Sehr geehrter Herr Schwich,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Verantwortlich für den gesetzlichen Rahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – einschließlich seiner Finanzierung – sind nach unserem Grundgesetz die Bundesländer. Deshalb kann die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Rundfunkgebühren nehmen. Änderungen der rechtlichen Grundlagen können nur die Länder vornehmen. Die Finanzierung wird von allen Ländern gemeinsam geregelt. Hierfür ist die Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder zuständig.
Die Bundeskanzlerin wurde jüngst von der Neuen Osnabrücker Zeitung zu dem Thema gefragt. Sie appellierte an die Rundfunksender, maßzuhalten und mit den Beitragsgeldern verantwortungsvoll umzugehen. Wörtlich sagte die Kanzlerin weiter: „Wenn es berechtigte Kritik an einzelnen Aspekten des Beitrags gibt, sollten die Sender diese ernst nehmen und entkräften.“
Das ganze Interview können Sie nachlesen unter: http://www.noz.de/deutschland-und-welt/politik/68999599/a...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 19. Dezember 2012
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am 13. Januar 2013
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am 21. Januar 2013
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