Sehr geehrter Herr Bosau,
Ihre Zuschrift vom 26. November haben wir zur Kenntnis genommen. Die darin erhobenen Vorwürfe weisen wir in aller Deutlichkeit zurück.
Das "Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes" ist verfassungsgemäß zustande gekommen. Das Gesetz wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen, vom Bundesrat gebilligt, vom Bundespräsidenten unterzeichnet, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 28. Dezember 2012 in Kraft getreten.
Nähere Details können Sie nachstehenden Links entnehmen, insbesondere zur Begründung im Gesetzentwurf:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/07/...
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/201212...
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/RegE%20Ges...
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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 26. November 2012
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Kommentar zu Kommentar 1 am 27. November 2012
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Kommentar zu Kommentar 1 am 27. November 2012
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am 28. November 2012
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am 28. November 2012
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Kommentar zu Kommentar 4 am 12. Dezember 2012
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am 12. Dezember 2012
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am 15. Dezember 2012
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am 16. Dezember 2012
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