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Beantwortet
Autor Andreas Franke am 10. September 2012
11329 Leser · 0 Kommentare

Gesundheit

Gesetzentwurf zur aktiven Sterbehilfe

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
darf ich Ihnen eine Frage stellen? Treten Sie aktiv für das Leben ein?

Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, mit dem die aktive Sterbehilfe straffrei gestellt werden soll.

Aus der Erfahrung wissen wir, dass es nicht gut ist, wenn der Mensch sich das Recht nimmt über das Sterben anderer zu entscheiden. Zuerst kam die Abtreibung mit §218, dann die Gesetzgebung zur PID, dann die straffreie Abtreibung von Kindern mit Downsyndrom (Stichwort: Eugenik). Jetzt die straffreie aktive Sterbehilfe. ... Wohin soll das noch führen bei einer zunehmenden Überalterung der Gesellschaft? Wird demnächst unproduktives Leben straffrei getötet werden dürfen? Haben wir denn nichts aus unserer bösen Vergangenheit gelernt?

Ich bin mit vielen anderen sehr enttäuscht von dieser Partei, der Sie vorstehen. Sie trägt doch das "C" in ihrem Namen. Und dann kommen von dieser Regierung solche Gesetzesentwürfe, die ganz klar gegen das Leben gerichtet sind. Papst Johannes Paul II. hat den Begriff von der "Kultur des Todes" eingeführt.

Mit freundlichem Gruß
Andreas Franke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. Oktober 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Bundeskabinett hat am 28. August 2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Sterbehilfe beschlossen. Der vollständige Titel: „Gesetz zur Strafbarkeit der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung“. Es sieht vor, dass künftig die „gewerbsmäßige“ Hilfe zur Selbsttötung bestraft wird. Gewerbsmäßig ist die Hilfe, wenn sie mit der Absicht geschieht, Gewinn zu erzielen, und wenn sie wiederholt angeboten wird.

Damit soll verhindert werden, dass eine kommerzielle Hilfe zur Selbsttötung als eine normale Dienstleistung gilt - und sich Menschen zum Suizid verleiten lassen, die das ohne so ein Angebot nicht getan hätten. Straffrei bleiben Personen, die an der Tat des Suizidhelfers teilnehmen - vorausgesetzt, ein Angehöriger oder eine nahestehende Person will den Suizid begehen.

Entgegen Ihrer Annahme bleibt die Tötung auf Verlangen, die sogenannte aktive Sterbehilfe, weiterhin ausdrücklich strafbar. Es gibt also keine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Nach der neuen Regelung wird keine Handlung straffrei, die heute strafbar ist. Das neue Gesetz erlaubt also nicht mehr, als bislang erlaubt war. Weitere Informationen zum Gesetzentwurf, zur öffentlichen Diskussion und zu den Begriffen von strafbaren und straflosen Formen der Sterbehilfe finden Sie hier:

http://www.bmj.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2012/2...

http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/201208...

http://www.bmj.de/SharedDocs/Interviews/DE/Printmedien/20...

http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/201208...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung