Sehr geehrter Herr Thomas,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In der Tat wird derzeit geprüft, wie sich der Schutz vor unzulässigen Abmahn- ungen weiter verbessern lässt. Dabei gilt es, den Schutz der Verbraucher mit den Rechten der Urheber und sonstigen Rechteinhabern abzuwägen. Hierzu hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf erarbeitet. Er wird derzeit zwischen den Bundesministerien abgestimmt.
Klein- und Kleinstunternehmen sowie Privatpersonen sind bereits jetzt im Wettbewerbs- wie im Urheberrecht selbst geschützt. Massenweise Abmahn- ungen, die nur dazu dienen, sich zu bereichern, sind nach geltendem Recht unzulässig: So regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 8 UWG in Absatz 4) die rechtsmissbräuchliche Abmahnung. Erfolgte die Ab- mahnung zum Beispiel nur zu dem Zweck, die Kosten der Rechtsverfolgung zu kassieren, gilt dies als unzulässig und missbräuchlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 11. November 2012
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