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Abstimmungszeit beendet
Autor Jutta Brose am 24. April 2013
20170 Leser · 18 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

zwangsverheiratung durch ALG II

Sehr geehrte Fr. Kanzlerin,
interessiert habe ich die Broschüre bezüglich Zwangsverheiratung des Ministeriums für Soziales etc. gelesen. Ich finde es auch ganz toll, ehrenwert, menschlich usw. das man diesen Frauen hilft schließlich ist Deutschland ein Sozialstaat. Mich will man auch gerade "zwangsverheiraten", d.h. das Jobcenter will mich gegen meinen Willen zwangsverheiraten. Ich lebe mit einem Mann (der mit mir zwangsverheiratet werden soll) in einer WG. Ich bin nicht gewillt und fühle mich auch nicht verpflichtet für ihn aufzukommen, da wir keine Einstandsgemeinschaft sind und dieses auch nicht sein wollen. Ich habe mein geregeltes Einkommen, er z. Zt. leider nicht mehr. Allerdings wird ihm jegliche Hilfe (inkl. KV) verweigert, weil ich mich von staatswegen nicht "zwangsverheiraten" lassen will, er will das auch nicht. Den Zwang sehe ich darin, dass er "wegen meiner Weigerung zur Zwangsverheiratung" nicht geholfen bekommt und ich "ein schlechtes Gewissen haben soll???". Hab ich aber keinesfalls. Wo ist meine oder seine Lobby? Diesen Mann muss ich vor die Tür setzen, dann ist er obdachlos aber ich kann und will ihn nicht "bezahlen od. zwangsheiraten" müssen. Ich habe mir als "deutsche Staatsbürgerin - mit deutschen Rechten in einem Rechtsstaat" vorbehalten nur zu "heiraten / oder für einen Mann verpflichtet zu sein" wenn ich und er das wollen. Ganz bewusst bin ich nach meiner Scheidung vor ca. 25 Jahren keine solche Bindung mehr eingegangen. Kann man einen Menschen der Hilfe braucht so abhängig von einem anderen machen, der rechtlich nicht mal einstehen muß?? Was ist hier sozial od. gerecht?

Kommentare (18)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 28. April 2013
    1.

    Unsozial und ungerecht empfinde ich es, wenn der eine
    auf Kosten des anderen schmarotzt. Unsozial und
    ungerecht empfinde ich es auch, wenn jemand
    auf Kosten der Steuerzahler schmarotzt.

    Arbeit = Ehre und Würde!

    Der Staat sollte dafür Sorge tragen, dass ein Mensch
    nicht einen einzigen Tag ohne Ehre und Würde ist.

  2. Autor Jutta Brose
    Kommentar zu Kommentar 1 am 29. April 2013
    2.

    So viele Schmarotzer gibt es in Deutschland auch nicht, keine Arbeit zu haben ist für die meisten sowieso ein Eklat für das schon durch die Arbeitsämter getretene Selbstbewußtsein . Der Mann von dem ich hier geschrieben habe, hätte sich auch nicht träumen lassen in diese Situation zu kommen. Ich denke auch an die hiesigen Frauen, die bedingt durch ihre Kinder nicht arbeiten können evtl. mit jemanden zusammen wohnen evtl. durch die Wohnungsnot, und dann völlig jemandem ausgeliefert werden sollen. So kann man auch soziale Schichten gegeneinander ausspielen. Als ich Kind war gab es den Reim "spiel nicht mit den Schmuddelkindern" und soll man heute sagen "wohn, freunde Dich nicht an, mit den Arbeitslosen?". Leute die füreinander einstehen wollen, heiraten oder lassen Ihre Partnerschaft eintragen um auch Rechte zu haben und nicht nur Pflichten. Sollen jetzt alle heiraten die mit einer/einem Arbeitslosen in einer WG leben, damit der Staat für andere (viel unnützere) Gelder entlastet wird? Auf der anderen Seite wird die Wohnungsnot gefördert, weil letztendlich jede Menge Singelhaushalte entstehen da eine WG ein gewagtes (finanzielles) Experiment ist. Wer weiß schon genau ob er morgen noch seinen Job hat

  3. Autor Erhard Jakob
    am 03. Mai 2013
    3.

    Gegenseitige Liebe sollte für eine Heirat ausschlaggebend sein.
    Doch, das ist es doch in den wenigsten Fällen. In den meisten
    Fällen hofft zumindest einer, dass es ihm dadurch
    finanziell besser geht.

