Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Gisela Kolleck am 12. Dezember 2012
9901 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Wem nützen folgende Gestze

Werte Frau Bundeskanzlerin und Abgeordneten des Bundestages
Es wird immer und immer wieder über vieles diskutiert. Aber wer hat sich die unsinnigen Gesetz der 1Euro und der geringfügigen Verdienste ausgedacht. Es hat sich dadurch nichts geändert was man damit unterbinden wollte. Das ist unsinnig und auch gelinde gesagt Ausbeutung und wer hat den Nutzen davon nur die Unternehmer. Man versteht das nicht. Es hat sich rausgestellt, das es nichts bringt.Da gibt es auch andere Wege, z. B. Minestlohn, wie wäre es damit. Dann würde so mancher auch morgens seinen Allerwertesten aus dem Bett heben. Aber so, sagt so mancher für diesen Hungerlohn stehe ich nicht auf. Wann wird sich da der Gedankengang der Regierung ändern und wirklich etwas für das Volk tun. Auch die Leihfirmen, wer verdient da, doch nicht die Leiharbeiter, schon allein der Ausdruck Leiharbeiter , in welchem Jahrhundert leben wir ? Ob sich irgendwann doch mal etwas ändert ?? Freundliche Grüße G. Kolleck

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Januar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Kolleck,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen zu schützen, gibt es branchenspezifische Mindestlöhne. Die Tarifpartner, also Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter, handeln sie aus. Die Bundesregierung kann die Regel- ungen per Verordnung für allgemeingültig für eine ganze Branche erklären.

Derzeit gilt für zwölf Branchen ein Mindestlohn, auch für die Zeitarbeits- branche. http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbed...

Bundeskanzlerin Merkel hat sich in ihrer Rede beim Deutschen Arbeitgebertag im Oktober 2012 ausdrücklich für gerechte Bezahlung eingesetzt. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2012/10/201...

Die Zeitarbeit kann einen Weg aus der Arbeitslosigkeit zurück in ein Arbeits- verhältnis bieten. Auch für die Beschäftigten in der Zeitarbeit gelten – wie für das Stammpersonal - bestimmte Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Das Entleihunternehmen muss den Zeitarbeitenden den Zugang zu Gemein- schaftseinrichtungen wie etwa der Betriebskita oder der Kantine ermöglichen. Entleiher müssen Zeitarbeiter in ihrem Unternehmen über freie Stellen im Betrieb informieren. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung