Sehr geehrter Herr Görden,
vielen Dank für ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Vergütung von Therapieleistungen und Heilmitteln legt nicht die Bundesregierung fest. Die Verträge handeln die Krankenkassen mit den sogenannten Leistungserbringern oder ihren Verbänden aus. Beide Seiten sind dafür verantwortlich, die vorhandenen gesetzlichen Spielräume zu nutzen, um sachgerechte Vergütungsabschlüsse zu erzielen.
Wenn sich die Vertragspartner nicht einigen können, kommt es zu einem Schiedsverfahren. Das war eine Forderung der Leistungserbringer; der Gesetzgeber hat die Forderung umgesetzt. Die Schiedsregelung ist am 25. März 2009 in Kraft getreten.
Wie in vielen anderen Bereichen sind auch die Vergütungsunterschiede im Heilmittelbereich zwischen Ost und West historisch gewachsen. Die Tarife werden nach und nach angeglichen. Dazu trägt auch die Schiedsregelung bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 27. April 2013
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