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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Peter H. am 01. März 2013
10309 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Verrohung unserer Gesellschaft durch die Medien

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,

Ich bin der Meinung, dass die Medien in unserem Land mit ihren Darbietungen viel zu weit gehen dürfen. Beispiele:

- Extrem brutale Filme und Computerspiele, die früher nur schwer erhältlich waren, laufen heute zur "Prime Time" im Fernsehen oder sind heute in der Verkaufspraxis nahezu frei erhältlich. Die Altersbeschränkungen werden in der Praxis einfach umgangen.
- Die Fernsehserien werden immer niveauloser, die Umgangsformen der Hauptdarsteller untereinander immer asozialer und es wird dort kein richtiges Deutsch mehr gesprochen. Statt dessen regiert eine Mischung aus gebrochenem Migrantendeutsch und Gossensprache. Und unsere Kinder sprechen das nach!
- Das größte Problem ist jedoch das Internet: Dort sind Gewaltdarstellungen und sexuelle Inhalte nahezu frei für jeden zugänglich und nehmen somit Einfluss auf uns. Auf manchen Internetseiten wird ganz offen damit geworben, dass man dort einen Partner zum Fremdgehen finden könnte. Wie kann es sein, dass eine solche Geschäftspraxis nicht gegen die guten Sitten i.S.d. § 138 I BGB verstößt und weiterhin erlaubt ist?

Ich bin der Meinung, dass wir in Deutschland ein strengeres Mediengesetz brauchen. Aber ich kann mir schon vorstellen, dass unsere Politiker ein grundsätzliches Problem mit dem Thema "Medienzensur" haben: Das liegt daran, dass es im Dritten Reich auch eine Medienzensur gab und diese einen erheblichen Beitrag zur Aufrechterhaltung von Hitlers Diktatur geleistet hat. Sich als Medien den Mund nicht verbieten zu lassen ist vollkommen OK und für eine Demokratie auch wirklich lebenswichtig, aber man muss als Staat nicht jeden Dreck im Fernsehen, im Internet und anderen Medien zulassen.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. März 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Hansen,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Es gibt sicherlich nicht wenige Bürgerinnen und Bürger und auch Politiker, die Ihre Sorge und Ihr Bedauern über die Präsenz und Zugänglichkeit von Gewaltdarstellungen und ähnlich schädlichen Inhalten in Fernsehen und Internet teilen.

Beim Ruf nach einer Verschärfung der Gesetze sollte zunächst die bestehende Gesetzeslage berücksichtigt werden. So besteht schon jetzt ein umfassendes Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Gewalt verherrlichende oder verharmlosende Computerspiele. Mit der Novellierung im Januar 2004 wurde die Strafbarkeit der Darstellung von Gewalttätigkeiten noch erweitert. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) richtet sich bei der Vergabe der Altersfreigabe von Filmen nach dem Jugendschutzgesetz.

Im Übrigen ist Medienpolitik überwiegend Ländersache. Es obliegt den Ländern, die Rundfunkordnung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben auszugestalten und durchzusetzen.

Was die Programmgestaltung des Rundfunks betrifft und die von Ihnen beklagte „Niveaulosigkeit“, sind dem Staat enge Grenzen gesetzt. Das Grundgesetz gewährleistet die Rundfunkfreiheit. Eine staatliche Einflussnahme auf die konkrete Programmgestaltung ist daher verfassungsrechtlich nicht erlaubt.

Die Bundesregierung hat immer wieder Initiativen und Kampagnen ins Leben gerufen, um kinder- und jugendgerechte Angebote im Internet zu fördern, Medienkompetenz zu stärken und auch das Bewusstsein - insbesondere der Eltern - für den Medienkonsum zu verbessern.

Die gemeinsame Initiative von Politik und Wirtschaft „Ein Netz für Kinder“ stellt einen sicheren Surfraum für Kinder zur Verfügung.

2008 hat der Bundestag den „Deutschen Computerspielpreis“ initiiert, der pädagogisch wertvolle Spiel auszeichnet.

Mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist in Deutschland zudem für ein Fernseh- und Internetangebot gesorgt, das einem öffentlichen Bildungs- und Informationsauftragt folgt.

