Sehr geehrte Frau Teske,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Elterngeld soll die Entscheidung für Kinder erleichtern, indem es im ersten Lebensjahr des Kindes eine finanzielle Unterstützung bietet. Für eine bessere Planungssicherheit in den Familien ist es wichtig, dass das Elterngeld bald nach der Geburt ausgezahlt werden kann.
Deshalb wurden die Elterngeldregelungen vereinfacht – und zwar für die Antragsteller ebenso wie für die Verwaltung. Denn die Praxis der letzten Jahre hatte gezeigt, dass es bei der Umsetzung der Elterngeldregelungen noch einiges zu verbessern gab.
Völlig unverändert orientiert sich das Elterngeld am Nettoeinkommen der letzen zwölf Monate vor der Geburt des Kindes. Es beträgt weiterhin zwischen 65 Prozent und 67 Prozent des Nettoeinkommens, mindestens 300 und maximal 1.800 Euro.
Allein bei der Ermittlung des Nettoeinkommens gibt es seit 2013 Neuerungen. Früher war in die Berechnung jeder einzelne steuerrechtlich relevante Freibetrag mit einzubeziehen. Das führte zu einem komplizierten Antrags- verfahren, zu vielen Nachfragen und auch zu manchem Fehler. Heute wird das Nettoeinkommen durch einen pauschalierten Abzug von Steuern und Sozial- abgaben errechnet. Dadurch kann es in einigen Fällen zu einem etwas geringeren Nettoeinkommen als Berechnungsgrundlage kommen.
Richtig ist aber auch, dass Verwaltungsverfahren so auszugestalten sind, dass sie eine zügige Bearbeitung ermöglichen und Fehlerquellen möglichst gering sind. Das kommt letztlich allen zugute.
Das Elterngeld soll eine verlässliche, vorhersehbare und planbare Größe im Familieneinkommen sein. Müttern und Vätern hilft kein Anspruch auf dem Papier, dessen Auszahlung sich durch endlos komplizierte Anträge und Be- rechnungen in die Länge zieht. Deshalb ist es der Bundesregierung wichtig, dass Eltern das Elterngeld ohne unnötige Verzögerung erhalten.
Mit dem Elterngeldrechner des Familienministerium erhalten Sie einen Überblick über die Höhe Ihres Elterngeldes: http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Wir wünschen Ihnen für die bevorstehende Geburt Ihres Kindes alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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