Sehr geehrter Herr Schreiber,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen, Gewalt und extremistischem Terror gehört zu den Grundwerten unserer Verfassung und ist eine zentrale Aufgabe des Rechtsstaates. Denn nur ohne kriminelle Bedrohung können sich Menschen persönlich und beruflich frei entwickeln.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen bzw. Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Unser Rechtssystem, besonders das Strafrecht, bietet die Sanktionsmög-lichkeiten, um Rechtsverstößen angemessen zu begegnen oder ihnen durch Abschreckung bereits im Vorfeld wirkungsvoll vorzubeugen. Um die Jugendkriminalität in Zukunft wirksamer zu bekämpfen, ist beispielsweise das Jugendstrafrecht im vergangenen Jahr in einigen Punkten verschärft worden. Das Höchstmaß einer Jugendstrafe für Heranwachsende bei Mord beträgt jetzt 15 Jahre. Außerdem gibt es jetzt den sogenannten Warnschussarrest.
Die konkrete Strafe setzen die Gerichte unparteiisch und unabhängig fest. Das ist Ausdruck einer funktionierenden Demokratie und wesentlicher Bestandteil eines jeden Rechtsstaates. In ihrer Urteilsfindung wägen die Richter alle Umstände gegeneinander ab, die für und gegen den Täter sprechen. Dazu gehören die konkreten Umstände der Tat wie auch beispielsweise das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen.
Die innere Sicherheit wird keinesfalls vernachlässigt. Es gibt zahlreiche Belege für das konsequente Handeln der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern auf allen Gebieten, beispielsweise bei der Bekämpfung von Rauschgiftkriminalität, organisierter Kriminalität, Menschenhandel, Wirtschaftskriminalität oder politisch motivierter Kriminalität.
Weitere Informationen: Sicherheitspolitik http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/sicherheit_no... Kriminalitätsbekämpfung http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Kriminalitaet... Bekämpfung von Jugendkriminalität http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/04/... Bundeszentrale für Politische Bildung http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/76632/innere-siche... http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/76639/auslaenderkr...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. April 2013
1.
am 26. April 2013
2.
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