Sehr geehrter Herr Krüger,
vielen Dank für ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Historisch bedingt ist die Infrastruktur in Europa, insbesondere der Ausbau des Schienennetzes, von den nationalstaatlichen Strukturen bestimmt. Mit der stärkeren europäischen Integration entsteht mehr Bedarf an grenzüber- schreitender Mobilität im Fern- und Nahverkehr. Deshalb werden die zum Teil noch isolierten Netze schrittweise zusammenwachsen.
Der Aufbau einer grenzüberschreitenden Infrastruktur ist Voraussetzung für eine Verbesserung des internationalen Personen- und Güterverkehrs. Insbesondere auf der Schiene gibt es Nachholbedarf. In den vergangenen Jahren wurden bereits zahlreiche grenzüberschreitende Schienenprojekte realisiert beziehungsweise weitere Regelungen beschlossen, zum Beispiel:
● Deutschland-Polen: Am 20.12.2012 wurde der deutsch-polnische Vertrag zum Ausbau der Strecke Berlin–Stettin unterzeichnet.
● Deutschland-Polen: Am 14.11.2012 wurde das Abkommen zwischen Deutschland und Polen über die Zusammenarbeit im Bereich des Eisenbahnverkehrs (u.a. Zulassung von Fahrzeugen) unterzeichnet.
● Deutschland-Österreich: Am 15.06.2012 wurde das Abkommen über die koordinierten Planungen zum Ausbau der grenzüberschreitenden Schienen- verbindung München - Rosenheim - deutsch-österreichische Grenze - Kundl/Radfeld – Innsbruck (Brennerzulauf) unterzeichnet.
● Deutschland-Frankreich: Am 10.12.2010 wurde die neue zweigleisige Rheinbrückevzwischen dem badischen Kehl und dem elsässischen Straßburg eingeweiht.
Planung, Organisation und Finanzierung des Öffentlichen Personen- nahverkehrs (ÖPNV), einschließlich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV), sind grundsätzlich Sache der Bundesländer. Das ist gesetzlich festgeschrieben. Der Bund unterstützt ebenso wie die Europäische Kommission den grenzüberschreitenden ÖPNV – insbesondere durch Fördermittel sowie Forschungsprojekte.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 17. Dezember 2012
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am 29. Dezember 2012
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am 02. Januar 2013
3.
am 03. Januar 2013
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