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Beantwortet
Autor Konrad Bütow am 26. Februar 2013
16986 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Homo-Ehe

Sehr geehrte Frau Dr.Merkel!
Welche Position nehmen Sie als Bundesvorsitzende der CDU zur Gleichstellung der Homo-Ehe ein?
Für mich ist der Begriff EHE für die Lebenspartnerschaft zwischen Mann und Frau festgelegt. Schwule und Lesben sollen deswegen keineswegs diskriminiert werden; auch sie sind von Gott geliebte Menschen, sie verdienen mitmenschlichen Respekt. "Homo-Ehe" ist aber kein Menschenrecht! "Aus der Menschenrechtskonvention lasse sich kein Recht auf Eheschließung für Homosexuelle ableiten", entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Steuerliche Begünstigungen könnten m.E. jedoch auch bei staatlicherseits registrierter Partnerschaft gewährt werden. Das hielte ich für eine denkbare Position der CDU. Gemäß EMRK gelte das Eheschließungs-Recht nicht für gleichgeschlechtliche Partnerschaften, so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Als Skandal und Widerspruch zum Naturrecht empfinde ich die Adoptionsmöglichkeit durch gleichgeschlechtliche Paare. Kinder haben ein naturgegebenes Recht auf Vater + Mutter. Kinder sind keine Verfügungsmasse, die man einfach so übernimmt, weil man eigene Bedürfnisse befriedigen will. Der intime Bezug des Blutes, der Zeugung und der Geburt gehören dazu. Entwicklungspsychologen wissen, dass im Normalfall das weiblich-mütterliche Element gepaart mit dem männlich-väterlichen den psychischen und auch den physischen Bedürfnissen des Kindes entsprechen. Es geht um das Recht und die natürliche und gesunde Entwicklung von Kindern in einer Familie aus Vater+Mutter+Kind. Das ist kein Spiel der Beliebigkeit, sondern richtungweisende Entwicklungskomponente, die dem christlichen Menschenbild entspricht.
Was unterscheidet uns als christliche Demokraten noch von anderen politischen Parteien? Geht es jetzt nur noch um Populismus, um Gleichmacherei und parteipolitischen Machterhalt? Dann sollte die Partei das „C“ streichen!
Mit freundlichen Grüßen
Konrad Bütow (CDU)

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 28. März 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Bütow,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten. Wir bitten um Verständnis, dass wir hier nur die Haltung der Bundesregierung darstellen können.

In dieser Legislaturperiode hat die Bundesregierung verschiedene Benachteiligungen im Steuerrecht abgebaut. Die Änderungen wurden bereits im öffentlichen Dienstrecht sowie bei der Erbschafts-, Schenkungs- und der Grunderwerbssteuer vorgenommen. Darüber hinaus besteht nicht die politische Absicht, das Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft grundlegend zu ändern.

Zur Frage, ob das Grundgesetz aus Gleichheitsgründen auch eine Anwendung des Ehegatten-Splittings auf eingetragene Lebenspartnerschaften erfordert, sind mehrere Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Rechtsauffassungen zu dieser Frage gehen weit auseinander. Es ist daher vernünftig, zunächst den Ausgang der Verfahren abzuwarten und dann die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Für das Adoptionsrecht gilt: Grundsätzlich zulässig ist bislang die Adoption des leiblichen Kindes des Lebenspartners, die so genannte Stiefkind-Adoption. Im Februar 2013 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Verbot der so genannten Sukzessiv-Adoption verfassungswidrig ist. Sukzessiv-Adoption bedeutet, dass ein Lebenspartner ein vorher von dem anderen Lebenspartner angenommenes Kind adoptiert.

Das Bundesverfassungsgericht hat sich nicht mit der Fremdkind-Adoption befasst, also dem Fall, dass beide Lebenspartner gemeinsam ein Kind adoptieren möchten. Dieses Thema hat das Gericht ausdrücklich offen gelassen. Die Bundesregierung prüft nun das Urteil des Verfassungsgerichts sorgfältig und wird dann entscheiden, welche gesetzgeberischen Maßnahmen erforderlich sind. Im Vordergrund steht dabei immer das Wohl des Kindes.

Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls2...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Helmut Krüger
    am 28. Februar 2013
    1.

    Geehrter Herr Bütow,

    so wie der italienische Staatspräsident Napolitano sich schützend vor seine Landsleute im Gesamten stellen muss, nicht aber nur vor die Hälfte, die "vernünftig" wählten, so wie auch Joachim Gauck als deutscher Bundespräsident sich möglichst als Bundespräsident sämtlicher Staatsbürger versteht (ggf. eben mit Ausnahme der Neonazis), so sehe ich die Aufgabe einer Kanzlerschaft keinesfalls in der Bedienung der eigenen Klientel, sondern darin, dass sich möglichst viele von der Politik vertreten fühlen.

    Dass muss ja nicht unbedingt auf die Opferung der eigenen Überzeugung hinauslaufen, wohl aber kann dabei die eigene Überzeugung schon mal zurücktreten. Das scheint mir hier der Fall zu sein.

    Die europäische Menschenrechtskonvention, die ja Grundlage des Gerichitsurteil war, bleibt hinter der aktuellen deutschen Rechtsprechung zurück, was ggf. und tendenziell an fast ausschließlich katholisch geprägten Ländern wie Italien, Spanien, Portugal oder auch Polen liegt, auf die selbstverständlich Rücksicht zu nehmen ist. Das sollte uns in Deutschland m. E. aber nicht davon abhalten, in einer ökumenischer geprägten politischen Landschaft genau dieses Adoptionsrecht anzuerkennen, wofür das BVerfG den Boden bereitet hat.

