Sehr geehrter Herr Lüttschwager,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Unser soziales Sicherungssystem ist eines der besten in Europa. Alle Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus eigener Kraft nicht bewältigen können, haben einen gesetzlich garantierten Anspruch auf Unterstützungsleistungen.
Zugleich muss sich jeder Arbeitslose aber auch selbst darum bemühen, seine Hilfebedürftigkeit zu beenden. Jeder, der Grundsicherung bezieht und erwerbsfähig ist, muss sich aktiv auf freie Stellen bewerben. Für die Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Arbeitsuchende wieder in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln. Deutschland hat heute mit die niedrigste Arbeitslosigkeit und Jugendarbeitslosigkeit in Europa. In Deutschland werden Fachkräfte gesucht und es gibt viele offene Stellen.
Die Jobcenter unterstützen Arbeitslose nach Kräften bei der Vermittlung ins Arbeitsleben. Schlägt das Jobcenter ein Vermittlungsangebot vor, muss man sich beim möglichen Arbeitgeber vorstellen und jede zumutbare Arbeit annehmen.
Mit jedem erwerbsfähigen Leistungsbezieher schließ das Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung ab. Diese Vereinbarung kann beinhalten, dass man an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen muss. Dies können Beschäftigungsangebote zum Beispiel in Altersheimen oder Kindergärten oder bei der Kommune sein. Allerdings müssen diese Arbeitsgelegenheiten zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen. Das bedeutet: Sie dürfen nicht üblicherweise von festangestellten Kräften verrichtet werden.
Es kann auch vereinbart werden, dass der oder die Arbeitslose an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen soll. Wer das Bildungsangebot nicht ernsthaft nutzt, kann zu Schadensersatz verpflichtet werden.
Ziel dieser Eingliederungsmaßnahmen ist es, dass vor allem Langzeit- arbeitslose wieder ein regelmäßiges Arbeitsleben aufnehmen können. Wer gegen die Vereinbarungen im Eingliederungsvertrag verstößt, muss mit Kürzungen der Geldleistungen rechnen.
Unabhängig davon, welchen Status man im Erwerbsleben hat: Alle Bürgerinnen und Bürger können sich ehrenamtlich engagieren. Auch viele Arbeitslose tun dies.
Mehr Informationen:
Große Potenziale bei Hartz IV-Empfängern http://www.arbeitsagentur.de/nn_27042/zentraler-Content/P...
Nachfrage nach Arbeitskräften hoch http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/03/...
Fakten zur Regierungspolitik: Fast 42 Millionen erwerbstätig http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2012/...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 10. März 2013
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am 13. März 2013
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am 23. März 2013
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