    Eine Wohngemeinschaft ist ein gewagtes (finanzielles)
    Experiment, genauso wie die Lebensgemeinschaft
    bzw. Ehe und Familie.

  4. Autor Ralf Schumann
    am 05. Mai 2013
    4.

    Sehr geehrte Frau Brose,

    Sie werden nicht vom Jobcenter "zwangsverheiratet", sondern offensichtlich nur als eheähnliche Gemeinschaft angesehen.

    In Zeiten wo sich der Begriff Ehe langsam auflöst, werden alle Menschen als Familie bezeichnet, die so leben wie man es früher nur nach einer standesamtlichen Trauung zwischen Mann und Frau getan hat. Für enge Familienmitglieder wie Ehe- oder Lebensgefährte sowie im Haushalt lebende Kinder, gilt, dass jeder seinen Bedarf vom gesamten Haushaltseinkommen decken kann und muss. Nur wenn dieses Geld nicht reicht, unterstützt der Staat mit Hartz IV o.ä.. So sieht es das geltende Recht vor.

    So wie Sie Ihre Situation beschreiben, kann ich nur mutmaßen, dass es sich Ihrerseits zwar um eine offene (Liebes-)Beziehung zu einem Arbeitslosen handelt, er das aber nicht so sieht und das deshalb auch beim Jobcenter so angegeben hat.

    Bei einer Wohngemeinschaft müsste er nämlich nur den Haupt- und den Untermietvertrag vorlegen und schon wäre er eine Einzelperson in einer eigenen Bedarfsgemeinschaft. Gelegentlicher Geschlechtsverkehr zwischen Bewohnern einer Wohngemeinschaft wird bei der Zahlung von Leistungen übrigens nicht berücksichtigt. Insofern müssen Sie ihn auch nicht "heiraten".

    Ich rate Ihnen deshalb, ersteinmal mit Ihrem Freund zu sprechen und Klarheit über Ihre Beziehung zu schaffen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ralf Schumann

  5. Autor Jutta Brose
    Kommentar zu Kommentar 3 am 07. Mai 2013
    5.

    Sehr geehrter Schumann,
    ich hatte von einer WG geschrieben nicht von einer Beziehung, dass ist ein himmelweiter Unterschied. Ich habe bisher nie und will es auch in Zukunft nicht, den Statt hintergehen. Ich bin in einer "WG" niemandem verpflichtet, schon rein rechtlich gesehen nicht mal wenn es eine Beziehung wäre. Googeln Sie sich mal über eine WG mit Mitbewohner durchs Internet, da werden Sie feststellen, wie schwer es jemand vom Arbeitsamt gemacht bekommt wenn er nur in einer "WG" lebt. Selbst eine "offene Liebesbeziehung" verpflichtet rechtlich nicht zum Unterhalt. Ich hatte bisher mit "Hartz 4" nur vom hören zu tun, ich hätte auch nicht gedacht wie schwer es die Menschen wirklich gemacht bekommen. Googeln Sie mal Frau Inge Hannemann, die hatte bei einem Jobcenter in Hamburg gearbeitet und ist jetzt freigestellt, da können Sie feststellen wie so manches abläuft.

