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Beantwortet
Autor Sabrina Ott am 14. Januar 2013
18070 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Betreuungsgeld für Kinder die erst Augst 2012 geboren wurden

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

es ist ja schön das sie sich gedanken über Familien machen wo die Eltern nicht gleich Arbeiten gehen bzw keinen Grippenplatz bereit steht. Aber es kann doch nicht sein das das Betreuungsgeld nur für Kinder zusteht die ab August 2012 geboren wurden. Ich bin Mama seit Juni 2012 von einem wunderbaren kleinen Sohn und nun hab ich das nachsehen und kann nicht von diesem Zuschuss provitieren obwohl ich auch keine Chance habe einen Grippenplatz zu bekommen! Wo ist denn da noch die Gerechtigkeit? Werde ich und die anderen Mütter die eher Ihr Kind in Jahr 2012 geboren haben jetzt damit bestrafft? Laut Antrag muss das Kind zwischen 13-36 Monate sein ... ist es denn mein Sohn da nicht??? So viel zum Thema Gleichberechtigung!!!!! Stellen sie sicher das auch alle Kinder vor der Zeit einen Grippenplatz bekommen?
Mit freundlichen grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 12. Februar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Ott,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Mit dem Betreuungsgeld führt die Bundesregierung zum 1. August 2013 eine neue Leistung für Eltern ein, die ihre Kinder selbst betreuen. Sie gilt für Kinder, die ab dem 1. August 2012 das Licht der Welt erblicken. Da die Geburt Ihres Sohnes vor den Stichtag fällt, können Sie das Betreuungsgeld leider nicht beziehen.

Die Einführung von Gesetzen oder die Anwendung neuer Regelungen ge- schieht in der Regel zu einem konkreten Stichtag. Gerade bei den Familien- leistungen sind die Stichtage meist an das Geburtsdatum des Kindes ge- bunden. Diese Vorgehensweise ist üblich, hilft der Verwaltung bei der Um- setzung in die Praxis und ist verfassungsrechtlich abgesichert.

Weitere Informationen zum Betreuungsgeld: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=1946...

Was den Krippenplatz betrifft: Kinder unter drei Jahren haben ebenfalls ab dem 1. August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Das gilt für eine Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege, also bei einer Tages- mutter oder einem Tagesvater. Die Bundesregierung unterstützt Länder und Kommunen beim Ausbau der Betreuungsplätze mit insgesamt 5,4 Milliarden Euro.

Sie haben also ab August Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Ihren Sohn. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Kommune geltend machen.

Weitere Informationen zur Kinderbetreuung: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Kinder-und-Jugend/kinderbetre...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung