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Beantwortet
Autor Detlef Bosau am 26. November 2012
18464 Leser · 9 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Zentralrat der Juden / Beschneidung / Verfassung

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Der geplante Paragraph 1631d ist eindeutig verfassngswidrig.

Besonders deutlich wird das vor allem hinsichtlich des Religionsbezuges und der jüdischen Brit Millah, an Art. 140 GG und dem wörtlich ins Grungesetz übernommenen Art. 136 der Weimarer Verfassung, Absätze 1 und 4, die die Brit Milla praktisch unmittelbar verbieten.

Sofern der Paragraph beschlossen wird, wird hier definitiv ein verfassungswidriges Gesetz beschlossen und Sie nutzen aus, daß nur die Bundesregierung/Alternativ eine Landesregierung/Alternativ ein Viertel der Mitglieder des Bundestages ein abstraktes Normenkontrollverfahren beim Bundesverfassungsgericht beantragen dürfen - und hier eine große Allianz der Verfassungsbeuger eben meint, wo kein (Verfassungs-)kläger ist, da ist auch kein (Verfassngs-)richter.

Frau Merkel, ist Ihnen ansatzweise klar, was Sie in diesem Land damit anrichten? Daß Sie das Land damit (konret durch den Zentralrat der Juden) erpressbar machen und den Inneren Frieden des Landes aus den Angeln heben?

Ich stelle Ihnen hiermit offen die Frage, ob Sie schon über Ihren Rücktritt nachgedacht haben. Ich bin 49 Jahre alt. Und habe in meinem ganzen Leben keinen ansatzweise vergleichbaren Totalangriff auf unsere Verfassung erlebt.

Aus meiner Sicht müsste hier der ganze Bundestag, Ihre Person eingeschlossen, geschlossen zurücktreten.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Detlef Bosau

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 16. Januar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Bosau,

Ihre Zuschrift vom 26. November haben wir zur Kenntnis genommen. Die darin erhobenen Vorwürfe weisen wir in aller Deutlichkeit zurück.

Das "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" ist verfassungsgemäß zustande gekommen. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, vom Bundesrat gebilligt, vom Bundespräsidenten unterzeichnet, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten.

Nähere Details können Sie nachstehenden Links entnehmen, insbesondere zur Begründung im Gesetzentwurf:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/07/...

http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/201212...

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE%20Ges...

.

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (9)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 26. November 2012
    1.

    Von einem ungefähr Gleichalltrigen, genauer gesagt: geringfügig Älteren lassen Sie sich gesagt sein, dass das beileibe nur ein Teil von Bürgern so sieht, wenngleich ich keineswegs ein Freund von Beschneidungen bin. Darum, nur die eigene Auffassung für gültig zu halten, kann es aber nicht gehen, wenn der Begriff Minderheitenrechte in Abwägung zu anderem seine Substanz behalten soll.

    Ich glaube nicht, dass es Aufgabe wäre, dieses Thema in den Kommentarspalten auf eine Weise zu diskutieren, wie es zumeist erhitzte Gemüter in anderen Runden diskutiert haben. Unwidersprochen will ich es dennoch nicht lassen.

    Einen weitaus größeren Angriff auf unsere Verfassung habe ich persönlich mit dem vorgeschlagenen § 14 Luftsicherheitsgesetz erlebt, als es dem Bundesverteidigungsminister anheim gestellt werden sollte, eine Aufrechnung zu begehen zwischen gekidnapptem Menschenleben in der Luft und dem doch zahlenmäßigeren am Boden ...

    ... mit der Konsequenz, dass er das Flugzeug hätte abschießen lassen dürfen, bevor es vermeintlich die Entführer zu Boden bringen.

    Gleichfalls mit freundlichen Grüßen
    Helmut Krüger

  2. Autor Detlef Bosau
    Kommentar zu Kommentar 1 am 27. November 2012
    2.

    Lieber Herr Krüger,

    es geht hier nur sehr vordergründig um die Beschneidung. Das allein wäre Grund genug, sich aufzuregen, aber letztlich ist das nicht das Thema.

    Der eigentliche Punkt ist, ob in Deutschland das geschriebene Recht gilt, ein Recht, das sich in über zweitausend Jahren abendländischer Rechtskultur entwickelt hat, und das im wesentlichen auf dem Naturrecht besteht, oder aber ein geoffenbartes, verkündigtes Recht, wie wir es in der Halacha oder der Sharia wiederfinden.

    Die Basis unseres Gemeinwesens, und das schließt hier lebende Minderheiten wie die Dänen, die Friesen oder die Sorgen selbstverständlich ein, ist das erstgenannte: Das geschriebene Recht.

    Ich wohne in Stuttgart. Und muß mich als Stuttgart 21 Gegner dem geschriebnenen Recht der geltenden Verträge beugen, bei dem genau das Rechtsstaatsprinzip entscheidend Wirkung zeigt.