  6. Autor Jutta Brose
    am 07. Mai 2013
    6.

    WG oder BG

  7. Autor Jutta Brose
    am 07. Mai 2013
    7.

    Auch Ihnen möchte ich schreiben ich schrieb von einer "WG nicht von einer BG". Wenn Sie so die Bindung zweier Menschen in einer Ehe sehen, sollte man diese doch gleich abschaffen, wenn größtenteils nur aus Versorgungsgründen geheiratet wird dann kann der Staat daran sparen weil z.b. die Witwenrente abgeschafft werden kann, so sah jedenfalls ich meine Heirat damals nicht an. Des weiteren, sollten dann unverheiratete Paare auch Steuervorteile haben und Ihren Partner mit in die Familienversicherung der Krankenkasse nehmen können, wenn er im Krankenhaus liegt Auskunft oder Mitspracherecht bekommen und wie ein Ehemann/Ehefrau erben dürfen und die Witwenrente/Witwerrente kassieren dürfen. Dann hätten die auch einen Vorteil. Also denke ich wenn jemand mit einem/r Arbeitslosen zusammenlebt verzichtet er/sie auf Vorteile wieso bekommt er dann nur Nachteile??? Also wollen sich die Menschen die nicht heiraten und in einer "BG" leben nicht gegenseitig versorgen!!! Da fragt man sich doch, wer schadet dem Staat? Der, der aus Versorgungsgründen heiratet, oder der der nicht heiraten will, weil er sich selber versorgen will und evtl. dies eine Zeit durch Arbeitslosigkeit nicht kann? Der Staat könnte ja ohne Verehelichungen jede Menge Geld sparen (KV, Witwenrente, Steuern). Das wäre wohl eine Überlegung wert und alle wären zufrieden und Pflichten und Rechte gerecht verteilt. Außerdem; nach einem Jahr ALG 1 kommt man in ALG 2, das geht ganz schnell. Den einzigen Nachteil den ich da bei einer Ehe sehe, ist, dass ich eine BG ganz schnell auflösen kann, natürlich auch eine Wohngemeinschaft, aber das dass den Staat dann wegen der Mietkosten noch mehr Geld kostet scheint uninteressant. So zahlt ja in einer WG wenigstens einer die Hälfte dieser Unkosten.

  8. Autor Jutta Brose
    am 07. Mai 2013
    8.

    Heiraten oder nicht ALG 2

  9. Autor Erhard Jakob
    am 09. Mai 2013
    9.

    Goethe:

    *Allen Leuten Recht getan, ist eine Kunst die keiner kann.*

  10. Autor Jutta Brose
    am 10. Mai 2013
    10.

    Da haben Sie recht, nur sollte es etwas Gerechtigkeit geben. Natürlich sollte einer für den anderen da sein aber nicht mit Zwang ohne rechtlichen Anspruch. Leute die heiraten müssen nicht "beweisen" das sie nicht aus Versorgungsgründen heiraten - auch da gäbe es Mittel und Wege. Z.B. Verzicht auf die Wiwen/r Rente oder Verzicht KV natürlich schriftlich. In allen Schichten, ob ALG 2 Empfänger, Arbeiter, Angestellter, Staatsdiener, Politiker ob arm oder reich, gibt es und gab es immer Menschen die sich einen Vorteil "erschleichen oder betrügerisch" einheimsen wollen, das wissen wir alle, momentan wird das gerade in höheren Ebenen ja immer deutlicher. Das wird sich auch niemals ändern. Aber auf eine bestimmte Gruppe loszugehen um von vornherein einen eventuellen "Betrug" im Keim zu ersticken, ist wohl mehr als ungerecht und sozial fraglich. Das Leben bekommen hier (manche) Mitarbeiter der Arbeitsämter schwer gemacht, die nach Vorgaben handeln müssen die sie auch nicht für gutheißen. Aber auch die sind auf ihren Arbeitsplatz angewiesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Arbeit Spass macht bei der ich noch Angst haben muss hinzugehen. Die ALG 2 Kunden haben Angst schon wenn sie den Briefkasten aufmachen, müssen sich mit Unsinnigkeiten abgeben wie "wie beweise ich das ich in keiner BG sondern in einer WG lebe" , diese Zeit fehlt für die Jobsuche. Arbeitsamtmitarbeiter gegen ALG 2 Empfänger - hat das wirklich soweit kommen müssen?. Ich denke erst wenn von "oben" faire Vorgaben und Grundlagen an die Arbeitsämter gegeben werden wird sich die Lage entspannen und der Staat könnte jede Menge Geld sparen (z.B. Sicherheitsdienste/ nur anteilige Wohnkosten, Gerichtskosten etc.). Dann könnte man sagen "Rückkehr in die Menschlichkeit"

