Sehr geehrte Frau Kolleck,
vielen Dank für Ihr Schreiben, das wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Niedriglöhnen zu schützen, gibt es branchenspezifische Mindestlöhne. Die Tarifpartner, also Arbeitgeber und Arbeitnehmervertreter, handeln sie aus. Die Bundesregierung kann die Regel- ungen per Verordnung für allgemeingültig für eine ganze Branche erklären.
Derzeit gilt für zwölf Branchen ein Mindestlohn, auch für die Zeitarbeits- branche. http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbed...
Bundeskanzlerin Merkel hat sich in ihrer Rede beim Deutschen Arbeitgebertag im Oktober 2012 ausdrücklich für gerechte Bezahlung eingesetzt. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2012/10/201...
Die Zeitarbeit kann einen Weg aus der Arbeitslosigkeit zurück in ein Arbeits- verhältnis bieten. Auch für die Beschäftigten in der Zeitarbeit gelten – wie für das Stammpersonal - bestimmte Arbeitsbedingungen im Unternehmen. Das Entleihunternehmen muss den Zeitarbeitenden den Zugang zu Gemein- schaftseinrichtungen wie etwa der Betriebskita oder der Kantine ermöglichen. Entleiher müssen Zeitarbeiter in ihrem Unternehmen über freie Stellen im Betrieb informieren. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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