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Abstimmungszeit beendet
Autor Erhard Jakob am 16. Mai 2013
13729 Leser · 14 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

*Zschäpe-Prozess*

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

nicht nur aus meiner Sicht hat die deutsche Justiz im Vorfeld
des NSU-Prozesses schlimme und verheerende
Fehler gemacht.

Um den Ruf als >Rechtsstaat Deutschland< nicht zu schaden,
wäre es meiner Meinung nach besser gewesen, ein unpar-
teiisches und unbefangenen Land mit der Prozess-
führung, zu beauftragen.

Ich möchte Sie fragen, ob das
möglich gewesen wäre?

Mit freundlichen Grüßen

Erhard Jakob

Kommentare (14)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 16. Mai 2013
    1.

    Bitte lest hierzu auch auf meiner Pinnwand bei Facebook
    den Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung
    zum Artikel:

    *Heftige Wortgefechte im NSU-Prozess*

  2. Autor Helmut Krüger
    am 17. Mai 2013
    2.

    Geehrter Erhard Jakob,

    ich kann mit Ihrem Vorschlag nicht gemein gehen.
    Der NSU-Prozess wird doch nicht wegen des Ansehens geführt, sondern um den menschlichen und juristischen Selbstverständnisses willen und das kann nur dieses Land und kein anderes Land bewerkstelligen.

    Hier im Land Geborene haben an hier im Land Wohnende ein abscheuliches Verbrechen geübt und schon das spricht gegen eine Auslagerung.

    Mir wird der gegenwärtig laufende, treffender: stockende Prozess viel zu sehr überfrachtet: Eine Aufklärung politischer Versäumnisse und mehr noch geheimdienstlichen Versagens kann der Prozess nicht leisten, aber er kann so etwas wie einer Gerechtigkeit dienen, dass Derartiges in diesem Land nicht vorkommen darf.

    Schon allein die Gezeter um die Öffentlichkeit und als wäre es ein Grundrecht, dass Hunderttausende und Millionen direkt und hautnah dabei sein müssten, lässt in mir Assoziationen nach einem Schauprozess hochkommen, gleich, wer da aus welchen Motiven vor Gericht steht.

    Dass Gerichtsprozesse IN der Öffentlichkeit, nicht aber FÜR die Öffentlichkeit stattfinden, war eine der prägnantesten und aussagekräftigsten Formulierungen des Bundesverfassungsgerichts. Das gilt auch und gerade hier. Möglicherweise werden wir darüber keine Einigkeit erzielen können, das aber sehe ich als Teil des pluralen Reichtums an.

    Schöne Pfingsten
    Helmut Krüger

  3. Autor Erhard Jakob
    am 18. Mai 2013
    3.

    Werter Helmut,

    es geht in erster Linie um das Vertrauen in die Rechtssicherheit in unserer Demokratie. Dazu gehört, dass Beschuldigte (egal, ob
    sie rechts- oder linksextreme Weltanschauen vertreten und
    was sie getan haben) ohne Ansehen der Person
    Anspruch auf einen fairen Prozess haben.

    Vor allem haben Sie Anspruch darauf, dass jeder Prozess von
    unpartiischen und unbefangenen Richter, geführt wird.

    Dieser Prozess wird immer mehr in Richtung >politischer Prozess<
    abgedrängt. Sie, ich und alle anderen wissen, dass Richter in
    Deutschland von Politikern (Justizministern) ein,- um
    und abgesetzt werden können.

    Gemäß der Devise *Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing*
    sind doch die Richter schon von hausaus nicht unabhängig.

    Das gleiche gilt für Staatsanwälte! Der Justizminister ist gegen-
    über dem Staatsanwalt weisungsbefugt. Wenn für den Justiz-
    minister "unangenehme" Strafanzeigen eingehen, hat er das
    "Recht" den Staatsanwalt anzuweisen, dass die Straftat
    nicht aufgeklärt werden muss. Doch in der Regel wird
    der Staatsanwalt das eingeleitete *Vor*Ermittlungs-
    verfahren schon im Rahmen von >voraus eilen-
    den Gehorsam< selbst unaufgeklärt einstellen.

    Die wird schon seit ewigen Zeiten von den Richtern
    bzw, Juristen kritisiert. Lesen Sie hierzu auch
    *Neue Richtervereinigung*.

    Helmut, ganz sicher haben Sie mit ihrer Meinung:
    *Wir werden darüber keine Einigkeit erzielen können*
    Recht.

    Resümee:

    Ich spreche mich dafür aus, dass Beate Zschäpe und alle anderen
    Beschuldigten, für ihre Straftaten eine der Tat und Schuld
    angemessene Strafe bekommen!

    Recht ist Wahrheit - und
    Wahrheit ist Recht!

    Auch ich wünsche Ihnen und allen
    anderen Usern ein schönes
    Pfingstfest.

