Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Hermi Martens am 05. November 2012
12758 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Meldepflicht der Stromanbieter bei anstehender Stromsperrung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,

vor kurzem sind wieder 3 Menschen ums Leben gekommen, wo der Vater mit einem "Generator", welcher falsch angeschlossen war, Strom erzeugen wollte, weil ihm der Strom von seinem Energieanbieter gesperrt wurde. Der Vater und seine 2 Kinder sind erstickt.

Vor ein paar Wochen sind auch schon Kinder erstickt, wo auch der Strom abgestellt wurde und diese sich mit Kerzen aushelfen wollten.

Um solche traurigen Ereignisse in Zukunft zu vermeiden, sollte man eine Meldepflicht der Stromversorger an die zuständigen Sozialämter einführen, wenn eine Stromabstellung ansteht.

Mir geht es hier nicht um die Preisexplosion bzgl. der Energiekosten sondern um eine Möglichkeit Menschen zu helfen, die in Not geraten sind.

MFG

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Dezember 2012
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Martens,

vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Derartige Unglücksfälle machen betroffen und geben Anlass zur Sorge. Zu- gleich ist aber deutlich zu sagen, dass Strom – genauso wie die Heizung – nicht beliebig abgestellt wird. Hier gelten klare Regeln:

Wenn ein Zahlungsrückstand von mindestens 100 Euro vorliegt, erhält der säumige Kunde eine Mahnung, die die Stromsperre ankündigt. Danach muss eine Frist – meist vier Wochen – verstreichen. Reagiert der Kunde weder auf die Mahnung noch auf die Sperrandrohung, informiert der Versorger noch ein- mal drei Werktage vor dem tatsächlichen Beginn der Strom- oder Gassperre.

Eine Unterbrechung ist unzulässig, wenn der Kunde hinreichend darlegen kann, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt. Zudem gilt in der Regel das Gebot der Verhältnismäßigkeit: So hat der Stromanbieter vor einer Liefersperre die Folgen insbesondere für Senioren und Familien mit Kleinkindern zu berücksichtigen.

In jedem Fall ist es wichtig, bei einer drohenden Liefersperre Kontakt mit dem Versorgungsunternehmen aufzunehmen. Und wer zahlungsunfähig ist, sollte sich umgehend an das Sozialamt wenden, wenn er eine Mahnung erhält. Für jemanden, der diese Regeln und Hinweise beachtet, kann eine Stromsperre nicht überraschend kommen.

Eine Meldepflicht der Stromanbieter bei bevorstehender Stromabschaltung würde daher nicht das Problem lösen, zumal die zuständigen Sozialämter dem Stromlieferanten auch nicht bekannt sind. Er steht nur in Kontakt mit dem Kunden, also dem Stromverbraucher. Deshalb wäre eine Meldepflicht praktisch nicht umsetzbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Rolf M. RUOFF
    am 11. November 2012
    1.

    Das ist kein Problem der Bundesregierung. Das ist ein Problem für die Gewerbeordnung und die Gewerbeaufsicht.

  2. Autor Jessika Brinkmann
    am 11. November 2012
    2.

    Zusammengefasst wollen Sie hier offensichtlich sagen:

    Informieren Sie den Sozialbetreuer, wenn unterdurchschnittlich intelligente Menschen ihre Stromrechnung nicht bezahlen.

    Jeder ist für sich selbst verantwortlich, sofern er nicht geistig behindert ist.

    Wie wäre es denn damit, dass jeder Erwachsene einen Job bekommt und somit lernt mit seinem Geld selbst zu wirtschaften. So hat auch jeder soziale Kontakte und kann sich im Notfall helfen lassen.

    Das Problem ist doch, dass die Arbeitslosen in ihren Wohnungen vor sich hinleben und keiner von Ihnen Notiz nimmt. Sie werden ausgegrenzt, weil sie in ihrem Leben keinen Sinn mehr sehen und deshalb nicht arbeiten gehen.

    Warum wird solchen Menschen nicht wenigstens eine Beschäftigung gegeben, damit sie wieder zur Gesellschaft dazugehören? Überall ist Dreck, liegen Zigarettenkippen oder Hundekot rum. Keiner kümmert sich darum, so wie es niemanden interessiert, was der arbeitslose Nachbar macht, ob seine Kinder den ganzen Tag vor dem Fernseher sitzen oder er schwarz arbeitet.

    Deshalb braucht jeder einen Job, egal ob bezahlt oder ehrenamtlich. Dann braucht auch keiner Kerzen und Stromrechnungen fürchten, denn dann bleiben Fernseher und Heizung tagsüber aus und das Stromgeld reicht wieder!

  3. Autor Hermi Martens
    am 17. November 2012
    3.

    Strom gehört zum notwendigen Lebensbedarf eines jeden Menschens, genauso wie Essen und trinken. Kinder können nichts dafür, wenn ihre Eltern den Strom nicht bezahlen können/wollen. Und kinder sind immer dabei, wenn solche Unglücke passieren!

  4. Autor Detlef Bosau
    am 28. November 2012
    4.

    Solange ein Mensch ohne Strom faktisch nicht leben kann, Sie können kein Essen zubereiten, Sie können keine Nahrungsmittel frischhalten, ich kann in meinem Bad nicht bei Kerzenlicht Körperpflege betreiben, ist es schlichtweg skandalös, daß der Strom überhaupt abgestellt werden darf.

    Wenn Leute ihre Rechnung nicht zahlen können, muß etwas geschehehn, das ist keine Frage. Aber ich darf nicht einfach eine lebensnotwendige Energieressource kommentaros abklemmen.

    Detlef Bosau

  5. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.