wichtigere sachen abstimmen

  17. Autor Ayda Yildiz
    am 01. August 2012
    17.

    Soviel zur Religion
    Liest dochzuerst mal die Bibel

    www.bibel-online.de
    1. Mose - Kapitel 17

    9 Und Gott sprach zu Abraham: So halte nun meinen Bund, du und dein Same nach dir, bei ihren Nachkommen. 10 Das ist aber mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Samen nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden. (3. Mose 12.3) (Apostelgeschichte 7.8) 11 Ihr sollt aber die Vorhaut an eurem Fleisch beschneiden. Das soll ein Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. 12 Ein jegliches Knäblein, wenn's acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. 13 Beschnitten werden soll alles Gesinde, das dir daheim geboren oder erkauft ist. Und also soll mein Bund an eurem Fleisch sein zum ewigen Bund. 14 Und wo ein Mannsbild nicht wird beschnitten an der Vorhaut seines Fleisches, des Seele soll ausgerottet werden aus seinem Volk, darum daß es meinen Bund unterlassen hat.

  18. Autor Felix Emele
    Kommentar zu Kommentar 17 am 01. August 2012
    18.

    So nur weil es anderen Kindern schlechter geht soll man Verbesserungen bzw. bestehendes Recht nicht einfordern?
    Das dass was in anderen Ländern an Missbrauch und Verstümmelung an der Menschheit durchgeführt ist nicht schön und unterstützenswert ist kann jeder mitfühlen. Dennoch kann man im eigenen Land etwas erreichen. Die Argumente die Oben beschrieben gegen eine Beschneidung stehen sollten genügen und sind besser als Argumente wie "Tradition" und "Hygiene". Denn unter Tradition kann ich viele Bräuche zusammenfassen die für uns heute untragbar wären aber in anderen Ländern noch vorhanden sind. Bei Hygiene hörts bei mir auf. Das ist keine Begründung, vielleicht für früher, aber nicht mehr heute. Man kann seinen Piepan auch waschen mit Vorhaut. Es gibt genauso studien die Belegen das eine ungeschützte Eichel schneller zu Entzündungen, Rissen und somit zu Infektionen neigt. In einem Land in dem höhere Hygienestandards möglich sind, sollte ein solches Argument nicht fallen!

    Des Weiteren sprechen Sie die Bibel an und sehen das es in der Bibel im alten Testament auch vorgeschrieben ist. Trotzdem macht das heute in Deutschland meines Wissens kaum noch jemand der christlichen Glaubens ist.

  19. Autor Thomas Fischer
    am 02. August 2012
    19.

    Ich weiß, daß sich an diesem Thema die Geister Scheiden. Grundsätzlich sage ich: Wir leben in Deutschland und hier gilt das deutsche Gesetz. Wenn Ausländer nach Deutschland kommen, haben die sich an geltendes Recht in Deutschland zu halten. Und hier ist das eben ein Fall von vorsätzlicher Körperverletzung von Schutzbefohlenen !
    Wenn ich in ein anderes Land reise, muß ich mich -ob es mir paßt oder nicht- an die Gesetze des Landes halten. Darüber wird nicht diskutiert.
    Und, es geht hier nicht um die Ausübung von Religionsfreiheit. Die Beschneidung kann, wenn die Kinder volljährig sind, dann immer noch vorgenommen werden. Dann liegt auch eindeutig ein Einverständnis des Betroffenen vor.
    Es gibt einige interessante Studien in den USA, daß ein Großteil der als Kind beschnittenen Männer, dieses sofort rückgängig machen würden und viele Versuche, diesen Männen wieder eine Vorhaut zu geben......
    Alle verweisen immer auf die Bibel. In der Bibel stehen soviele Gebote und Pflichten, die Heutzutage von keinem Gläubigen 100% eingehalten werden. Wieso bestehen die Gläubigen dann so auf die Körperverletzung von Kindern ?

  20. Autor elena nardazy
    Kommentar zu Kommentar 1 am 07. August 2012
    20.

    Teil 1:
    „Reale Aspekte zur Beschneidungs-Debatte“
    Die Beschneidung von Mädchen ist eine dauerhafte Schädigung und nachteilige Behinderung. Sie ist eine unzumutbare Verstümmelung und muss ausnahmslos unter Strafe gestellt werden. Das Recht auf „Religionsfreiheit“ hört dort auf, wo das Recht des Kindes „auf Schutz vor Verstümmelung“ anfängt.
    Frauenbeschneidung war nie eine biblische oder jüdische Praxis.

