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Beantwortet
Autor Yvo Teske am 18. Januar 2013
9785 Leser · 0 Kommentare

Familienpolitik

Berechnung des Elterngeldes 2013

ich möchte Ihnen mitteilen, dass die neue Regelung zur Berechnung des Elterngeldes 2013 meiner Meinung nach nicht ganz so fair ist. Leider ist es sehr schade, dass Menschen die sich wirklich bemühen was aus ihrem Leben zu machen, im nachhinein die Benachteiligten sind. Konkret heißt das, dass wir uns sehr lange überlegt haben ein Kind zu bekommen und da es aus finanzellen Gründen nicht gepasst hat haben wir gewartet. 2012 war dann endlich das Jahr wo in unserer Familie alles gepasst hat um ein Kind zu zeugen. Nun bekomme ich mein Kind 2013 und sie haben das Elterngeld abgeändert. Durch meinen Fleiß und früherer verzicht auf Geld (da sozialer Beruf) habe ich einen Job in den man gut verdient. Leider bekomme ich jetzt nach dem neuem Berechnungssystem des Elterngeldes weniger, da sich die Berechnungsgrundlagen geändert haben, Ich finde es aber nicht fair, da ich die Meinung vertrette (Fleiß muss belohnt werden). Ich verstehe das es Menschen gibt den es nicht so gut geht wie uns und ich sage auch nicht das sie keine Unterstützung verdient haben aber wo bleibt die Gerechtigkeit, wenn man Menschen die ihr Leben planen bestraft und die anderen die einfach nur so entschuldigung Kinder in die Welt setzen ohne sich Gedanken zu machen, wie sie die ernähren sollen belohnt werden.
Also Frage ich Sie ist das Gerechtigkeit?
Ich bedanke mich für Ihre Mühen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Frau T

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 25. Februar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Teske,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Das Elterngeld soll die Entscheidung für Kinder erleichtern, indem es im ersten Lebensjahr des Kindes eine finanzielle Unterstützung bietet. Für eine bessere Planungssicherheit in den Familien ist es wichtig, dass das Elterngeld bald nach der Geburt ausgezahlt werden kann.

Deshalb wurden die Elterngeldregelungen vereinfacht – und zwar für die Antragsteller ebenso wie für die Verwaltung. Denn die Praxis der letzten Jahre hatte gezeigt, dass es bei der Umsetzung der Elterngeldregelungen noch einiges zu verbessern gab.

Völlig unverändert orientiert sich das Elterngeld am Nettoeinkommen der letzen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Es beträgt weiterhin zwischen 65 Prozent und 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und maximal 1.800 Euro.

Allein bei der Ermittlung des Nettoeinkommens gibt es seit 2013 Neuerungen. Früher war in die Berechnung jeder einzelne steuerrechtlich relevante Freibetrag mit einzubeziehen. Das führte zu einem komplizierten Antrags- verfahren, zu vielen Nachfragen und auch zu manchem Fehler. Heute wird das Nettoeinkommen durch einen pauschalierten Abzug von Steuern und Sozial- abgaben errechnet. Dadurch kann es in einigen Fällen zu einem etwas geringeren Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage kommen.

Richtig ist aber auch, dass Verwaltungsverfahren so auszugestalten sind, dass sie eine zügige Bearbeitung ermöglichen und Fehlerquellen möglichst gering sind. Das kommt letztlich allen zugute.

Das Elterngeld soll eine verlässliche, vorhersehbare und planbare Größe im Familieneinkommen sein. Müttern und Vätern hilft kein Anspruch auf dem Papier, dessen Auszahlung sich durch endlos komplizierte Anträge und Be- rechnungen in die Länge zieht. Deshalb ist es der Bundesregierung wichtig, dass Eltern das Elterngeld ohne unnötige Verzögerung erhalten.

Mit dem Elterngeldrechner des Familienministerium erhalten Sie einen Überblick über die Höhe Ihres Elterngeldes: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner

Wir wünschen Ihnen für die bevorstehende Geburt Ihres Kindes alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung