Sehr geehrter Herr Krenz,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Freizügigkeit ist innerhalb der Europäischen Union ein hohes Gut und ein besonderer Wert für die Menschen. Leider gibt es Fälle, in denen dieses Recht missbraucht wird. Denn Freizügigkeit heißt nicht, wegen höherer Sozial- leistungen in ein anderes Land ziehen zu können.
Die Bundesregierung hat bereits im Herbst 2012 ein Gesetz auf den Weg gebracht, um einen Verlust des Freizügigkeitsrechts im Falle von Rechts- missbrauch oder Betrug feststellen zu können. Zum Beispiel bei Personen, die weder Arbeitnehmer noch Selbstständige sind und nicht über ausreichende eigene Existenzmittel verfügen. Das regelt seit dem 29. Januar 2013 das sogenannte EU-Freizügigkeitsgesetz.
Die Bundesregierung nimmt Berichte über Probleme in einigen Großstädten mit bestimmten Gruppen von Zuziehenden, vor allem aus Rumänien und Bulgarien, sehr ernst. Tatsache ist: Der ganz überwiegende Teil der Menschen aus diesen Ländern kommt hierher, um zu arbeiten, zu studieren oder unternehmerisch tätig zu werden. Sie streben oft einen längeren Aufenthalt und eine dauerhafte berufliche Tätigkeit in Deutschland an.
Städte und Gemeinden sind aufgerufen, das Gesetz auch zu nutzen und zum Beispiel genauer hinzuschauen, welche Zuwanderung oder welche Gewerbeanmeldungen es bei ihnen gibt. Wenn in einer Wohnung mehrere Dutzend Firmen gemeldet sind, ist Misstrauen angebracht. Wird das Freizügigkeitsrecht offensichtlich missbraucht, kann die Entscheidung lauten, Personen zurückzuschicken.
Vor allem jedoch müssen die Regierungen der Herkunftsländer Bedingungen schaffen, die ihren Bürgern ein Existenzminium und Leben in Sicherheit ermöglichen. Das gilt auch für Rumänien und Bulgarien. Beide Länder erhalten Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Diese Mittel sollen auch genutzt werden, um Menschen aus schwierigen sozialen Verhältnissen besseren Zugang zu Bildung, Arbeit und Gesundheitsleistungen zu gewähren.
Generelle Lösungen können die EU-Staaten nur gemeinsam finden. Anfang März hat Bundesinnenminister Friedrich in Brüssel mit seinen Amtskollegen aus Rumänien und Bulgarien Gespräche über den Wegfall der Grenz- kontrollen, also die Anwendung der sogenannten Schengen-Regelung, und über Freizügigkeitsmissbrauch geführt. Es geht darum, der EU-Kommission Vorschläge zu unterbreiten, wie sich Fehlentwicklungen berichtigen lassen.
Solange ein großes Wohlstandsgefälle innerhalb der EU besteht, wird es keine kurzfristigen Lösungen geben. Ab Januar 2014 gilt volle Arbeitnehmer- freizügigkeit für Rumänen und Bulgaren. Deshalb ist es erforderlich, Integrationsangebote in Deutschland in großem Umfang auszubauen. Dazu zählen zum Beispiel auch Sprachkurse oder spezielle Angebote für Zuwanderer-Kinder in Kitas und Schulen.
Mehr Informationen:
Änderungen im Freizügigkeitsrecht http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilung...
Bundesinnenminister Friedrich im Interview zur Armutszuwanderung http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2013/02/b... Beratungen in Brüssel zum Schengen-Abkommen http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/o... Broschüre „Willkommen in Deutschland – Informationen für Zuwanderer“ http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschuere...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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