  11. Autor Ralf Schumann
    am 12. Mai 2013
    11.

    Sehr geehrte Frau Brose,
    ich erwähne es hier noch einmal: Ihr WG-Bewohner hat Sie offensichtlich im Arbeitslosenantrag als Lebensgefährtin angegeben. Fragen Sie ihn! Er sieht Sie offensichtlich auch als solche. Das Jobcenter kommt nicht von allein auf die Idee, dass Sie eine eheähnliche Gemeinschaft sind.
    Übrigens habe ich den Artikel im Spiegel gelesen. Eine Inge Hannemann gab und gibt es nicht in Hamburg. Das ist offiziell und prüfbar bei allen Kollegen. Es gibt leider öfter solche unseriösen Artikel. In einem Fall gab sich mal jemand als Vermittler eines Jobcenters aus, der seinen richtigen und auch noch seltenen Namen angab. Er war selbst Hartz4-Empfänger und wollte sich wichtig tun. Sein Einkommen für den Artikel wurde ihn auf die Leistungen angerechnet. Das wird auch bei dieser Frau Hannemann, wie sie sich hier nennt, geschehen, sollte sie Hartz4 bekommen und erwischt werden. Wir vom Jobcenter ärgern uns auch über solche Falschmeldungen.
    MfG
    R. Schumann

  12. Autor Jutta Brose
    Kommentar zu Kommentar 11 am 13. Mai 2013
    12.

    Sehr geehrter Herr Schumann,
    ich würde mich sicherlich nicht darüber aufregen, wenn er mich tatsächlich als Lebensgefährtin angegeben hätte, hat er aber nicht er hat mich als Mitbewohnerin einer WG angegeben. Ansonsten hätte ich das wohl mit ihm klargestellt. Soviel dazu.
    Das ist ja ziemlich dubios das eine Frau Hannemann in sämtlichen Medien als Mitarbeiterin des Jobcenters auftaucht sich im Fernsehen äußert und keiner kommt dahinter das dass gar nicht stimmen würde und keiner unternimmt angeblich was wegen ihrer Behauptung??? Also ich denke schon das es sich um eine Mitarbeiterin von dort handelt. Oder wo kann ich das Gegenteil (außer ihren Kommentar) lesen?
    mfg

  13. Autor Ralf Schumann
    am 13. Mai 2013
    13.

    Sehr geehrte Frau Brose,
    an dieser Stelle kann und darf ich aus Datenschutzgründen nichts zu dieser angeblichen Frau Hannemann sagen. Viele Beiträge in den Medien sind leider nicht wahrheitsgemäß. Es ist uns allen ein Rätsel wie so eine Frau in der Öffentlichkeit behaupten kann in einem Jobcenter zu arbeiten. Das wäre eigentlich mal einen Beitrag hier wert. Die Fragen werden hier allerdings immer sehr allgemein beantwortet und nützen daher wenig.
    Ihr Mitbewohner hätte übrigens Sie nicht beim Jobcenter angeben müssen, denn nur Lebensgefährten werden im Antrag erfragt. Wenn das ein Mißverständnis war, dann kann und muss das Ihr Mitbewohner mit seinem Sachbearbeiter klären. Wenn Sie mit diesem Mann nichts zu tun haben, müsste es dann aber Ihnen auch egal sein wovon er lebt. Nicht wahr?
    MfG
    R. Schumann

  14. Autor Jutta Brose
    Kommentar zu Kommentar 13 am 14. Mai 2013
    14.

    Hallo Herr Schumann,
    Sie arbeiten ja im Jobcenter, dann müßten Sie schon wissen, das die Fragebögen ziemlich irritierend abfragen. Selbst wenn WG angegeben wird, geht das Jobcenter erst einmal von BG aus. Es gibt dann für den Antragsteller keinen Termin, telefonisch keine Auskunft und zur offenen Sprechstunde auch eine Möglichkeit zum entsprechenden Sachbearbeiter zu kommen. Wie soll sich da einer erklären können? Evtl. ist das bei Ihrem Amt anders. Diese Angelegenheit bzw. meine obige Frage/Beitrag ist sowieso mittlerweile geregelt.
    2. Wenn ich mit jemanden in einer WG lebe, dann kann auch eine Kameradschaft zugrunde liegen, mit Leuten die man nicht leiden kann wird man kaum in einer WG wohnen wollen, menschlicherseits ist es mir nicht egal wie es meinen Mitmenschen geht ich versuche jedem zu helfen wenn ich kann. Geschweige denn kann ich mir mit ansehen wenn jemand unfair behandelt wird. Das ist meine menschliche Pflicht - gegenüber Mensch und Tier. Was Fr. Hannemann betrifft - eröffnen Sie doch mal einen Beitrag, das würde mich auch sehr interessieren.

