Sehr geehrter Herr Hansen,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es gibt sicherlich nicht wenige Bürgerinnen und Bürger und auch Politiker, die Ihre Sorge und Ihr Bedauern über die Präsenz und Zugänglichkeit von Gewaltdarstellungen und ähnlich schädlichen Inhalten in Fernsehen und Internet teilen.
Beim Ruf nach einer Verschärfung der Gesetze sollte zunächst die bestehende Gesetzeslage berücksichtigt werden. So besteht schon jetzt ein umfassendes Herstellungs- und Verbreitungsverbot für Gewalt verherrlichende oder verharmlosende Computerspiele. Mit der Novellierung im Januar 2004 wurde die Strafbarkeit der Darstellung von Gewalttätigkeiten noch erweitert. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) richtet sich bei der Vergabe der Altersfreigabe von Filmen nach dem Jugendschutzgesetz.
Im Übrigen ist Medienpolitik überwiegend Ländersache. Es obliegt den Ländern, die Rundfunkordnung im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben auszugestalten und durchzusetzen.
Was die Programmgestaltung des Rundfunks betrifft und die von Ihnen beklagte „Niveaulosigkeit“, sind dem Staat enge Grenzen gesetzt. Das Grundgesetz gewährleistet die Rundfunkfreiheit. Eine staatliche Einflussnahme auf die konkrete Programmgestaltung ist daher verfassungsrechtlich nicht erlaubt.
Die Bundesregierung hat immer wieder Initiativen und Kampagnen ins Leben gerufen, um kinder- und jugendgerechte Angebote im Internet zu fördern, Medienkompetenz zu stärken und auch das Bewusstsein - insbesondere der Eltern - für den Medienkonsum zu verbessern.
Die gemeinsame Initiative von Politik und Wirtschaft „Ein Netz für Kinder“ stellt einen sicheren Surfraum für Kinder zur Verfügung.
2008 hat der Bundestag den „Deutschen Computerspielpreis“ initiiert, der pädagogisch wertvolle Spiel auszeichnet.
Mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist in Deutschland zudem für ein Fernseh- und Internetangebot gesorgt, das einem öffentlichen Bildungs- und Informationsauftragt folgt.
Eine Darstellung des breiten Spektrums der Maßnahmen auf dem Gebiet des Jugendmedienschutzes und der Medienkompetenzförderung des Bundes enthält der Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung : http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierun... .
Einen Überblick über die Aktivitäten des BMFSFJ geben zum Beispiel das Portal www.jugendschutzaktiv.de
und die Broschüre, die sie hier finden: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pd...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 01. März 2013
1.
am 16. März 2013
2.
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