Sehr geehrter Joker Optimus,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
In Deutschland ist kein Platz für Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Intoleranz. Wir sind uns alle einig, dass der Rechts- extremismus in gesamter Breite bekämpft werden muss. Die Bundesregierung geht entschlossen gegen rechtsextreme Gewalt und gegen rechtsextremes Gedankengut vor. Das ist aber auch eine gemeinsame Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
In dem Urteil des Bundesgerichtshofes, das Sie ansprechen, ging es um die Frage, ob die Deutsche Post AG nach der geltenden Rechts- und Gesetzes- lage verpflichtet ist, einen Vertrag über die Verteilung der Publikation "Klartext" mit der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag abzuschließen.
Der Bundesgerichtshof hat die Deutsche Post zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die Beförderung der Druckschrift verurteilt, da sie dem sognannten Kontrahierungszwang unterliegt. Dies bedeutet, dass die Post die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften grundsätzlich nicht ablehnen kann bzw. umgekehrt der Kunde grundsätzlich einen Anspruch auf Abschluss eines Beförderungsvertrages hat. Über die inhaltliche Ausrichtung der Publikation hatte das Gericht hier ausdrücklich nicht zu entscheiden.
Weitere Informationen, insbesondere über den juristischen Hintergrund:
Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2012 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/...
Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2012 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (5)Schließen
am 02. Januar 2013
1.
Kommentar zu Kommentar 1 am 03. Januar 2013
2.
am 07. Januar 2013
3.
am 21. Januar 2013
4.
am 27. Januar 2013
5.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.