Sehr geehrte Frau Gollas,
vielen Dank für Ihr Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Neujahrsansprache der Bundeskanzlerin und der damit verbundenen Berichterstattung. Es gibt seit langer Zeit die Übung, den Text der Neujahrsansprache bereits für die Silvesterausgaben der Zeitungen zur Verfügung zu stellen. Nur so ist zu gewährleisten, dass die Redaktionen ihn in ihrer Berichterstattung berücksichtigen und sich die Zeitungsleser damit beschäftigen können; am 1. Januar erscheinen keine Zeitungen.
Ausschnitte in Wort und Bild dürfen Hörfunk und Fernsehen bereits am Silvestertag ab der Mittagszeit senden. Hiermit wollen wir erreichen, dass die zentralen Botschaften der Kanzlerin bereits tagsüber in die Berichterstattung Eingang finden und die Menschen erreichen. Außerdem wollen wir natürlich die Neugier auf die komplette Ansprache wecken. Die Ansprache selbst darf in voller Länge erst ab 18 Uhr am Silvestertag ausgestrahlt werden.
Mit dieser abgestuften Regelung möchten wir sicherstellen, dass sich möglichst viele politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger mit der Silvesteransprache der Bundeskanzlerin beschäftigen können - ein Anliegen, dass Sie sicher teilen.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 04. Januar 2013
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