Sehr geehrter Herr Dreis,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Korruption zu verhindern und zu bekämpfen, ist eine wichtige Aufgabe - sowohl der Bundesregierung als auch der ganzen Gesellschaft. Korruption steht in Deutschland unter Strafe. So sieht das Gesetz beispielsweise für einen Beamten, der sich bestechen lässt, eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Deutschland hat in der Vergangenheit viele Gesetze und Richtlinien gegen Bestechung und Bestechlichkeit beschlossen. Außerdem gelten in Deutschland internationale Abkommen gegen Korruption, wie zum Beispiel das EU-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung und das Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung.
Deutschland hat im Dezember 2003 auch das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption unterzeichnet. Die rechtlichen Regelungen zur Korruption in Deutschland entsprechen weitestgehend bereits den Vorgaben dieses Übereinkommens.
Allerdings wurde das Abkommen in Deutschland bislang nicht ratifiziert und in deutsches Recht umgesetzt. Zentrale Voraussetzung hierfür ist, den bereits bestehenden Straftatbestand "Abgeordnetenbestechung" zu erweitern.
Hierfür ist die Bundesregierung jedoch nicht der richtige Ansprechpartner. Eine solche Regelung muss vom Bundestag kommen. Sie betrifft ureigene Belange der Abgeordneten. Es ist gängige Praxis, dass die Abgeordneten das Parlamentsrecht selbst gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. August 2012
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