Sehr geehrter Herr Schwab,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die deutschen Sicherheitsbehörden kennen das islamistische Drohvideo, das Sie beschreiben. Es zeigt, dass die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus auch in Deutschland präsent ist. Wachsamkeit ist deshalb geboten.
Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern beobachten die Lage und Entwicklung aufmerksam. Es gibt zur Zeit aber keine konkreten Hinweise auf bevorstehende Anschläge in Deutschland.
Der Einsatz von Videotechnik, das heißt sowohl Videoüberwachung als auch die Aufzeichnung, ist ein wesentlicher Bestandteil von Einsatz- und Sicherheitsmaßnahmen in Deutschland. Durch die Auswertung von Videodaten lassen sich Täter besser identifizieren und Tathergänge besser ermitteln. Das ermöglicht eine schnellere Aufklärung von Straftaten.
Videoüberwachung kann auch ein geeignetes Mittel sein, um abschreckend und präventiv zu wirken: Straftäter wissen, dass sie gefilmt werden. Videoüberwachung kann so dazu beitragen, Kriminalität zu verhindern. Deshalb setzen die Behörden die Videoüberwachung – soweit gesetzlich erlaubt – weiterhin ein. Zuständig sind hierfür - mit Ausnahme der Bahnhöfe – die Länder.
Mehr Informationen zur Videoüberwachung und zur Terrorismusbekämpfung:
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/123/1712318.pdf
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/027/1702750.pdf
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Terrorismusbe...
http://www.verfassungsschutz.de/de/arbeitsfelder/af-islam...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 27. Februar 2013
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