Sehr geehrter Herr Yahyaoui,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
So wie Sie Ihre Situation beschreiben, gehen wir davon aus, dass Sie gemeinsam mit Ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. So heißt es, wenn ein oder mehrere Mitglieder des Haushalts Grundsicherung für Arbeit- suchende („Hartz IV“) beziehen. Dabei sind Einkünfte durch Beschäftigung – wie Ihre – bis 100 Euro im Monat anrechnungsfrei. Von dem, was Sie zwi- schen 100 und 1.000 Euro verdienen, dürfen Sie 100 Euro plus zwanzig Prozent des darüber liegenden Einkommens behalten. Als Schüler können Sie außerdem Einnahmen aus Ferienjobs behalten. Bedingung: Sie dürfen die Tätigkeit höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausüben. Und: Die Ein- nahmen dürfen einen Betrag von 1.200 Euro im Jahr nicht überschreiten.
Warum ist das so? Das Geld für die Grundsicherungsleistungen, die Ihre Eltern und Sie beziehen, stammt aus Steuermitteln. Also aus den Steuern, die Arbeitnehmer und Unternehmen zahlen. Es ist eine staatliche Fürsorge- leistung. Einen Anspruch darauf haben nur Menschen, die ihren Lebens- unterhalt nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Kommen Einkünfte aus einer Beschäftigung in geringem Umfang dazu, so ist es im Sinne der Allgemeinheit richtig, dass diese Einkünfte zumindest teilweise für den eigenen Lebensunterhalt eingesetzt werden. Ein Teil des Einkommens bleibt jedoch anrechnungsfrei. Das heißt: Wer arbeitet, hat immer mehr Geld als jemand, der nicht arbeitet und ausschließlich von Hartz IV lebt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass das Presse- und Informationsamt Ihnen keine Rechtsberatung geben kann. Beratung und rechtsverbindliche Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter oder direkt bei der Bundesagentur für Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 28. November 2012
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am 03. Dezember 2012
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am 09. Dezember 2012
3.
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