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Abstimmungszeit beendet
Autor Thomas Krug am 30. Juli 2012
17439 Leser · 12 Kommentare

Soziales

Vermittlungsgutscheine seit April 2012

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente seit April 2012 funktioniert leider im Bereich der Vermittlungsgutscheine für die Abrechnung des Erfolgshonorars privater Arbeitsvermittler nicht.

Die Bundesagentur für Arbeit macht was sie will, und dies häufig diametral zum Willen des Gesetzgebers und auf dem Rücken der Arbeitsuchenden.

Das Verhalten der Bundesagentur mit ihren internen Dienstanweisungen, "Fachlichen Hinweisen" und Handlungsempfehlungen führt zur massenweisen Ablehnung der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (MPAV). Die gewollte Ermessensbetätigung mit dem Slogan der Ministerin des "aufgeräumten Werkzeugkasten" findet aufgrund dieser ermessenslenkenden Dienstanweisungen der Bundesagentur auch gegenüber den Grundsicherungsträgern nicht wirklich statt.

Die Mitarbeiter werden von der Bundesagentur nicht oder sogar unrichtig über die Zugangsvoraussetzungen zum Gutschein informiert. Die Bundesagentur informiert die Arbeitsuchenden völlig unzureichend und zum Teil falsch.

Die Neuordnung führte hier zur erheblichen Verschlechterungen.

Nun meine Fragen:

1. Wieviel Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (MPAV) wurden seit dem 01.04.2012 an wieviele Personen ausgestellt?

2. Wieviel Anträge auf Erteilung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines (MPAV) wurdenseit dem 01.04.2012 abgelehnt?

3. Sind Ihnen die massiven Proteste gegen die derzeitige Praxis der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf die Vermittlungsgutscheine bekannt?

4. Was wird unternommen, damit sich die Bundesagentur für Arbeit dem Willen des Deutschen Bundestages unterwirft und sich nicht als vierte Säule der Demokratie in Deutschland etablieren kann?

5. Wann stellt die Ministerin für Arbeit und Soziales die Dienstaufsicht über die Bundesagentur wieder her? Weiß die Ministerin von der Leyen von den Protesten zu dieser Misere und was tut sie zur Verbesserung der Situation?

Vielen herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 18. August 2012
    1.

    Ich kann Ihren Ärger beim besten Willen nicht nachvollziehen.
    Wer als Arbeitsloser die Voraussetzungen erfüllt bekommt mit Sicherheit einen Vermittlungsgutschein. Wer ihn nicht bekommt kann sich sofort bei der nächsthöheren Stelle beschweren. Ich kenne aber keinen einzigen Fall, egal ob vor oder nach dem 01.04.12, wo einem gutscheinberechtigten Arbeitslosen ein VGS verweigert wurde. Welche massenhaften Proteste meinen Sie? Sie können einen Arbeitslosen nicht zum Abschluss eines Arbeitsvertrages und somit zur Herausgabe seines Gutscheins zwingen. Diese Vermittlung muss immer im beiderseitigen Einverständnis erfolgen.

    Übrigens muss dieser Gutschein nicht beantragt werden. Er wird bei Bedarf sofort ausgestellt oder per Post geschickt.

    Nennen Sie den konkreten Sachverhalt bitte etwas genauer.
    Ich vermute, Sie meinen nicht die Ausstellung eines Gutscheins, sondern die Einlösung. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf die 2.000 Euro. Es kommt allerdings nicht selten vor, dass mehrere Vermittler den gleichen Arbeitslosen die gleiche Stelle vermitteln. Dann kann nur der Originalgutschein eingelöst werden.

    Lesen Sie bitte meinen Beitrag hier: "Akkordlohn ..."
    Hier war auch ein privater Vermittler beauftragt, der mit seiner Vermittlung gescheitert und nun kein Geld erhalten hat. Er kann zwar nicht dafür, aber jemanden zu so unmenschlichen Bedingungen arbeiten lassen, ist verantwortungslos. Das hat der Vermittler auch nach telefonischer Rücksprache eingesehen. Hier hat er schlichtweg Pech gehabt., auch wenn er Vermittlungsarbeit investiert hat. Da gibt es auch kein Ermessen.

  2. Autor Thomas Krug
    am 20. August 2012
    2.

    Hallo Herr Schumann, ich glaube Sie sind da unzureichend informiert. Ich spreche von den Arbeitsuchenden, die keinen Rechtsanspruch (6 Wochen Wartezeit und ALG-I-Bezug) haben. Hier greifen die neuen gesetzlichen Regelungen nicht. Leider werden die Vermittlungsgutscheine massenhaft verweigert, zum Teil mündlich im Gespräch und sogar per Sprachnachricht auf der Mailbox der Arbeitsuchenden. Sie können sich gern bei den Berufsverbänden und Interessenvertratungen wie www.rdaev.de oder www.ipvad.de erkundigen.

