Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Arnold D. am 14. September 2012
7618 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ratifizierung des Korruptionsabkommens

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

die Antwort auf die noch nicht stattgefundene Ratifizierung des Korruptionsabkommens verblüfft mich.

Wieso dürfen die Abgeordneten selbst darüber entscheiden, ob sie wegen Korruption bestraft werden können?

Warum fällt Korruption von Abgeordneten unter das Parlamentsrecht und nicht unter das Strafrecht?

MfG
Arnold Dreis

Antwort
direktzu-Redaktion am 08. Oktober 2012
direktzu-Redaktion

Sehr geehrter Herr Dreis, liebe Nutzer,

die Kanzlerin und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung möchten zu möglichst unterschiedlichen Themen von unterschiedlichen Nutzerinnen und Nutzern Stellung nehmen.

Herr Dreis war in den vergangenen Wochen bereits mehrfach unter den Top-Beiträgen vertreten.

Wir bitten daher um Verständnis, dass zur alternativen Beantwortung das nächstplatzierte Anliegen weitergeleitet wurde.

Mit freundlichen Grüßen Ihr Redaktions-Team