    Sich aufgrund eines geoffenbarten, religiösen Rechts über dieses hinwegzusetzen, überzieht nicht nur die Rechte einer religiösen Gemeinschaft.

    Es bedeutet, eine (nicht objektiv verifizierbare) angeblich göttliche Offenbarung über das geschriebene Recht zu stellen - oder um es weniger geschwurbelt zu formulieren: Wir würden einen Rechtsstaat durch einen Gottesstaat (nach dem Vorbild Chomeini) ersetzen.

    Das wäre das Ende der Bunderepublik Deutschland und es ist der Grund, warum ich in einem Parallelbeitrag (noch nicht veröffentlicht) Frau Merkel noch einmal unmißverständlich zum Rücktrit auffordere.

    Frau Merkel bricht ihren Amtseid und setzt die FDGO außer Kraft.

    Darüber reden wir - und nur darüber.

    Beste Grüße

    Detlef Bosau

  3. Autor Detlef Bosau
    Kommentar zu Kommentar 1 am 27. November 2012
    3.

    Noch ein zweites, das ist hier aber wesentlich, sonst würde Ihr Vergleich ja nicht mal hinken ;-)

    Die Änderung am Luftsicherheitsgesetz, bei der ich Ihre Einschätzung teile, wurde am Ende in Karlsruhe vorgelegt. Die Entscheidung ist bekannt.

    Beim 1631d BGB haben wir eine so perfide "Eintracht", um ein anderes Wort zu vermeiden, zwischen Bundesregierung, Bundesrat, erwartbar Bundestag und Bundespräsident, daß eben die hier notwendige Prüfung in Karlsruhe entfallen wird.

    Eben weil keiner der Klageberechtigten auch klagewillig ist. Und damit ist nun die Demokratie endgültig ausgehebelt.

    Detlef Bosau

  4. Autor Detlef Bosau
    am 28. November 2012
    4.

    Ich ergänze noch etwas. Gestern kam ein sehr eindrücklicher Bericht "Indiens verlorene Töchter" im ZDF. Dort werden, gerechtfertigt durch "Tradition" und "Religion" überflüssige Mädchen gleich nach der Geburt getötet. Das sei "kein Verbrechen", es sei "Tradition, Religion".

    Nun, wenn hier Jungen verstümmelt werden, stammt die Anweisung von Jahwe. (Laut ZDF vom Sonntag ein aus dem Sudan importierter Vulkangott.)

    Wenn Mädchen getötet werden dürfen, stammt die Anweisung wohl von Wischnu oder Shiva oder so jemandem.

    Woher nimmt die (Pastorentochter!) Merkel eigentlich die Weisheit, zu entscheiden, welcher Gott recht hat oder ob Jahwe über Wischnu oder Schiva über Jesus steht?

    Oder müssen wir jetzt Juden anders behandeln als Inder?

    Ich kann hier lang denken wo ich will. Die Bundesregierung fliegt mit ihrem Vorschlag von einer Wand gegen die andere.

    Ich komme zu dem Schluß, daß wir uns als Volk mit aller Macht, die wir haben, gegen dieses Gesetz wehren müssen. Es wird hier vorsätzlich die Verfassung gebrochen und aus einem Rechtsstaat ein Gottesstaat gebaut.

  5. Autor Helmut Krüger
    am 28. November 2012
    5.

    Lieber Herr Bosau,

    ich danke Ihnen für ihre beiden Kommentare und sehe auch die Begrenztheit, per Kommentare die Angelegenheit in der dann nötigen Breite zu diskutieren, zumal Sie es auch sind, die durch Ihren Eintrag hier praktisch "Hausrecht" haben.

    Auf einen Aspekt will ich doch noch mit ein paar Zeilen eingehen. Wir sind uns beide vollkommen einig darin, dass auch noch so hehre Ziele und gewichtige Überzeugungen eine Mehrheitsentscheidung anfechten können, nur weil wir sie inhaltlich nicht teilen. Hier bin ich nicht nur formal bei Ihnen, bei dem besagten Beispiel - trotz räumlicher Entfernung - auch inhaltlich.

    Den Aspekt, den ich einbringen will., ist, dass Demokratie dadurch Demokratie ist, dass das bloße Mehrheitsprinzip nicht in allen Dingen und bis zum letzten Punkt waltet. Bei der Anwendung der Beschneidung seitens einer religiösen Minderheit dürften wir weiterhin uneins sein, die Unverfügbarkeit uns anheimgegebener Welterbestätten (weil wir darüber als eine Generation von vielen nicht mit bloßer Mehrheit entscheiden dürfen) bspw. lässt auch Mehrheitsentscheidungen noch so astronomischer Größe als gegenstandslos erscheinen.

