Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie sprechen darin eine Vielzahl von Themen an, unter anderem das Betreu- ungsgeld. Für die Bundesregierung ist die Wahlfreiheit der Eltern sehr wichtig. Sie sollen selbst entscheiden können, wie sie ihre Kinder bis zum dritten Le- bensjahr betreuen oder betreuen lassen wollen. Neben der massiven finan- ziellen Unterstützung für den Ausbau von Betreuungsplätzen in Kitas und bei Tagesmüttern trägt die Bundesregierung dieser Entscheidungsfreiheit mit dem Betreuungsgeld Rechnung.
Mehr zum Betreuungsgeld erfahren Sie unter: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/11/...
Zum Thema „Sparen“ möchten wir deutlich sagen, dass die Bundesregierung die Neuverschuldung beim Bundeshaushalt konsequent zurückfährt. Das hat die Bundeskanzlerin in ihrer Haushaltsrede vor dem Deutschen Bundestag am 21. November 2012 klar dargelegt. Die Neuverschuldung wird ab 2016 auf Null reduziert. Schon 2013 wird der Bund höchstens 17,1 Milliarden Euro an neuen Schulden aufnehmen. Dadurch, so die Kanzlerin, ist es möglich, die Schulden- bremse auf Bundesebene bereits drei Jahre früher einzuhalten. So erhalten auch künftige Generationen den nötigen finanziellen Spielraum.
Mehr Informationen zum Thema Bundeshaushalt: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/11/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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