    In diesem Fall geht die Rechtegewährung über das Europäisches Recht hinaus, ohne dass irgendein Bürger davon tatsächlich und nicht nur behaupteterweise Nachteile hätte. Das Gewährung des Rechts auch für den einen, der es bislang nicht bekam, führt ja keineswegs dazu, dass der andere tatsächlich dadurch eine Verminderung erfahren würde. Da ist das Recht anders als ein Stücik Kuchen oder Torte, dass - für spontan erschienende Nachbar auch noch offeriert - den eigentlichen Gästen im Zweifelsfall nicht mehr zur Verfügung stünde.

    Gewiss ist es so, dass in der Natur ganz überwiegend Gegengeschlechtliches vorkommt, Homosexuelles war allerdings immer schon in allen natürlichen Gattungen enthalten gewesen. Ebenso auch die Fähigkeit wie Unfähigkeit zur Zeugung und zur Empfängnis, seien es nun bei gleich- oder, vereinzelt immerhin, bei gegengeschlechtlichen Paaren.

  2. Autor Samuel Hofmann
    am 16. März 2013
    2.

    Sehr geehrte Teilnehmer,
    sobald wir die biblischen Grundlagen von Ehe und Familie verlassen, tragen wir bei zu Leid und Problemen.
    Unser Schoepfer hat uns im Original zur Gemeinschaft in Ehe und Familie erschaffen und in diesem Rahmen sollten wir bleiben
    um gluecklich und gesund leben zu koennen.
    Aus der Seelsorge weis ich von dem grossen Schaden der ehebrecherischen und homosexuellen Beziehungen und deren evtl. Kindern.
    Ich erwarte von unserer Kanzlerin, dass sie sich stark macht fuer biblische Grundlagen in der Gesellschaft und somit zum Wohl des Volkes beitraegt.

    Gottes Segen, Samuel Hofmann

  3. Autor Rainer Hopper
    am 21. März 2013
    3.

    Sehr geehrter Herr Bütow,
    Danke für Ihre Initiative! Ich stimme mit Ihnen 100 % überein. Engagieren Sie sich bitte weiter in diesem Sinne
    Viel Kraft und Ausdauer dafür!
    Rainer Hopper

  4. Autor Helmut Krüger
    am 23. März 2013
    4.

    Sehr geehrter Herr Hofmann,

    weil Sie hier alle Teilnehmer angesprochen haben und ich folglich auch einer bin, will ich Ihnen kurz auf Ihren Kommentar antworten, ohne hier eine Diskussion aufzutun, was soweit ich weiß auch nicht Sinn der Kommentarspalte hier wäre.

    "sobald wir die biblischen Grundlagen von Ehe und Familie verlassen, tragen wir bei zu Leid und Problemen"

    Ich finde diesen Satz in dreierlei Hinsicht bedenklich und das hat auch etwas mit dem Eintrag von Herrn Bütow zu tun.

    1. Ohne eine für verbindlich angesehene Klammer wäre keine Gesellschaft möglich. Das Leben in Deutschland und auch in Europa beruht daher ganz wesentlich auf christlichen Grundlagen. Die Stadtbilder sind voll christlicher Bauten, christliche Kirchen prägen gleich den Rathäusern (und in mit Herrschaft verbundenen Städten gleich den Schlössern) die zentralen Plätze der Stadt. So auch mit dem alltäglichen Leben.

    2., etwas in Entfernung dazu:
    GLEICH des Christentums haben schon immer und in neuerer Zeit in verstärkter Weise andere Religionen Eingang zu uns gefunden. Wo Fabriken und Pumpwerke vollkommen unverfänglich in islamischen Gewändern daherkamen, scheint dies heute paradoxerweise Anstoß zu nehmen. Von daher hat der Monopolanspruch eines biblischen Lebens nicht nur für Christen, sondern für alle Menschen in der Tat etwas - pardon - Fundamentalistisches.

    3. Schon immer und zu allen Zeiten haben Menschen nicht nur in gegengeschlechtlicher Ehe gelebt, sondern in zahlenmäßig geringerer Zahl in gleichgeschlechtlichen Verbindungen, ohne dass diese damit besser oder schlechter sein müssten. Das wird auch so lange sein, wie es Menschen gibt. Dass aus Ehen Kinder hervorgehen, ist zwar volkswirtschaftlich sinnvoll, jedoch war es schon immer so, dass dies auch von gegengeschlechtlichen Ehepartnern nicht geleistet werden kann - bei Zeugungsunfähigkeit, bei Empfängnisunfähigkeit - ohne dass dies von den Umstehenden als Infragestellung der Institution der Ehe insgesamt begriffen worden wäre.

  5. Autor Helmut Krüger
    am 23. März 2013
    5.

    Wichtige Anmerkung hierzu noch:
    Gott ist kein zerteilter und zerteilender Gott. Gott steht auf keiner Seite, er überwindet Seiten.

    Zu-ihm-Halten, sich erkennen und immer wieder das Vorhalten, das ist in der Vergangenheit, bis hinein in Teilen der Gegenwart, so oft missverstanden worden.

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