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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Peter H. am 01. März 2013

Die Kanzlerin direkt

Wird die "innere Sicherheit" in diesem Land vernachlässigt?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. März 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Grundsätzlich gilt: Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist ein Grundrecht und wird durch unser Grundgesetz geschützt. Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen, Gewalt und extremistischem Terror gehört damit zu den Grundwerten unserer Verfassung und ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Denn nur ohne kriminelle Bedrohung können sich Menschen persönlich und beruflich frei entwickeln.

Deutschland zählt nach wie vor zu den sichersten Ländern der Welt. Das hohe Sicherheitsniveau soll auch in Zukunft gewahrt werden. Dies ist ein wichtiges Anliegen unserer Innenpolitik.

Zudem bietet unser Rechtssystem, besonders das Strafrecht, die Sanktionsmöglichkeiten, um Rechtsverstößen angemessen zu begegnen oder diesen durch Abschreckung bereits im Vorfeld wirkungsvoll vorzubeugen. Um die Jugendkriminalität in Zukunft wirksamer zu bekämpfen, ist beispielsweise das Jugendstrafrecht im vergangenen Jahr in einigen Punkten verschärft worden. Das Höchstmaß einer Jugendstrafe für Heranwachsende bei Mord beträgt jetzt 15 Jahre. Außerdem ist der sogenannte Warnschussarrest eingeführt worden.

Die innere Sicherheit wird – anders als Sie unterstellen – keinesfalls vernachlässigt. Es gibt zahlreiche Belege für das konsequente Handeln der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auf allen Gebieten, beispielsweise bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität, organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Wirtschaftskriminalität oder politisch motivierter Kriminalität.

So ist zum Beispiel das Bundeskriminalamt ständig im Internet „auf Streife“, um Straftaten vorzubeugen oder zu ermitteln. Erst Anfang März hat der Bundesinnenminister erneut salafistische Vereine verboten. Die Terrorismus- bekämpfung bleibt eine Daueraufgabe.

Die Sicherheit bei Sportveranstaltungen kann nur durch ein gemeinsames Handeln aller Beteiligten verbessert werden. Das Bundesinnenministerium koordiniert diesen Dialog. Besonders hinzuweisen ist auf den Zehn-Punkte-Plan für mehr Sicherheit im Fußball.

Weitere Informationen zu

Sicherheitspolitik http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/sicherheit_no...

Kriminalitätsbekämpfung http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Kriminalitaet...

Verbot salafistischer Vereine http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2...

Sicherheit bei Sportveranstaltungen http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sport/Sicherheit-Sportve...

Zehn-Punkte-Plan für mehr Sicherheit im Fußball http://www.bundesliga.de/de/liga/news/2010/index.php?f=00... und

Bundeskriminalamt http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Bundeskrimina...

Bundespolizei http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Bundespolizei...

Bundesamt für Verfassungsschutz http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Verfassungssc...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung