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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Bodo Lüttschwager am 07. März 2013
8926 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Warum können Menschen mit Hartz IV nicht etwas für die Gesellschaft tun ?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Warum können Menschen die Hartz IV beziehen nicht etwas zum Gemeinwohl beitragen?

Z.B. Mit Menschen im Altersheim Spielen , reden , raus gehen, oder in Schulen vorlesen , einfach etwas tun. Oder auch Öffentliche Plätze reinigen.

Es wäre sehr schön wenn Sie mir antworten würden.

Mit freundlichen Grüßen

Bodo Lüttschwager

Und Sie machen ansonsten sehr Gute arbeit !!

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. März 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Lüttschwager,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Unser soziales Sicherungssystem ist eines der besten in Europa. Alle Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, haben einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterstützungsleistungen.

Zugleich muss sich jeder Arbeitslose aber auch selbst darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Jeder, der Grundsicherung bezieht und erwerbsfähig ist, muss sich aktiv auf freie Stellen bewerben. Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Arbeitsuchende wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Deutschland hat heute mit die niedrigste Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit in Europa. In Deutschland werden Fachkräfte gesucht und es gibt viele offene Stellen.

Die Jobcenter unterstützen Arbeitslose nach Kräften bei der Vermittlung ins Arbeitsleben. Schlägt das Jobcenter ein Vermittlungsangebot vor, muss man sich beim möglichen Arbeitgeber vorstellen und jede zumutbare Arbeit annehmen.

Mit jedem erwerbsfähigen Leistungsbezieher schließ das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung ab. Diese Vereinbarung kann beinhalten, dass man an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen muss. Dies können Beschäftigungsangebote zum Beispiel in Altersheimen oder Kindergärten oder bei der Kommune sein. Allerdings müssen diese Arbeitsgelegenheiten zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Das bedeutet: Sie dürfen nicht üblicherweise von festangestellten Kräften verrichtet werden.

Es kann auch vereinbart werden, dass der oder die Arbeitslose an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen soll. Wer das Bildungsangebot nicht ernsthaft nutzt, kann zu Schadensersatz verpflichtet werden.

Ziel dieser Eingliederungsmaßnahmen ist es, dass vor allem Langzeit- arbeitslose wieder ein regelmäßiges Arbeitsleben aufnehmen können. Wer gegen die Vereinbarungen im Eingliederungsvertrag verstößt, muss mit Kürzungen der Geldleistungen rechnen.

Unabhängig davon, welchen Status man im Erwerbsleben hat: Alle Bürgerinnen und Bürger können sich ehrenamtlich engagieren. Auch viele Arbeitslose tun dies.

Mehr Informationen:

Große Potenziale bei Hartz IV-Empfängern http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/P...

Nachfrage nach Arbeitskräften hoch http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/03/...

Fakten zur Regierungspolitik: Fast 42 Millionen erwerbstätig http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2012/...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Hermi Martens
    am 10. März 2013
    1.

    Ich verstehe die Frage nicht so ganz. Wer hält Hartz IV Empfänger denn davon ab z.B. in einem Altersheim etwas vorzulesen oder mit älteren Menschen spazieren zu gehen?

    Jeder egal ob er Hartz IV bezieht oder nicht, kann dieses aus freien Stücken ehrenamtlich anbieten und auch machen.

    Einfach hingehen und nachfragen.

  2. Autor Ralf Schumann
    am 13. März 2013
    2.

    Das ist immer so einfach gesagt. Ein Arbeitsloser kann praktisch nicht zu einer Beschäftigung außerhalb des Arbeitsmarktes gezwungen werden. Wenn er nämlich krank wird, "verfällt" die Zuweisung dazu. Es ist auch recht kompliziert, eine Zuweisung gegen den Willen des Arbeitslosen zu machen. Das SBG das leider so vor.

    So eine ehrenamtliche "Arbeit" in einem Altenheim ist natürlich möglich, liegt aber grundsätzlich nicht im Interesse eines Hartz 4-Empfängers, weil er dafür gern zusätzliches Geld haben möchte, was bei Maßnahmen auch der Fall ist. Für das 6stündige Vorlesen 5x in der Woche gibt es 200 € dazu.

    Er könnte nach einer mehrmonatigen Weiterbildung aber auch "richtiges" Geld verdienen, indem er dort einen Job annimmt. Leider kann niemand dazu gezwungen werden. Die Arbeitgeber sind auch nicht an unmotivierten Mitarbeitern interessiert und so hoffen die Altenheime, dass sich die neuen Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien im nächsten Jahr für so einen Job interessieren und sich nicht nur wie so manch andere EU-Zuwanderer für Hartz 4 anmelden.

  3. Autor bernd schreiber
    am 23. März 2013
    3.

    Wer 40 Stunden in der Woche arbeiten geht der sollte auch angemessen von seinem Geld leben können. Vor allem sollte er eine Familie davon ernähren können. Aber ich denke diese Zeiten werden wohl ein für allemal vorbei sein. Schimpft nicht immer auf die Ärmsten der Armen ihr kleinkarierten Bürger. Jeder Arbeitgeber muß gezwungen werden einen Mindestlohn zu zahlen. Das ist die Antwort auf alle Fragen. Und wenn er es sich nicht leisten kann,dann kann er auch keinen einstellen. Glaubt ihr denn wirklich ihr würdet mehr Lohn bekommen wenn es keine Harz Empfänger mehr geben würde?? Dann denkt sich die Regierung etwas anderes aus um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehn. Träumt mal schön weiter...

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