    Die Einsetzung der männlichen Beschneidung war ein Bundeszeichen und geht weit über das Mittelalter zurück, nämlich auf den Stammvater Abraham (1. Buch Mose, Kapitel 17, Verse 9 – 14).
    Für die neutestamentliche Gemeinde ist sie nicht mehr geboten, also schon weit vor dem Mittelalter wieder abgeschafft, wie wir im Römerbrief 2, 28 – 29 lesen :
    „Denn nicht d e r ist ein Jude, der es äußerlich ist; auch ist nicht das die
    Beschneidung , die äußerlich am Fleisch geschieht; sondern der ist ein Jude, der es innerlich ist, und das ist eine Beschneidung, die am Herzen, im Geiste, nicht dem Buchstaben nach vollzogen wird. Der Galaterbrief 5, 6 ergänzt dies folgendermaßen : „Denn in Christus Jesus gilt weder Beschneidung noch Unbeschnittensein etwas, sondern der Glaube, der durch Liebe wirksam ist.“
    Da die männliche Beschneidung im Gegensatz zur Beschneidung von Frauen keine Verstümmelung ist, sollten wir Juden und Moslems nicht per Gesetz, aus deren religiöser Praxis eine strafbare Handlung verfügen ! Jesus war Jude und war auch beschnitten. Und er war immerhin der ins Fleisch gekommene Rettergott.
    Das weit verbreitete Problem der Vorhautverengung entfällt durch Beschneidung und
    die Funktion und Form des Gliedes bleiben vollständig unversehrt. Juden und Moslems wollen schließlich nicht ihr „wichtiges Stück“ verderben !

  21. Autor elena nardazy
    Kommentar zu Kommentar 1 am 07. August 2012
    21.

    Teil 2:

    Hier sachlich differenzieren, statt pauschalisieren ist hilfreich ! Todesfälle oder Spätschäden sind bei der männlichen Beschneidung nicht zu erwarten im Gegensatz zu Impfungen bei Säuglingen !
    Wenn wir es mit der körperlichen Unversehrtheit wirklich ernst nehmen, gemäß Artikel 2, Absatz 2, des Grundgesetzes, dann müssen wir endlich der gefährlichen Impfpraxis von Säuglingen Einhalt gebieten.
    Hier sind echt Todesfälle, sowie akute und latente Impfschäden zu beklagen, die in keinem Verhältnis zu einer vermeintlichen Schutzwirkung stehen.
    Hierzu ein Buchzitat von Jean Claude Alix : Die 6-fache Impfung war nicht genug, eine 8-fache Impfung wird vorbereitet. Man spritzt kleinen, wehrlosen Babies gleichzeitig die fürchterlichsten Erreger unter die Haut, obwohl das eigene Immunsystem erst noch entwickelt werden muss !
    Zur Ergänzung der Mischung fügt man Formaldehyd, Quecksilber und Aluminium dazu.
    Das sind schwere Gifte, die z.T. wie Formaldehyd, verboten sind. Aluminium-phosphate stehen in dringendem Verdacht , das Nervensystem nachhaltig zu schädigen und werden als Auslöser von Parkinson und Alzheimer gehandelt. Quecksilberverbindungen sind bekanntermaßen giftig und schädlich. Dass das nicht gut gehen kann, versteht jeder, nur die „Experten“ haben ihre Schwierigkeiten. Nicht einmal der häufige „Plötzliche Kindstod“ der Säuglinge direkt nach der Impfung stört diese Experten. Seitdem Japan die gefährliche Keuchhustenimpfung

    Teil 3 folgt

  22. Autor elena nardazy
    Kommentar zu Kommentar 1 am 07. August 2012
    22.

    Teil 3:
    nicht mehr in den ersten zwei Lebensjahren durchführt, ist in diesem Land der „Plötzliche Kindstod“ so gut wie verschwunden (Quelle Dr. med. Tinus Smits).
    Glücklicherweise sind einige mutige Ärzte dabei, Fallstudien zu sammeln und zu veröffentlichen.
    Herr Dr. med. Gerhard Buchwald hat mit seinem Leitspruch : „Impfung schützt nicht, Impfung nützt nicht, Impfung schadet !“ den Weg geebnet. Seine Aussagen sind durch die unbestechlichen Zahlen der Landesämter für Statistik untermauert.
    (Ende des Buch-Zitates.)
    Mit dem Abwägen von Sinn und Unsinn der Impfungen könnte man getrost warten, bis die Kinder volljährig sind dies zu entscheiden, anhand von Fakten und nicht mit vorgekautem Halbwissen der Impflobby. Gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung, seelische Ausgeglichenheit und die weitgehende Vermeidung von Genuss-Giften sind der beste Weg die körpereigene Abwehrkraft zu stärken. Die notwendige Grundimmunisierung wird dann im gesellschaftlichen Umfeld auf natürliche Weise, kostenlos und völlig risikolos erreicht !

    Mit freundlichen Grüßen,
    Walter Mühl

  23. Autor Thomas Fischer
    am 07. August 2012
    23.

    Sehr geehrter Herr Mühl,
    ich finde Ihre Ausführungen im ersten Teil sehr gut.
    Diesen Text sollte man den Beführworten mal unter die Nase reiben.

    Das Thema Impfungen sehe ich ähnlich. "Früher" wurden die Kinder auch ohne Impfungen groß. Hier hat zwar die gesunde und ausgewogene Nahrung u.a. gefehlt, aber, es ging auch ohne Impfungen. Darauf sollten sich viele Ärzte und Eltern mal wieder Besinnen, daß man nicht beim kleinsten Wehwehchen gleich zum Arzt rennen muß und Antibiotika spritzen muß.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Fischer

  24. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.