    Die Kölner Stadtregierung hat eingelenkt, als die UNESCO den Kölner Dom auf die Liste bedrohter Weltkulturerbestätten setzen wollte, weil der wohltuende Abstand der Hochhausbebauung auf der Deutzer Rheinseite zum Kölner Dom nicht gegeben war und dies das Wirkungsfeld des Kölner Domes beeinträchtigt hätte. Ebenso würde es sein, gäbe es - hypothetisch - in Trier eine Volksabstimmung mit 70%iger Mehrheit, nicht mehr bloß um die Porta Nigra herumzufahren, sondern künftig mittendurch oder würde das (Auto-)Verkehrsproblem der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft per vierspuriger Hauptverkehrsstraße durch den Park Sanssouci oder quer über die Pfaueninsel in Berlin gelöst.

    Mehrheit bricht sich manchmal eben auch an Minderheiten, wenn Gewichtiges gegenüber dem vglw. nicht ganz so Gewichtigen zur Abwägung steht. Was das Schwergewicht dabei hat, darüber dürften unsere beiden Meinungen auseinandergehen, dass überhaupt abgewogen wurde, darüber hoffentlich nicht.

  6. Autor Gisela Kolleck
    Kommentar zu Kommentar 4 am 12. Dezember 2012
    6.

    Hallo das ist auch meine Meinung. Was soll das Theater überhaupt, wo leben wir denn ?? Gruß G. K.

  7. Autor Detlef Bosau
    am 12. Dezember 2012
    7.

    Frau Kollek,

    wir leben zumindest in einem Staat, in dem das geplante Gesetz heute beschlossen wurde. (Mit erwartbar durchwachsenem Echo.)

    Eigentlich wollte ich mich schon aus dieser Diskussion verabschieden, einen entsprechenden Beitrag hat die Moderation leider nicht veröffentlicht.

    Es bleibt zu hoffen, daß von den 186 MdB, die dem Gesetz nicht zugestlmmt haben, die erfoderlichen 155 bereit sind, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, um das Gesetz zu kippen.

  8. Autor Helmut Krüger
    am 15. Dezember 2012
    8.

    Lieber, geehrter Herr Bosau,
    liebe, geehrte Frau Kollek,

    schon die fünf Abstimmungen querbeet zu allen Parteien und Fraktionen - wenngleich auch mit starken Gewichtsunterschieden - zeigen, dass es mit der hier angeführten "Gedankenkonstruktion" eines Gottesstaates und der Zustimmung dazu soweit nicht her sein kann.

    Diana Golze und Klaus Ernst von der Partei Die Linke stimmten für den Alternativentwurf, ebenso wie Katja Dörner und Ulrich Schneider von Bündnis 90/Die Grünen, ebenso Marlene Rupprecht und Rolf Schwanitz von der SPD, ebenso wie Oliver Gutting und Andreas Mattfeldt von der CDU/CSU.

    Angela Merkel gleich wie Wolfgang Bosbach von der CDU/CSU stimmten für den Regierungsentwurf, gleich so (Herausforderer) Peer Steinbrück und Heidemarie Wieczorek-Zeul von der SPD, ebenso wie Rainer Brüderle und Daniel Bahr von der FDP, ebenso wie Renate Künast und Claudia Roth von Bündnis 90/Die Grünen, ebenso wie Gregor Gysi und Lukrezia (Luc) Jochimsen von der Partei Die Linke.

    Alles eins? Die Ersten die aufrechten Gegner eines kommenden Gottesstaates, die Zweiten die vehementen oder zumindest blauäuigigen Befürworter? Das finde ich keineswegs.
    Schon allein die Gruppe der Beschneidungs-Legalisierenden ist zu bunt, dass da nur die vielfältigsten Motive angenommen werden können, die ja in der Debatte auch zur Sprache kamen. Erhellend ggf. die Reden von Christine Lambrecht und von Luc Jochimsen.

    Besinnliche Tage.

  9. Autor Jessika Brinkmann
    am 16. Dezember 2012
    9.

    Ja hat denn hier keiner eine Vorstellung wie unsere Zukunft aussehen wird? Muslimische Bürger sind in Deutschland bald durch höhere Geburtenzahlen in der Mehrheit. Man sieht in Städten immer mehr Frauen mit einem Kopftuch und in den Schulen wird mit Schweinefleischverweigerern das Essen muslimisch-jüdisch angepasst. Auch Burkas sieht man in Berlin immer häufiger, ein Zeichen für muslimische Toleranz.
    Wir alle müssen uns darauf einstellen, dass Deutschland muslimischer wird. Wenn erst eine solche Partei zur Wahl steht, werden sich eingedeutschte Muslime für sie entscheiden und bei Mehrheit die Gesetze entsprechend ändern. Die Stimmen waren bei der Wahl schon immer entscheidend.
    Beschneidungen von Jungen sind erst der Anfang! Frau Merkel wird sich dem beugen, weil sie gar nicht anders kann, denn allein der Vergangenheit wegen muss sie sich den Juden fügen. Muslime haben diesbezüglich ja die gleichen Interessen.
    So ist das nun mal, so war es gewollt und so wird es auch kommen. Wir jungen Menschen sind auf das veränderte, muslimische Leben vorbereitet und alle MIttelälteren sollten sich mit dieser Veränderung abfinden!

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