    Erhard

  4. Autor Helmut Krüger
    am 22. Mai 2013
    4.

    "Sie, ich und alle anderen wissen, dass Richter in
    Deutschland von Politikern (Justizministern) ein,- um
    und abgesetzt werden können.

    Gemäß der Devise *Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing*
    sind doch die Richter schon von hausaus nicht unabhängig."

    Hier will und muss ich Ihnen entschieden widersprechen, geehrter Erhard Jakob und meine Äußerung zur Nichteinigkeit betrifft dann genau diesen nachfolgenden Punkt.

    Außer dem Fall Vera Brüning im Freistaate Bayern, wo es DE FACTO zu einer staatlich durchgestellten Verurteilung kam, sieht das gegenwärtige Staatswesen die politische Durchgriffsebene, die Sie hier benennen, nicht nur nicht vor, sie ist auch faktisch so nicht gegeben. Das unterscheidet ihn wohltuend von dem anderen deutschen Staat, bei dem diese Durchgriffsebene BEI POLITISCHEN STRAFPROZESSEN durchweg bestand.

    Andernfalls hätte der vorsitzende Richter am OLG München schon längst seinen Hut nehmen müssen oder wäre aus Staatsräson gar nicht erst mit dem Prozess betraut worden. Dass es anders ist und die politischen Einschätzungen über die Übertragung auseinander gehen, ist ein treffender Beleg für die Unabhängigkeit der Justiz und gegen die Behauptung eines monolithischen Staatswesens.

    Ich grüße Sie herzlich
    Helmut Krüger

  5. Autor H. Förnzler
    am 27. Mai 2013
    5.

    Nun,

    wenn Verfahrensrecht einfach so mal ausgesetzt wird, für populistische Zwecke, und die Neugier von Türken-Zeitungen höher gewichtet wird als nationales rechtstaatliches Verfahrensrecht,
    kann man schon drüber nachdenken, dass dieser unser Staat derzeit recht arm dasteht, was Vertrauenwürdigkeit - Rechtstaatlichkeit - Sicherheit - Ordnung anbelangt.

    Es ist aber unsere eigene Sache, Sache der Deutschen, dahin zu wirken, dass Rechtstaatlichkeit und politische Redlichkeit wieder hergestellt werden in Deutschland,
    dass zuvorderst: die Deutschen die Souveränität über ihr Land endlich wieder erhalten:
    Friedensvertrag für Deutschland!

  6. Autor Knox G. Stallbauer
    am 30. Mai 2013
    6.

    Hoffentlich bekommen die Schuldigen eine einigermaßen gerechte Strafe. Ich schreibe hier das Wort "einigermaßen" - weil es für die Hinterbliebenen diese niemals geben wird. Zu beschämenswert ist doch, daß sie auch noch verdächtigt wurden, die Morde selbst getan zu haben. Hier müssen wir uns doch alle schämen hier im Land, die wir das Wort "Deutsche" in unserem Pass stehen haben.

  7. Autor Helmut Krüger
    am 30. Mai 2013
    7.

    Das finde ich nun wiederum überzogen, geehrter Herr Stallbauer. Von einer Beschuldigung des Umfeldes habe ich nirgendwo etwas gelesen, wohl aber davon, dass die Möglichkeit nicht ausgeschlossen wurde. Das gehört allerdings schon zu dem üblichen und keineswegs anstoßgebenden Verfahren.

    Die Problematik läge doch nicht darin, alle erdenklichen Möglichkeiten in Erwägung gezogen zu haben, die Problematik liegt darin, bestimmte Möglichkeiten - der rechtsextremistische Hintergrund eben - faktisch ausgeschlossen zu haben.

    Strafe halte ich übrigens nie für gerecht, d. h. nie könnte sie Gerechtigkeit herstellen, denn das hieße, den Zeiger der Uhr in sein Gegenteil zu verkehren. Es geht "nur" darum, die Gemeinschaft und hier eben auch die türkischstämmigen Mitbürger, vor den potenziellen Taten solcher Menschen zu schützen. Andere Motive sollten dabei ausscheiden.

  8. Autor Erhard Jakob
    am 12. Juni 2013
    8.

    Wenn ein Straftäter für seine Tat eine angemessene Strafe erhält,
    hat das für mein Rechtsempfinden schon etwas
    mit Gerechtigkeit zu tun.