    Nach der neuesten Statistik der Bundesagentur wurden im Juli 2012 gerade mal 612 neue AVGS MPAV von den Grundsicherungsträgern eingelöst. Dabei dürfte es sich zum Großteil um Optionskommunen handeln, denen die rechtswidrigen und trickreichen Geschäftsanweisungen der Bundesagentur am A*** vorbeigehen. Eingelöste AVGS MPAV im SGB-III-Bereich im Juli? NULL! Die Bundesagentur ist dabei, das erfolgreiche Instrument plattzumachen! http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arb...

    Ihre übrigen Ausführungen, mit Verlaub, sind leider reine Nebelbomben und haben mit dem brennenden Thema nichts zu tun.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 21. August 2012
    3.

    Ich verstehe Ihre Fragen offensichtich noch immer nicht.
    Jeder Arbeitslose, egal ob Alg1 oder Alg2, hat nach 6 Wochen Arbeitslosmeldung einen Anspruch auf eines VGS. Warum sollte das ein Problem sein und vor allem "massive Proteste" geben?
    Die meisten Gutscheine werden gar nicht erst beim Vermittler eingelöst, oftmals "sehen" Arbeitslose auch nicht "ein", dass sie für einen Arbeitsplatz 2.000 Euro "ausgeben" sollen, obwohl sie das nicht selbst zahlen müssen.
    Sind Sie Arbeitsvermittler? Was sagen Ihre Klienten genau?

  4. Autor Thomas Krug
    am 21. August 2012
    4.

    Hallo Herr Schumann, die Materie ist im Gesetz nicht so einfach zu verstehen. Die Informationen der Bundesagentur sind gelinde gesagt grauenhaft. Und ja, ich bin Privater Arbeitsvermittler und Mitautor einer Denkschrift zu diesem Thema (www.denkschrift-vermittlungsgutschein.de). In dieser haben wir uns dem Problem der Umsetzung der Neuordnung des arbeitsmarkpolitischen Instrumentes durch die Bundesagenur für Arbeit wissenschaftlich genähert.

    Die Bundesagentur betreibt mit ihren Geschäftsanweisungen Rechtssetzung. Sie weist ihre Untergebenen nicht nur an, Gesetze nicht auszuführen sondern sie sogar entgegengesetzt anzuwenden.

    Es ist so, dass nach wie vor nur Bezieher von ALG I und nach 6 Wochen den Rechtsanspruch haben.

    Alle anderen, nunmehr erheblich erweiterten Adressatenkreise bekommen diesen Gutschein nur nach Ermessen ihrer Integrationsfachkraft.

    Und hier liegt das Problem: Die gewollte Verbesserung findet nicht statt, der neue AVGS MPAV wird flächendeckend mit fadenscheinigsten Gründen abgelehnt.

    Die Leute werden lieber in Maßnahmen gepresst, obwohl wir eine Stelle für sie hätten - man verweigert lieber den Vermittlungsgutschein als das derzeit massig vorhandene Geld für "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" in diesem Jahr nicht zu verbrauchen.

    Was meine Klienten sagen, wenn ich sie vermittle? Das können Sie sich doch denken, oder? ;-)

    Ca. 25 % meiner Vermittlungen betreffen übrigens die Generation 50+, ca. 80 % kommen aus dem SGB-II-Bereich, also in der Regel langzeitarbeitlose Hartz-IV-Empfänger. Da ich grundsätzlich nicht in Zeitarbeit vermittle, komme ich auf eine erfreulich hohe Erfolgsquote (6 Monate Probezeit überstanden) von rund 75 %.

    Natürlich können wir nicht allen helfen und verstehen uns nur als Unterstützer bei der Stellensuche.

    Wenn das allerdings so weitergeht mit dieser Bundesagentur, ist der Vermittlungsgutschein bald gestorben. Nur von den Gutscheininhabern mit Rechtsanspruch können wir nicht ausreichend Umsatz machen und müssen schließen. Dann hat jeder wieder nur noch seine eine Integrationsfachkraft ... mit den entsprechenden "durchschlagenden" Erfolgen eines staatlichen, höchstbürokratischen Verwaltungsapparates ...

