Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Löhne handeln in Deutschland die Tarifpartner aus, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände. Auch für Köche gibt es Tarifvereinbarungen – allerdings gelten sie nicht deutschlandweit einheitlich. Die Hans-Böckler-Stiftung hat die Löhne für Köche untersucht und große Unterschiede festgestellt: www.boeckler.de/28607_39938.htm
Derzeit gelten in zwölf Berufsgruppen Mindestlöhne. Für die zwölf Branchen hat die Bundesregierung den Mindestlohn, den die Tarifpartner vereinbart haben, durch Rechtsverordnung für verbindlich erklärt. Damit gilt der jeweilige Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in diesen Branchen beschäftigt sind.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Tarifautonomie. Das heißt, die Tarifpartner verhandeln Löhne und Arbeitsbedingungen miteinander ohne politischen Einfluss der Regierung.
In Ihrer Branche müssten also ebenfalls Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Mindestlohn für Köche aushandeln. Erst dann kann die Bundesregierung ihn für allgemeinverbindlich erklären, womit er dann überall in Deutschland gültig wäre.
Viele Restaurants und Hotels suchen gute Köche. Die Bezahlung und die Arbeitsbedingungen sind regional und von Haus zu Haus verschieden. Vielleicht finden Sie einen anderen Arbeitgeber mit besseren Bedingungen. Die Arbeitsagentur kann Ihnen bei der Suche behilflich sein. Über die Jobbörse können Sie direkt nach einer passenderen Stelle suchen: http://jobboerse.arbeitsagentur.de
Sie können sich aber auch vor Ort persönlich beraten lassen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_17566/Navigation/Dienstst...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 09. Mai 2013
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am 13. Mai 2013
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am 16. Mai 2013
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