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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Harm Schuster am 29. April 2013
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Die Kanzlerin direkt

Zuverdienst für Frührentner

Mit dem 63. Lebensjahr habe ich im letzten Jahr meine Rente gegonnen. Diese Rente wird, vollkommen zu Recht, mit Abschlägen gezahlt, um mich mit einem normalen Altersrenter gleichzustellen.
Mit welcher Begründung ist es mir nicht erlaubt, in diesem Rentenbezug unbegrenzt zu Verdienen, was mir mit 65 Jahren wiederum erlaubt ist.
Einerseits erhalte ich eine Rente mit Abschlag, um mich mit den Altersrentner gleichzustellen, bei dem Zuverdienst werden aber andere Regeln aufgestellt.
Ist in diesem Fall nicht eine Änderung im Gesetz angebracht.

Mit freundlichem Gruß

Harm Schuster