Sehr geehrte Frau Ksobiak,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin gerne beantworten.
Der Solidaritätszuschlag leistet einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Gesamtausgaben des Bundes. Er steht für die Finanzierung aller Aufgaben des Bundes zur Verfügung – somit auch für die Maßnahmen in den neuen Ländern. Dort unternimmt der Bund auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung noch immer erhebliche Aufbauanstrengungen.
Bundestag und Bundesrat haben den Solidaritätszuschlag unbefristet, also nicht für einen bestimmten Zeitraum beschlossen. Die Bundesregierung hat keine konkreten Pläne, den Solidaritätszuschlags abzuschaffen oder zu senken. http://www.bundestag.de/presse/hib/2011_12/2011_535/01.html
In der politischen Diskussion wird immer wieder ein Zusammenhang zwischen dem Solidaritätszuschlag und dem Solidarpakt gesehen. Der Solidarpakt mit den neuen Ländern ist jedoch rechtlich getrennt von der Erhebung des Solidaritätszuschlags. Der Solidarpakt gilt bis 2019.
Gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen, ist ein Grundanliegen der Bundesregierung. Dabei ist sie auf vielen Gebieten bereits weit vorangekommen. Besonders in den Bereichen Bildung und Gesundheit sind keine Unterschiede zwischen Ost und West mehr sichtbar. In der Kinderbetreuung sind die neuen Länder sogar Vorreiter.
Um die Unterschiede abzubauen, die noch in der Wirtschaftskraft und am Arbeitsmarkt bestehen, unterstützt die Bundesregierung gewerbliche Investitionen, den Ausbau der Innovationskraft in der Wirtschaft, die wirtschaftliche Vernetzung und die Exportorientierung. Die Erfolge sind unverkennbar: Die Arbeitslosigkeit in den neuen Ländern sinkt, sie hat im vergangenen Sommer den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung erreicht.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 30. Oktober 2012
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