  9. Autor Martin G. Schultz
    am 12. Juni 2013
    9.

    Die Frage von Herrn Jakob ist doch "ob es besser gewesen wäre, ein unparteiisches und unbefangenes Land mit der Prozessführung zu beauftragen". Dann möchte ich die Zusatzfrage stellen, welches Land auf die Idee kommen würde, einer ausländischen Gerichtsbarkeit die Federführung in einem Mordprozess zu überlassen, wo die staatlichen Organe, wie bei uns der Verfassungsschutz der betroffenen Bundesländer sowie der BND, wie in einem Tribunal an den Pranger gestellt werden müssten? Welches souveräne Land würde dies zulassen? Oder stellt sich Herr Jakob etwa vor dem Hintergrund die o.g. Frage, weil Deutschland immer noch ein Besatzungsland ist, immer noch keinen Friedensvertrag mit den USA, Frankreich, England und Russland geschlossen hat?
    Es ist zu befürchten, dass es für die zu verurteilenden Täter im Zschäpe-Prozess keine abschreckenden Strafen geben wird, die die Familienangehörigen der Opfer trösten könnten. Dafür sind die Strafen von Gewaltverbrechen in Deutschland zu milde.

  10. Autor Erhard Jakob
    am 13. Juni 2013
    10.

    Es besteht der dringende Verdacht, dass jemand das
    Basisprotokoll AZ ? C 92/91 Riesa; 10.01.1992 und
    jemand das Vergleichsprotokoll AZ ? C 245/91
    Riesa; 20.02.1992 gefälscht hat.

    Es hätte viel mit Gerechtigkeit zu tun, wenn die
    schwerwiegende Anschuldigung von den
    zuständigen Stellen aufgeklärt würde.

    Siehe: EU Petition 1383/10 und/oder
    Verfahrensakte 205 AR 2413/12.

  11. Autor Helmut Krüger
    am 13. Juni 2013
    11.

    Auch wenn das hier gewiss keine Diskussionsseite, sondern nur eine Kommentarspalte sein soll, so will ich mich dennoch zu Ihrer letzten Äußerung nicht zurückhalten.

    Es wäre m. E. fatal, wenn der Sinn des Zschäpe-Prozess in der Abschreckung liegen würde. Wenn Abschreckung überhaupt irgendeinen Sinn hat, dann im Verkehrsrecht, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von bspw. 30 km/h mit 500 Euro zu Buche schlagen würde - entsprechende Kontrolldichte vorausgesetzt - oder bei Steuerhinterziehung mit einschlägig höheren Strafen.

    Bei allem, was in Mord, wie hier, und mehr noch in Totschlag hinein geht, ist Abschreckung wirkungslos, schon alleine deshalb, weil nicht einmal ein autoritärer Staat oder eine Diktatur diese Kontrolldichte VOR AUSFÜHRUNG DER TAT gewährleisten könnte.

    Hinterher aber ist es für die Abwendung des einschlägigen Verbrechens sinnlos.

    So wird durch Abschreckung nichts wieder gut gemacht, das kann es auch nicht, vielmehr kann der Rechtsstaat seine Überlegenheit in einem klar rechtsstaatlichen Verfahrens beweisen, was sich genau hieran bewährt. Einen größeren Gefallen an den NSU, uns vom rechtsstaatlichen Verfahren zu verabschieden können wir gar nicht tun und sie auf bessere Weise zu widerlegen, als durch ein rechtsstaatliches Verfahren - jenseits eines Schauprozesses - auch nicht.

  12. Autor Magnus Mayer
    am 13. Juni 2013
    12.

    Wer glaubt, dass die BRD ein Rechtsstaat ist. Wer an Demokratie glaubt ist für mich krank!!!!!!!

  13. Autor Erhard Jakob
    am 13. Juni 2013
    13.

    Herr Schulz, mir geht es hier nicht um einen
    Friedensvertrag mit verschiedenen Ländern.

    Mir geht es eher um Schadensbegrenzung.
    Die Justiz der BRD hat im Vorfeld so viele
    Fehler gemacht, dass sie als befangen
    abgelehnt werden muss.

    Besser wäre gewesen, wenn dieser Prozess
    in Den Haag, Luxemburg, Brüssel oder
    Zürich geführt worden wäre.

    Wenn sich heraus stellen sollte, dass BRD-Richter
    Gerichtsprotokolle gefälscht haben und die
    Münchner Richter davon wussten und
    dieses Verbrechen verhehlten, dann
    ist doch der Vertrauensschaden
    immens. 205 AR 2413/12.

  14. Autor Erhard Jakob
    am 15. Juni 2013
    14.

    Zu: 11
    Helmut,
    mir bzw. hier geht es nicht
    um Abschreckung!

    Es geht um Schuld
    und Sühne.

    Frau Zschäpe soll eine für ihre Schuld und
    Tat angemessene Strafe erhalten.

    Diese muss von souveränen und integeren
    Richtern festgestellt und verkündet werden.

    Zumindest sind Gerichtsprotokoll fälschende
    bzw. diese Tat verhehlende Richter, nicht
    souverän und integer.

    Zu:
    Magnus,
    ich habe dich kennen gelernt
    und weiß, dass du krank bist.

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