Sehr geehrte Frau Reyem, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Kanzlerin beantworten. Die internationale Staatengemeinschaft hat bereits unmittelbar nach dem 2. Weltkrieg Täter für ihre Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Verantwortung gezogen, etwa mit den Nürnberger (1946 – 1949) und Tokioter Tribunalen (1946 – 1948). Die massiven Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im ehemaligen Jugoslawien und der Völkermord in Ruanda bewogen schließlich den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, Strafgerichtshöfe für Ex-Jugoslawien und Ruanda einzurichten – als Zwangsmaßnahmen nach Kapitel 7 der UN-Charta.
Der ehemalige jugoslawische Präsident Milosevic musste sich vor dem Strafgerichtshof wegen Völkermordes verantworten. Der ehemalige General der bosnischen Serben, Mladic, wird gegenwärtig vor dem Tribunal zur Rechen- schaft gezogen. Deutschland hat diese Tribunale politisch, finanziell und personell unterstützt. Das ebenfalls eingerichtete Sondertribunal zu Sierra Leone verurteilte im April 2012 den ehemaligen Staatspräsidenten Liberias, Charles Taylor wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu 50 Jahren Haft. Gegen das Urteil hat Taylor Berufung eingelegt.
Vor zehn Jahren - am 1. Juli 2002 - trat auf Betreiben der UN-Generalversammlung das Römische Statut in Kraft. Auf dieser Grundlage wurde der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag eingerichtet. Deutschland hat dessen Statut wie mittlerweile über 120 andere Staaten ratifiziert. Der IStGH ist Ausdruck einer im Namen der internationalen Staatengemeinschaft ausgeübten Justiz; sie ergänzt die innerstaatliche Gerichtsbarkeit bei der Verfolgung sogenannter Völkerrechtsverbrechen.
Grundsätzlich ist die Gerichtsbarkeit des IStGH auf vier besonders schwere Verbrechen beschränkt, die die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und zukünftig das Verbrechen der Aggression. Die Regelungen zum letzten Punkt werden allerdings frühestens 2017 in Kraft treten. Im März 2012 fällte der IStGH übrigens sein erstes Urteil gegen einen Milizenführer wegen Rekrutierung von Kindersoldaten.
Die Verfahren vor den UN-Tribunalen und die Einrichtung des IStGH zeigen sehr deutlich: Die internationale Staatengemeinschaft hat nicht nur den Willen, gegen die Verantwortlichen unsäglicher Gräuel vorzugehen, sondern hat dies auch getan und wird es in Zukunft tun.
Mehr Informationen auf den Internetseiten des IStGH http://www.icc-cpi.int/ und des Auswärtigen Amtes http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/InternatR...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 27. August 2012
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am 28. August 2012
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am 11. September 2012
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