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Beantwortet
Autor Erik Klimmek am 12. Dezember 2012
11815 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Immobilienverkauf - bundesweit

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern folgende Frage stellen:

wie kann es sein, dass wir seit Jahren über Wohnungsknappheit und eine ansteigende Obdachlosigkeit reden und ich immer öfter lesen muss, dass der Bund seine Immobilien an sog. "Heuschrecken" aus dem In- und Ausland regelrecht "verscherbelt"?

(Neustes Bsp.: TLG Immobilien-Verkauf an US-Investor)

Sollte der Bund nicht Immobilien halten / kaufen um in der Wirtschaft wettbewerbs- und handlungsfähig bleiben zu können? Und zusätzlich sollte dadurch das Risiko gemindert werden, dass der Bund gegen die An- und Einsprüche der "Heuschrecken" bzw. der neuen Besitzer machtlos sein könnte.

Über eine zeitnahe Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Januar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Klimmek,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Zu einer umfassenden Reformpolitik für eine moderne, effiziente Aufgaben- teilung von Staat und Wirtschaft gehört es auch, über mögliche Privatisier- ungen nachzudenken und zu entscheiden. Dazu überprüft der Bund regel- mäßig seine unternehmerische Betätigung und strukturiert sie bei Bedarf um.

Entsprechend der Bundeshaushaltsordnung soll der Bund nur Beteiligungen halten, wenn ein „wichtiges Bundesinteresse“ besteht und sich der Zweck, den der Bund anstrebt, nicht besser und wirtschaftlicher durch Private erfüllen lässt. Das ist bei der TLG, die 1991 aus der Treuhandanstalt hervorging, der Fall.

Beim Verkauf der TLG WOHNEN GmbH an die TAG Immobilien AG hat der Bund sehr genau auf den Schutz der Mieter geachtet. Es wurde eine um- fassende Sozialcharta abgeschlossen. Sie geht deutlich über die geltenden Mieterschutzvorschriften hinaus.

Unter anderem wird die TAG alle bestehenden Mietverträge unverändert übernehmen. Bestandsmieter erhalten fünf Jahre Schutz vor Kündigungen wegen Eigenbedarfs und wegen Hinderung an einer angemessenen wirt- schaftlichen Verwertung. Außerdem sind sie zehn Jahre vor Mieterhöhungen wegen Luxussanierung geschützt. Ältere und schwerbehinderte Bestands- mieter erhalten ein lebenslanges Wohnrecht.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärte: „Wir freuen uns, mit der TAG Immobilien AG einen Investor gefunden zu haben, für den die Bestands- bewirtschaftung im Vordergrund steht und der sich zu einer weiterhin soliden Entwicklung der TLG WOHNEN verpflichtet hat.“ http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemi...

Im Übrigen kann der Bund eine erfolgreiche Privatisierungsbilanz vorweisen. Ehemalige Bundesunternehmen sind heute an in- und ausländischen Börsen notiert und behaupten sich erfolgreich auf den Weltmärkten. Dazu zählen Volkswagen, VIAG und VEBA (heute E.ON), Lufthansa, IVG, Deutsche Telekom, Deutsche Post, Deutsche Postbank und Fraport.

Mehr zur Beteiligungs- und Privatisierungspolitik des Bundes: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standard...

Bericht des Bundesministeriums der Finanzen zur Verringerung von Beteiligungen des Bundes - Fortschreibung 2012

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 28. Dezember 2012
    1.

    Geehrter Herr Klimmek,

    ich teile grundsätzlich Ihre Auffassung, dass Bundes-Immobilien nicht weiterhin verkauft werden sollten, wenngleich auch aus gänzlich anderer Begründung als jene, mit der Sie aufwarten.

    Ich finde, sowohl das Argument der haushalterisch gewonnenenen größeren Handlungsfreiheit als auch der angeführten Wettbewerbsfähigkeit zurückstehen sollte.

    Das haushalterische Argument sollte deshalb zurückstehen, weil in Abwägung zu anderen Einsparungsmöglichkeiten und Finanzaquirierungen bei anderem weit weniger Flurschaden angerichtet wird als dort, wo Menschen im Zweifelsfall der Stuhl vor die Tür gesetzt wird, bei dem anderen Argument frage ich mich, wer hier mit wem im Wettbewerb steht und warum dieser Wettbewerb deshalb gefördert werden sollte.

    Wer etwas nicht mehr besitzt, begibt sich damit auch außerhalb der Handlungsmöglichkeit, die eben mit diesem Besitz verbunden ist. Das gilt für den Bund ebenso wie für die Kommunen. So manche Fehlentwicklung in Richtung einer recht einseitigen Umstrukturierung eines Stadtteils ist auf diesen Umstand zurückzuführen.

  2. Autor Erik Klimmek
    am 01. Januar 2013
    2.

    Vielen Dank für Ihr Feedback!

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