  5. Autor Ralf Schumann
    am 21. August 2012
    5.

    Nun sehen Sie das mal nicht so negativ. So ein Gutschein ist für uns in 2 Minuten gedruckt und wird in den Jobcentern wirklich fast nie abgelehnt. Wir freuen uns auch, wenn PAV Jobs vermitteln können. Wir wissen sehr wohl wieviel Arbeit dahinter steckt. Naiv wäre zu glauben, dass ein Jobangebot mit einem Anruf bei einem Arbeitgeber getan ist. Daher verstehe ich, wie sehr Sie um das Überleben kämpfen müssen.

    Also ich möchte hier ungern Werbung machen, aber einige PAV kommen per Mail direkt auf die Integrationsfachkräfte wie mich zu. Ich finde das gut und nutze es, sofern es sich um keine unpersönlichen Massen-Mails handelt. Für Vermittler im JC ist es vorteilhaft, wenn das Jobangebot konkret benannt werden kann.
    Auch wenn das hier etwas abschweift: Die 46er Maßnahmen dienen der Unterstützung und Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt. Viele Hartz4-Empfänger kommen leider nicht allein mit den Bewerbungen zurecht. Dort, bei den Maßnahmeträgern, können Sie übrigens auch Werbung für Jobs machen. Die dortigen Projektleiter können dann den VGS für den Arbeitsuchenden sofort und direkt beim JC anfordern. Das Ziel dieser Maßnahmen ist übrigens auch die Integration in den 1. Arbeitsmarkt. Diese Maßnahmen sind keine sogenannten 1-Euro-Jobs!

  6. Autor Thomas Krug
    am 22. August 2012
    6.

    Hallo Herr Schumann, jetzt entwickelt sich ja eine sehr interessante Diskussion.

    Die Zusammenarbeit mit den Leistungsträgern ist natürlich auf lokaler Ebene unterschiedlich. Ich habe zum Beispiel einen hervorragenden Draht zu "meinem" Betreuer beim Arbeitgeberservice. Da ging schon vieles auf dem kurzen Dienstweg, vor allem, wenn einzelne Integrationsfachkräfte mal wieder Mist gebaut hatten.

    Zu Ihren übrigen Ausführungen: Hier spiegelt sich das Problem. Ich greife Sie um Gottes Willen nicht persönlich an. Aber wie kann es sein, dass Sie als Integrationsfachkraft eines Jobcenters die neue Rechtslage seit April 2012 überhaupt nicht kennen?

    Die "46er Maßnahmen" gibt es gar nicht mehr. Während der Zuweisung der eLb* zu Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (und solche meinten Sie ja sicher mit dem Bewerbungstraining, welches grundsätzlich auch einen Vermittlungsauftrag enthält) darf nach Weisung (!) der Bundesagentur kein AVGS MPAV ausgestellt werden:

    "SGB II – Fachliche Hinweise zu den Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 SGB III Maßnahmen bei einer Privaten Arbeitsvermittlung (MPAV) -
    1.3.2 Anspruchsvoraussetzungen für die Ausstellung des AVGS-MPAV

    Weisungen

    ...

    Die Förderleistung kann nicht zum Einsatz kommen, wenn sich die/der eLb bereits in einer Maßnahme befindet, die auch die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zum Inhalt bzw. zum Ziel hat. In diesem Fall ist die Ausstellung des AVGS-MPAV nicht mehr notwendig. Der/dem eLb ist ein Ablehnungsbescheid (Verwaltungsakt (VA) mit Rechtsbehelfsbelehrung) auszustellen. "

    Machen Sie das in Unkenntnis der Rechts- ud Weisungslage trotzdem, ist das natürlich zu begrüßen. ;-) Aber viele Ihrer Kolleginnen und Kollegen handeln zum Nachteil der Arbeitsuchenden.
    Wir fordern daher auch die flächendeckende Schulung der Mitarbeiter der Leistungsträger zur Instrumentenreform.

    (*Amtssprache: eLb - erwerbsloser Leistungsempänger)

  7. Autor Ralf Schumann
    am 22. August 2012
    7.

    Sehr geehrter Herr Krug, wenn Sie in meiner Gegenwart so besserwisserisch und beleidigend im Jobcenter diskutieren würden, hätte ich auch kein Interesse mehr Arbeitslose zu Ihnen zu schicken. Offensichtlich habe ich mich in Sie getäuscht und dachte, Ihnen helfen zu können.

