Sehr geehrter Herr Candeloro,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Für die Bundesregierung ist der Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein besonderes Anliegen. Wenn Arbeitnehmer von der Insolvenz ihres Unternehmens betroffen sind, besteht der Lohnanspruch so lange fort, bis dem Arbeitnehmer ordnungsgemäß gekündigt wurde. Meist kann der Arbeitgeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage den Lohn aber nicht auszahlen. Deshalb kann bei der Bundesagentur für Arbeit Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung beantragt werden. Und für den Kündigungsschutz gilt: Auch in der Insolvenz ist eine Kündigung nur wirksam, wenn ein Kündigungs- grund vorliegt, wenn die Sozialauswahl beachtet und der Betriebsrat beteiligt wurde. Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz.
Mehr Informationen dazu: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25886/zentraler-Content/A...
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffent...
Wer arbeitslos ist, kann Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung be- ziehen. Das Arbeitslosengeld ist eine Entgeltersatzleistung und ist aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Ihre langjährige Erwerbs- tätigkeit berechtigt Sie zum Bezug von Arbeitslosengeld. Mit 58 Jahren haben Sie einen Anspruch von 24 Monaten. Voraussetzung ist, dass Sie sich unverzüglich arbeitslos melden oder gemeldet haben.
Wie leistungsstark das deutsche Sozialsystem ist, hat sich im Rahmen der europäischen Finanzkrise gezeigt. Unser soziales Sicherungssystem ist eines der besten in Europa. Deutschland hat heute mit die niedrigste Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit in Europa. Hier haben alle Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterstützungsleistungen.
Zugleich muss sich jeder Arbeitslose aber auch selbst mit darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Arbeitsuchende wieder in eine sozialversicherungs- pflichtige Beschäftigung zu vermitteln. In Deutschland werden Fachkräfte gesucht, es gibt viele offene Stellen. Deshalb haben auch Ältere gute Chancen, wieder eine Arbeit zu finden.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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