Sehr geehrter Frau Born,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Arbeitssuchende in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln und sie bei der Arbeitsaufnahme zu unterstützen.
Arbeit zu haben, ist immer besser als keine Arbeit zu haben. Es ist wichtig für das Selbstwertgefühl. Auch soziale Kontakte gehören im Arbeitsleben dazu. Ihre konkrete Lebenssituation können wir von hier aus nicht beurteilen, da wir Ihr Arbeitseinkommen nicht kennen und auch keine Rechtsauskunft erteilen können. Wichtig ist, dass Sie auf eigenen Beinen stehen statt auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Es ist für Sie auch einfacher, aus einem Arbeitsverhältnis heraus nach einer besser bezahlten Arbeit zu suchen als aus der Arbeitslosigkeit.
Reicht das Arbeitsentgelt nicht aus, um den Lebensunterhalt abzudecken, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Unterstützung. Zum Beispiel kann das Einkommen aufgestockt werden oder Sie können Wohngeld bekommen. Grundsätzlich gilt , dass derjenige, der arbeitet, mehr Geld zur Verfügung haben soll als derjenige, der trotz Erwerbsfähigkeit nicht arbeitet. Allerdings wird das Einkommen immer bis zu einer gewissen Höhe angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, so dass nicht das gesamte Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet werden kann.
Sofern Sie Wohngeld erhalten oder auch mit der Grundsicherung Ihr Einkommen aufstocken, kann Ihr Kind oder Ihre Kinder zusätzlich mit dem Bildungspaket gefördert werden: Damit können Zuschüsse für Mittagessen in Hort oder Schule, zu Klassenfahrten oder Tagesausflügen und Beiträge für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein oder in der Musikschule übernommen werden.
Wenden Sie sich doch noch einmal an Ihr zuständiges Jobcenter um die Berechnung überprüfen zu lassen. Sollten Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Auf diese Möglichkeit werden Sie in jedem Bescheid aufmerksam gemacht. Dann muss der Bescheid nochmals überprüft werden.
Auch bei der Suche nach einer besser bezahlten Arbeitsstelle kann Ihnen die Arbeitsagentur helfen. Über die Jobbörse können Sie direkt nach einer passenderen Stelle suchen. http://jobboerse.arbeitsagentur.de
Sie können sich aber auch vor Ort persönlich beraten lassen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_17566/Navigation/Dienstst...
Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. Mai 2013
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am 27. Mai 2013
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am 02. Juni 2013
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