Sehr geehrte Frau Meister,
vielen Dank für Ihren Beitrag, den wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie weisen zu Recht darauf hin, dass Wasser ein öffentliches Gut ist, das für uns alle lebenswichtig ist. Deshalb verstehen wir Ihre Sorge, können Sie zugleich aber auch beruhigen:
Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen wird nicht zu einer Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung führen. Der Vorschlag der Kommission besagt, dass die Kommunen weiterhin frei entscheiden können, ob sie solche Leistungen selbst oder von privaten Unternehmen erbringen lassen wollen.
Sollten sich Kommunen entscheiden, Private damit zu betrauen, verpflichtet die vorgeschlagene Richtlinie sie zu einem offen, fairen und transparenten Verfahren.
Auch die Qualität der Leistungen muss nicht darunter leiden, da die Kommunen hohe Qualitätsstandards festlegen können. Die Richtlinie wird also keine Auswirkungen auf die öffentliche Wasserversorgung in Deutschland haben.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorstoß der EU-Kommission, bei der Vergabe von Konzessionen für Rechtssicherheit zu sorgen. Damit wird für Kommunen und Unternehmen ein verlässlicher Rechtsrahmen geschaffen.
Allerdings ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Regeln in der Praxis leicht zu handhaben sein müssen und nicht zu mehr Bürokratie führen dürfen. Hierfür hat sie sich in den Verhandlungen in Brüssel erfolgreich eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun.
Mehr Informationen zur Wasserwirtschaft in Deutschland: http://www.bmwi.de/DE/Themen/Wirtschaft/branchenfokus,did...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. Februar 2013
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am 03. Februar 2013
2.
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