Eine Darstellung des breiten Spektrums der Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes und der Medienkompetenzförderung des Bundes enthält der Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung : http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun... .

Einen Überblick über die Aktivitäten des BMFSFJ geben zum Beispiel das Portal www.jugendschutzaktiv.de

und die Broschüre, die sie hier finden: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pd...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 01. März 2013
    1.

    Ich gebe Ihnen vollkommen recht.

    In Zeiten, in denen in so manchen Wohnungen 3 Fernseher stehen, einer im gemeinsamen Wohnzimmer, einer in der Küche und einer in einem der Kinder- bzw. Jugendzimmer,

    - Im ersten Fernseher läuft ein brutaler Action-Film,
    im zweiten Gerät werden gerade Nachrichten gesendet mit Ausschnitten eines tatsächlich stattgefundenen Massakers,
    im dritten läuft wiederum ein Action-Film -

    ... da kann mir keiner erzählen, dass einer, der nacheinander alle 3 passiert, den Unterschied noch auseinander kriegt.

    Anders ausgedrückt: Wir wären alle Übermenschen, um das nicht nur gedanklich. sondern mehr noch gefühlsmäßig auseinander zu kriegen.

    Was bleibt ist der Film.

    Wo mit den Augen des Täters geschaut wird, als dass eine neutrale Position zwischen Opfer und Täter die existierende Gewalt dokumentiert oder in einem Spielfilm verarbeitet, da kann und muss tatsächlich von einer Verrohung gesprochen werden. Wo Fiktion und Realität durch kurze und wechselnde Abfolge nicht mehr auseinandergehalten werden kann, da ist die gleiche Abstumpfung vorhanden, wie wenn so mancher Jugendlicher die Welt vor dem Computer-Bildschirm und die Welt dahinter nicht mehr auseinander kriegt. Jedenfalls bei einschlägigem Umfeld, auf das keine staatliche Stelle direkt Einfluss hat und haben darf.

    Wo New York oder andere Millionenstädte zur allgemein Faszinatiion des Publikums mit immer täuschend echteren filmischen MItteln zerbombt werden und untergehen: Wie klein ist die Distanz zu jenen, die es tatsächilch 1 : 1 tun?

  2. Autor Peter H.
    am 16. März 2013
    2.

    Sehr geehrter Herr Krüger,

    Vielen Dank für die Zustimmung. Ja, ich sehe das genau so wie sie: Die Grenze zwischen Realität und Fiktion verschwimmt immer mehr und es findet eine emotionale Abstumpfung statt. Traurig ist nur, dass der Staat nicht dagegen einschreitet. Es liegt der Verdacht nahe, dass der Staat hier an der Mehrwertsteuer aus diesen brutalen Medien interessiert ist, denn Fakt ist leider, dass sich brutale Medien sehr gut verkaufen ...
    Aber für gute Verkaufszahlen sind nicht nur brutale Filme und Computerspiele verantwortlich, sondern v.a. die Sexindustrie: Sex Sells! Und auch hier findet bei ständigem Konsum von erotischem und pornographischem Material eine gewisse Abstumpfung statt, weil dadurch bei den Leuten unrealistisch hohe Erwartungen an Sexualität und Partnerschaft geweckt werden, die die Partner in der Praxis oft gar nicht erfüllen können. Und was liegt dann für viele Leute leider näher als sich einen Partner zum Fremdgehen zu suchen? Und natürlich hat das Internet auch hier die passende Lösung parat: "Partner"börsen, die ganz offen damit werben, dass man hier einen Partner zum Fremdgehen finden kann. Wie skrupellos ist das denn? Ich frag mich nur, ob die Betreiber dieser Webseiten auch nur einen Gedanken daran verschwendet haben, wie sich die Betrogenen dabei fühlen? Wahrscheinlich nicht! Denn mit diesen Webseiten verdienen sie gutes Geld! Denn die "Fremdgehpartnervorschläge" gibts natürlich nicht kostenlos, sondern nur gegen kostenpflichtige Neuanmeldung: Ein emotional kaltblütiges und absolut berechnendes "Geschäftsmodell", mit dem auf dem Rücken der Betrogen auch noch gutes Geld verdient wird: So weit ist es in unserem Land also schon gekommen, dass wir sowas zulassen!

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