Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor S Weber am 17. Oktober 2012
10872 Leser · 3 Kommentare

Innenpolitik

Bundestagswahlen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
in den letzten Tagen wird stetig über die Bundestagswahlen 2013 berichtet.
Nach meinem Kenntnisstand wurde aber das Wahlgesetz zur Bundestagswahl
durch das Verfassungsgericht
der Bundesrepublik Deutschland für
Grundgesetz widrig erklärt.
Die Bundesregierung wurde schon vor über 4 Jahren
aufgefordert, ein neues Wahlgesetz zur
Wahl des deutschen Bundestages
vorzulegen. Was jedoch bis heute nicht geschehen ist.
Nach was für einem Gesetz wollen Sie 2013 Wählen lassen.
Denn ich meine nicht,
was in über 4 Jahren nicht erfolgt ist das dass
nun in den bar Monaten noch geschafft wird.
Mit freundlichem Gruß

S. Weber
Thüringen

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Oskar Michl
    am 30. Oktober 2012
    1.

    ist im Prinzip längst erledigt, die MdB werden sich doch nicht selbst das eigene Grab schaufeln

  2. Autor Helmut Krüger
    am 30. Oktober 2012
    2.

    Grundgesetz- oder verfassungswidrig hört sich ja fast schon desaströs an und genau in diesem Sinne ist ja auch der (erste) Kommentar ausgefallen. Deshalb hier der zweite. Gleich aller sonstigen Dinge, die man kritisieren mag, handelt es sich um eine Grundgesetzverletzung eher am Rande, die sogar lt. BVerfG nicht dazu geführt hat, dass die besagte Wahl ungültig geworden war.

    Anlass war ja seinerzeit, dass ein NPD-Kandidat in Sachsen direkt einige Tage vor der Wahl gestorben ist, so schnell nicht ersetzt werden konnte, sodass die Wahl in diesem Wahlkreis wiederholt werden musste. Aufgrund einer Bestimmung, die ansonsten gar nicht groß von Bedeutung ist, kam es deshalb bei der Nachwahl in diesem Wahlkreis zu einem fragwürdigen Ergebnis.

    Das soll künftig ausgeschlossen werden.

  3. Autor H. Förnzler
    am 30. Oktober 2012
    3.

    Sehr geehrter Herr Weber,

    es ist nicht neu,
    seit einigen Jahren,
    dass sich die Exekutive um Recht und Gesetz nicht mehr kümmert;

    man ignoriert verbindliche Festlegungen, scheut die Öffentlichkeit -
    siehe diese ganze Überschuldungsgeschichte für dieses spinnerte EuropaKonstrukt - ein einziger Parkour von Gesetzes- und Vertragsbruch,

    und es kümmert die politische Kaste in dieser Hinsicht auch nicht,
    dass Exekutive und Bundestag aufgrund ungültigen Wahlgesetzes ohne allen Rechtsgrund agieren.

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.