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Beantwortet
Autor Joker Optimus am 31. Dezember 2012
11183 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Entscheidung bzgl. der Verteilung der Zeitung " Klartext " von der NPD, durch die Post

Sehr geehrte Frau Merkel,

mit Schrecken habe ich in der Zeitung " Klartext " Ausgabe 32 von der NPD gelesen, dass der Bundesgerichtshof entschieden hat, das die Deutsche Post, trotz Bedenken, diese Zeitung verteilen muss.
Da frage ich mich ernsthaft wie diese Entscheidung zu Stande gekommen ist. Ist es nicht von Interesse, und da muss ich die " Post " loben , unser Volk vor diesen nationalistischen Gedankengut zu schützen ? Wie kann man befürworten das die NPD weiter gefördert und bestärkt wird in dem was sie tun ?
Ich bin sehr auf ihre Antwort gespannt.

MfG

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 01. Februar 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Joker Optimus,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In Deutschland ist kein Platz für Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus oder Intoleranz. Wir sind uns alle einig, dass der Rechts- extremismus in gesamter Breite bekämpft werden muss. Die Bundesregierung geht entschlossen gegen rechtsextreme Gewalt und gegen rechtsextremes Gedankengut vor. Das ist aber auch eine gemeinsame Aufgabe der gesamten Gesellschaft.

In dem Urteil des Bundesgerichtshofes, das Sie ansprechen, ging es um die Frage, ob die Deutsche Post AG nach der geltenden Rechts- und Gesetzes- lage verpflichtet ist, einen Vertrag über die Verteilung der Publikation "Klartext" mit der NPD-Fraktion im Sächsischen Landtag abzuschließen.

Der Bundesgerichtshof hat die Deutsche Post zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die Beförderung der Druckschrift verurteilt, da sie dem sognannten Kontrahierungszwang unterliegt. Dies bedeutet, dass die Post die Beförderung von Zeitungen und Zeitschriften grundsätzlich nicht ablehnen kann bzw. umgekehrt der Kunde grundsätzlich einen Anspruch auf Abschluss eines Beförderungsvertrages hat. Über die inhaltliche Ausrichtung der Publikation hatte das Gericht hier ausdrücklich nicht zu entscheiden.

Weitere Informationen, insbesondere über den juristischen Hintergrund:

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2012 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/...

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. September 2012 http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 02. Januar 2013
    1.

    Das Grundproblem ist einfach dasjenige, dass so lange die NPD nicht verboten ist, sie legal ist und ihr als legale Partei sämtliche Rechte zustehen, die auch anderen Parteien zustehen. Von der Wahlkampfkostenerstattung über das Recht auf Fernsehspots bis zur Zuteilung von Ausschussvorsitzen im Parlament.

    Bei Postsendungen da gibt es im Einzelfall nur Beschlagnahmungen bei ausdrücklich so festgestellten volksverhetzenden Schriften und bei Aufrufen zu Rassenhass. Da sind die Hürden um der Pressefreiheit willen recht hoch gesetzt.

    Was ich allerdings beim BGH-Urteil nicht verstehe ist, dass angesichts doch mehrerer Zustellunternehmen und des üblichen Geschäftsgebarens auch woanders die Post nicht in jedem Fall den Anbieter spielen muss und dass das Gericht das hier anders sieht. Auch Hoteliers sind nicht gehalten, jeden Gast aufzunehmen, bspw., wenn seine Anwesenheit dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören und das Haus in Misskredit zu bringen. Auch das ist bei Abweisung von Udo Voigt gerichtlich so bestätigt worden.

    Womöglich liegt der Unterschied darin, dass das bestätigte Verfahren des Hoteliers gegenüber Udo Voigt als Einzelereignis gilt, weil so oft kann der da gar nicht übernachten, als dass das - wie bei der Zustellung einer Zeitschrift eben - als Serie gilt.

  2. Autor Joker Optimus
    Kommentar zu Kommentar 1 am 03. Januar 2013
    2.

    Sehr geehrter Herr Krüger,

    vielen Dank für ihre Antwort. Ich frage mich aber warum es der Regierung in Deutschland so schwer fällt endlich etwas gegen Rechts / NPD und ihren Untergruppen zu tun. Sie hätten doch schon viel eher einschreiten müssen um zu verhindern was heute gerade passiert.Und vorallen Prävention ! Prävention an den Schulen und überall . Warum muss mann es erst so weit kommen lassen ?

  3. Autor Helmut Krüger
    am 07. Januar 2013
    3.

    Na ja, ich sag´s mal so: Bis jetzt lagen offenbar zwei unterschiedliche Einschätzungen vor, mit dem Problem umzugehen:

    Die Eine: Dass diese Partei verboten gehört aus allen Gründen, die wir hier aufführen.

