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Beantwortet
Autor Oskar Michl am 18. Oktober 2012
16936 Leser · 2 Kommentare

Soziales

Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
in Ihrem Brief an die Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands v.02.06.2000, haben Sie zur Altersversorgung der Deutschen Reichsbahn das geltende Recht definitiv dargelegt.
U.A. Zitat:
"... muss unseres Erachtens eine Regelung gefunden werde, damit die von den Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn rechtmäßig erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus der betrieblichen Altersversorgung Deutsche Reichsbahn anerkannt und ausgezahlt werden. Eine Gleichbehandlung der Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Reichsbahn der DDR mit den Beschäftigten der ehemaligen Deutschen Bundesbahn ist dringend erforderlich. in diesem Sinne ist auch der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion " einheitliches Versorgungsrecht für die Eisenbahner herstellen v. 18. Januar 2000 zu verstehen.
Seien Sie versichert, dass wir uns weiterhin für die Interessen der Reichsbahner einsetzen und die Bundesregierung dazu drängen werden, eine umfassende und für alle Beteiligten befriedigende Lösung zu erarbeiten."
Die Frage:
Sehr geehrte Frau Bundekanzlerin, beginnend mit welchem Datum werden die erworbenen Ansprüche und Anwartschaften ausgezahlt ?
Mich persönlich interessiert das brennend, ich bin 80 Jahre alt.
Die schwerste Hürde scheint ja genommen, das Drängen der Bundesregierung dürfte eine leichte Übung sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. Oskar Michl, Reichsbahn-Hauptrat i. R.
Interessengemeinschaft ehemaliger Angehöriger der Deutschen Reichsbahn (IGDR)
ehem. Betriebsratsvorsitzender Zentrale Werke Mainz/Leipzig 1990-1997
ehem. Mitglied "Oskar der Gerechte", aller HPR DR 1990-1994
ehem. Mitglied GBR DBAG 1994-1997

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 20. November 2012
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Michl,

vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ehemalige Beschäftigte der Deutschen Reichsbahn (DR) sind besser gestellt als alle anderen Versicherten in der DDR-Sozialpflichtversicherung. Im so- genannten Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz vom 21. Juli 2001 ist die Bewertung von Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichs- bahn und bei der Deutschen Post, die für die Rente relevant sind, verbessert worden. So sind zum Beispiel Nachteile ausgeglichen worden, die sich daraus ergaben, dass zu DDR-Zeiten Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicher- ung der DDR (FZR) unterblieben waren.

Weitere Forderungen ehemaliger DR-Beschäftigter finden keine rechtliche Grundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des Bundessozialgerichts vom 10. November 1998 und vom 11. Dezember 2002 nicht zur Entscheidung angenommen (nachzulesen unter: 1 BvR 616/99 und 1028/03). Die Kläger sind dem obersten Gericht zufolge nicht in ihren Grundrechten verletzt worden. Dies gilt sowohl für den Schutz des Eigentums als auch für die Einhaltung des Gleichheitsgrundsatzes. Auch seien pensionierte Reichsbahnangehörige gegenüber Pensionären und Rent- nern der Deutschen Bundesbahn nicht benachteiligt.

Es hat wiederholt Anträge dieser Art im Bundestag gegeben. Bisher gab es im Parlament aber keine Mehrheiten für gesetzliche Änderungen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Bernd Friedrichs
    am 26. Oktober 2012
    1.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
    als EVG-Mitglied habe auch ich Kenntnis v. Ihrem Brief an die GdED
    v. 2.06.2000, den der Kollege Michl in seinem obigen Beitrag zitiert. Seine Ausführungen sind voll und ganz zutreffend.

    Auch das Sozialgericht Dortmund hat am 13.10.2011 im Verfahren: B.Friedrichs./.DRV KBS (Az.: SG KN 227/07) festgestellt:
    "Der Rechtsanspruch des Klägers (der Reichsbahner) besteht!!"

    Um diesen würdelosen Zustand zu beenden, mangelt es an einer Durchführungsbestimmung durch den Bundesverkehrsminister, dem Verantwortungsträger für diese Thematik!

    Frage:
    Wann erhält der Bundesverkehrsminister die Weisung, die notwendige Durchführungsbestimmung zu erarbeiten und in Kraft zu setzen; um nunmehr 22 Jahre nach der Wiedervereinigung die objektiv bestehende Rechtslage im Rechtsstaat BRD auch praxiswirksam werden zu lassen? Da ich inzwischen 74 Jahre alt bin und bis 31.01.2003 mit großem Idealismus 49 Jahre als Eisenbahner tätig war, bin ich verständlicher Weise nicht an einer "rechtsstaatlichen, biologischen Lösung" interessiert!

    Dipl.-Ing. Bernd Friedrichs
    Reichsbahn-Oberrat i.R.
    Gewerkschaftsmitglied (aktuell EVG) seit 1954
    Mitglied der Interessengemeinschaft ehemaliger Angehöriger Deutsche Reichsbahn (IG DR)

  2. Autor Elisabeth Reich
    am 27. Oktober 2012
    2.

    Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

    der Beitrag von Herrn Michl zur Altersversorgung der DR hat meine volle Zustimmung.
    Ich mußte leider feststellen, dass der Minister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Herr Dr. Ramsauer, auf die konkreten Fakten in meinem Schreiben an ihn, in keiner Weise eingegangen ist, sondern Bezug nimmt auf Falschinterpretationen der AVDR.

    Grundlegende rechtsstaatliche Institution ist der Arbeitsvertrag.
    Gemäß Rechtslage blieben die Arbeitsverträge der Reichsbahner beim nahtlosen Übergang des staatlichen Unternehmens Deutsche Reichsbahn als staatliches Unternehmen des wiedervereinigten Deutschlands rechtskräftig.
    Teil der Rechte ist die Altersversorgung als garantierter Eigentumsanspruch.

    Ich appeliere an Sie, sich Ihrer schriftlichen Worte von 02.06.2000 zu erinnern und zu stellen, indem Sie dafür Sorge tragen, dass die berechtigten Forderungen der Reichsbahner endlich realisiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dipl.-Ing.oec. Elisabeth Reich, Reichsbahn-Oberrat i.R.
    Mitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
    Mitglied der Interessengemeinschaft ehem. Angehöriger der Deutschen Reichsbahn

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