  8. Autor Thomas Krug
    am 23. August 2012
    8.

    Sehr geehrter Herr Schumann, diese Reaktion hätte ich jetzt nicht erwartet. Wirklich schade. Mir ist auch nicht bewußt, was es mit Besserwisserei zu tun hat, wenn eine gesamte Branche um Hilfe schreit, sich drei Juristen und ein Gewerkschafter hinsetzen und die Probleme aufschreiben. Und ja, ein Teil des Problems ist auch, dass flächendeckend die Integrationsfachkräfte nach 4 Monaten immer noch nicht nicht über die Rechtslage aufgeklärt sind. Zig Tausende Arbeitslose sitzen derzeit in Maßnahmen fest und bekommen im Gegensatz zu früher keinen Vermittlungsgutschein - nur weil die Bundesagentur das so willkürlich angeordnet hat. Und das, obwohl wir geeignete Stellen hätten. Ich würde mich freuen, Herr Schumann, wenn Sie weiter mit den PAV vor Ort so gut zusammen arbeiten.

  9. Autor Ralf Schumann
    am 26. August 2012
    9.

    Nun gut, Herr Krug, auch wenn Sie scheinbar glauben, dass all ihre Mitmenschen unwissend sind: Es gibt eine legale Umgehungslösung, die ich hier aber nicht veröffentlichen möchte.
    Wenn Sie wirklich einen Arbeitslose haben, die Sie vermitteln können, weil Sie einen Job für ihn haben und er wirklich diesen Job annehmen möchte, sprechen Sie mit seinem Berater. Ich würde mal behaupten, dass fast jeder diese Möglichkeit nutzen würde. Wenn er ablehnt, kann man auch mit derem Teamleiter darüber sprechen. Gehen Sie aber vernünftig ran und behandeln Sie die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst nicht so abwertend. Das macht wütend, denn unser Image ist ohnehin schon schlecht genug, obwohl wir jeden Tag hart arbeiten. Mehr Arbeit leistet man dagegen gern für nette Menschen. Das ist nicht nur im öffentlichen Dienst so!

  10. Autor Thomas Krug
    am 27. August 2012
    10.

    Sehr geehrter Herr Schumann, das wäre wirklich schön: Der Vermittlungsgutschein wird abgelehnt, ich nehme den Kunden an die Hand und gehe mit ihm zum Amt, erst zur Integrationsfachkraft und wenn ich da keinen Erfolg habe zum Teamleiter. Freundlich lächelnd und alle Probleme sind gelöst. Herr Schumann, wir beobachten FLÄCHENDECKEND Ablehnungen der neuen AVGS MPAV für die Ermessensfälle. Deswegen auch diese Anfrage hier. Mit netten Grüßen

  11. Autor Gottfried Schmieder
    am 08. September 2012
    11.

    Sehr geehrte Herren, könnte es auch daran liegen, dass der AVGS "nur zum Einsatz kommt, wenn neben der Handlungsstrategie Vermittlung kein weiterer Unterstützungbedarf vorhanden ist" (GA 45.03)? Im Gegensatz zum SGB III-Bereich dürfte im Jobcenter der Anteil der Kunden mit "mehreren" Handlungsstrategien relativ hoch sein. Ich arbeite aber nicht im Jobcenter. Noch so ein Begriff: "....Chancen auf Eingliederung DEUTLICH verbessern". Was ist deutlich? Dann muss ja ein Berater ins Schleudern kommen. Natürlich ist bekannt, dass der priv. Arbeitsvermittler noch andere Netzwerke für die Vermittlung hat.
    Bewusst oder unbewusst falsch abgelehnte AVGS sind m.E. sicher möglich. Durch die Aufteilung in eine Pflicht- und eine Ermessensleistung hat der Gesetzgeber das Verfahren nicht gerade vereinfacht. Und bei einer Ermessensleistung kann nach meinem Wissensstand jedes JC seine eigenen ermessenlenkenden Weisungen erlassen. Und die jeweiligen Berater werden sich daran halten, da sie ansonsten mit Regress rechnen müssen. Für die Berater wäre es sicher einfacher wenn jeder gemeldete Kunde einen Rechtsansprucha auf den AVGS hätte. Und die Gerichte hätten vermutlich weniger zu tun.
    Freundliche Grüße

  12. Autor Alexander Bier
    am 20. August 2013
    12.

    Uns interessiert dieses Thema auch brennend. Nachdem wir unseren Blogpost http://www.score-personal.de/vermittlungsgutschein/ gepostet und versucht haben, ein wenig Klarheit bei unseren Kunden zu schaffen haben wir schnell gemerkt, dass das Thema Vermittlungsgutschein wirklich brissant ist. Viele wissen nicht wie Sie ihn beantragen können und noch weniger wissen, welche Vorraussetzungen erfüllt sein müssen. Ich hoffe, da wird in Zukunft noch etwas mehr Klarheit geschaffen.

    Wir und besonderst unsere Kunden würden es sich sehr wünschen.

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