    Die Zweite: dass bei einem Parteiverbot dann aber Menschen mit der nach wie vor existierenden Denkhaltung sich ausschließlich im illegalen Bereichen tummeln, dass sie schlechter zu orten seien und der Kontrollaufwand darüber höher sei als bei einer nichtverbotenen, somit legalen Partei.

    3. Die juristische Ebene ist dann das Weitere:
    Der Rechtsstaat unterscheidet sich ja vom Willkürstaat dadurch, dass bis zum Beweis des Gegenteils von der Unbescholtenheit des Betreffenden ausgegangen wird.

    4. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in einem entscheidenden Urteil vor einigen Jahren festgestellt, dass es gar kein Verbotsverfahren gegen die NPD eröffnen kann, solange nicht klar ist, wo die NPD anfange und der Verfassungsschutz aufhöre. Die Problematik ist dabei, dass Verfassungsschutzagenten zum Zeitpunkt des Urteils auch im Bundes- und in den Landesvorstand der NPD saßen, was nach dem Vereinsrecht (auch nach der Vereinspraxis!) die tragenden Institutionen von Vereinen und Parteien sind.

    Zur Veränderung:
    1. An der Einschätzung hat sich nichts geändert, darin stimmen alle grundsätzilch überein, allerdings eben nicht, ohne wiederum Gegengründe oder "Versagensgründe" allein aus Handhabungsgründen dagegen anzuführen.
    2. Hat sich wohl geändert. Die Existenz einer legal gebliebenen Partei hat miitnichten die Untergrund-Tätigkeit einschlägiger Charaktere verhindert und auch nicht das Verteilen von Infomaterial und CDs an Schulen.
    3. Hier sollten wir Neonazis nicht den Gefallen tun und die Grundsätze des Rechtsstaates umdrehen, dass also der andere seine Unbescholtenheit beweisen müsse. Wenn, dann gilt dies unabhängig dessen Auffassung und von dessen Taten.
    4. Hier weiß ich nicht, wieweit der Abzug von Verfassungsschutzagenten gediehen ist, sodass das BVerfG künftig weiß, was NPD und was Verfassungsschutz ist.

  4. Autor B. Bauer
    am 21. Januar 2013
    4.

    Es kann nicht sein, daß die Post einfach den Diktator spielt und der allgemeine Mob in einer Demokratie einfach über Randgruppen bestimmt oder sie verfolgt, obwohl diese in Deutschland erlaubt sind.

    Da müßte ja jeder Arbeiter die FDP verbieten wollen, den Arbeitgeberverband selbstverständlich auch, vielleicht den Bundespräsidenten aus dem Amt entheben, wegen eines fragwürdigen Verhaltens gegenüber seiner Ehefrau und seiner zur Zeit Lebensabschnittsgefährtin. Zumindest aus christlicher Seite.

    Wenn man eine echte Demokratie will, darf man nicht selber den schlimmsten Diktator in seinem Gehirn leben lassen.

  5. Autor Norbert Stamm
    am 27. Januar 2013
    5.

    Es verursacht schon ein ungutes Gefühl, dass die NPD mit Steuergeldern (Wahlkampfkosten) gefüttert und von der Polizei (vor Gegendemonstrationen) geschützt wird. Das könnte man durch ein Verbot ändern, - falls es diesmal klappen und auch vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben wird. Aber damit würde der Rechtsextremismus ja noch längst nicht erledigt sein. Der braune Mist ist in den Köpfen und da muss er raus! Dazu ist politische Überzeugungsarbeit nötig.
    Zunächst müssten unbedingt Polizei und Justiz rechtsextremistische Straftaten als solche wahrnehmen und entsprechend ahnden, auch wenn V-Leute beteiligt sind (die an sich schon ein Problem sind). Doch schon daran mangelt es bislang weithin (Siehe dazu: http://blog.zeit.de/stoerungsmelder ).
    Ferner müssten die Politiker der demokratischen Parteien den Rechtsextremismus politisch bekämpfen, indem sie klarmachen, dass die allzu einfachen Rezepte der Neo-Nazis zur Lösung der leider vorhandenen Probleme nicht funktionieren. Sie müssten selbst bessere Vorschläge machen und auch realisieren, also die Missstände wirksam bekämpfen.
    Wenn dann noch die Politiker, die Medien und die demokratisch gesinnten Bürger die verirrten Menschen über die Verkehrtheit und Schädlichkeit des Rechtsextremismus offensiv aufklären, würde das Problem NPD sich mangels Anhängern erübrigen und das Ansehen Deutschlands in der Welt gewahrt und das Misstrauen anderer Völker gegen uns gegenstandslos werden. Einen Restbestand Unbelehrbarer wird es zwar immer geben, aber damit muss und kann man leben.

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