  15. Autor Ralf Schumann
    am 14. Mai 2013
    15.

    Nein, ich eröffne keine Beiträge mehr, weil die Leser hier auf dieser Seite so gut wie kein Interesse an Hartz4-Themen haben.

    Sie sehen, dass Sie Ihr Beitrag bisher auch nur den Platz 31 erreicht hat. Mir geht es nicht anders. Wenn es doch eine Antwort gibt, ist sie so pauschal, dass man damit gar nichts anfangen kann.

  16. Autor Jutta Brose
    am 15. Mai 2013
    16.

    Das ist schade. Gerade Hartz 4 kann so gut wie jeden treffen, der heute noch in Arbeit ist. Aber ich bin ehrlich ich habe mich vorher auch so gut wie gar nicht mit dem Thema befasst, leider. Ich hoffe trotz allem, das gerade bei Hartz 4 so manche Ungerechtigkeit geändert wird. Es ist wirklich sehr schlimm wie es manchem ergeht, der nun mal auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Man kann keinem Menschen nicht einfach seinen Willen und seine Ehre nehmen oder Hilfe vollends verweigern. Ob das nun eine kurze oder längere Zeit ist, es sind unsere Mitmenschen, die nun mal gerade die Hilfe des Staates brauchen , dass kann uns allen passieren. Im Endeffekt sitzen wir doch alle im gleichen Boot, da müssen wir uns nicht wie Feinde entgegentreten und behandeln. Der Arbeiter/Angestellte von heute ist vielleicht. der Hartz 4 Empfänger von morgen - und der Hartz 4 Empfänger von heute der Arbeiter/Angestellte von morgen, das Blatt kann sich ruck zuck wenden.
    Viele Grüße. .

  17. Autor Ralf Schumann
    am 16. Mai 2013
    17.

    Nein, ich muss Ihnen widersprechen: Hartz 4 kann eben nicht jeden treffen. Ein Großteil der Leser hier auf dieser Seite sind Beamte. Nur wenige davon haben sich jemals mit diesem Thema beschäftigt.

    Auch wenn heute für Arbeiter und Angestellte Lohndumping an der Tagesordnung ist, so ist jedoch ein Job nicht nur finanziell, sondern auch für das soziale Wohlbefinden wichtig. Dazu gehört auch die Weiterbildung.

    Ihr WG-Bewohner sollte diese Chance auch nutzen und seinen Berater im Jobcenter fragen. Wir freuen uns über jeden, der zu uns kommt und arbeiten möchte! Glauben Sie mir bitte: Sanktionieren macht auch uns keinen Spaß.

    Ich grüße Sie recht herzlich.

  18. Autor Jutta Brose
    am 19. Mai 2013
    18.

    Da haben Sie allerdings recht. Jeder sollte natürlich auch Eigeninitiative entwickeln um seine Lage im sozialen wie auch im beruflichen Bereich zu verbessern oder zu ändern. Leider gibt es aber viel zu wenig Jobs die einen auf Dauer angelegten beruflichen Einstieg ermöglichen. Wenn dann jemand in einem gewissen Alter - ca. über 55 Jahre ist nutzen auch sämtliche Weiterbildungen wenig und kosten nur Geld. Ich kann Ihnen aber versichern, dass mein Mitbewohner schon verschiedene Möglichkeiten bedenkt und mit seinem Berater besprechen möchte. Ein-Euro-Jobs bringen den Menschen zwar ein paar Euro mehr im Monat - aber meistens ist dadurch ein dauerhafter Arbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt auch nicht gegeben. Ganz selten natürlich schon - aber viele Firmen holen sich nur billige Arbeitskräfte dadurch in ihren Betrieb. Dann bekommen die zwar evtl. mal einen Arbeitsplatz, sobald der Zuschuss vom Jobcenter ausläuft steht auch derjenige wieder auf der Straße und fällt sofort in Hartz 4. Also nicht die allerbesten Chancen. Es ist schade, das Beamte sich nicht in die Lage der Angestellten in den Jobcentern oder der ALG 2 Empfänger hineindenken können oder wollen. So sicher wie Beamte sitzt natürlich heute kaum noch einer im Sattel. Ich danke Ihnen für Ihre Tipps und Ihr Interesse
    Viele Grüße

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