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Beantwortet
Autor Regina Born am 12. Mai 2013
9697 Leser · 3 Kommentare

Soziales

Alleinereinerziehen und Arbeitet jetzt weniger Geld als nur mit Harz 4

Sehr geehrte Frau Kanzlerin, wie kann es sein, dass eine allein erziehende Mutter bestraft wird, wenn sie arbeitet?

Ich habe bevor ich gearbeit habe folgenes bezogen:
699,20 harz 4, 129 Euro Wohngeld, 183 Euro Kindergeld und 225 Euro Unterhalt vom Vater für mein Kind.
Abzüglich Miete usw, kam ich gerade so über die Runden und war stolz, das ich mein altes Auto halten konnte.

Nund gehe ich für 520 Euro Brutt arbeiten auf Steuerklasse 2, Nach Abug stehen mit 415,09 Euro zur Verfügung.
Das Jobcenter zahlt mir nun nur noch 303,15 Euro

Somi habe ich also 17 Euro mehr, muß davon aber um zur Arbeit zu kommen monatlich 60 Euro Spritt bezahlen.

Jetzt habe ich im Monat 40 Euro weniger, als wenn ich nicht arbeite.

Frage: Wiso werde ich bestraft? Wie soll ich es mir leisten weiter arbetien zu gehen.? Alleinerziehen, arbeitend, Kind länger im Kindergarten und nun etwas über 40 Euro weniger im Monat?

Warum bestraft der Staat arbeitene Menschen?

Mit Freundlichen Grüßen

Regina Born

Ich würde mich über eine baldige Antwort sehr freuen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 10. Juni 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Frau Born,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Bundesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Arbeitssuchende in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln und sie bei der Arbeitsaufnahme zu unterstützen.

Arbeit zu haben, ist immer besser als keine Arbeit zu haben. Es ist wichtig für das Selbstwertgefühl. Auch soziale Kontakte gehören im Arbeitsleben dazu. Ihre konkrete Lebenssituation können wir von hier aus nicht beurteilen, da wir Ihr Arbeitseinkommen nicht kennen und auch keine Rechtsauskunft erteilen können. Wichtig ist, dass Sie auf eigenen Beinen stehen statt auf staatliche Unterstützung angewiesen zu sein. Es ist für Sie auch einfacher, aus einem Arbeitsverhältnis heraus nach einer besser bezahlten Arbeit zu suchen als aus der Arbeitslosigkeit.

Reicht das Arbeitsentgelt nicht aus, um den Lebensunterhalt abzudecken, haben Sie auch weiterhin Anspruch auf Unterstützung. Zum Beispiel kann das Einkommen aufgestockt werden oder Sie können Wohngeld bekommen. Grundsätzlich gilt , dass derjenige, der arbeitet, mehr Geld zur Verfügung haben soll als derjenige, der trotz Erwerbsfähigkeit nicht arbeitet. Allerdings wird das Einkommen immer bis zu einer gewissen Höhe angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge, so dass nicht das gesamte Einkommen auf die Grundsicherung angerechnet werden kann.

Sofern Sie Wohngeld erhalten oder auch mit der Grundsicherung Ihr Einkommen aufstocken, kann Ihr Kind oder Ihre Kinder zusätzlich mit dem Bildungspaket gefördert werden: Damit können Zuschüsse für Mittagessen in Hort oder Schule, zu Klassenfahrten oder Tagesausflügen und Beiträge für eine Mitgliedschaft in einem Sportverein oder in der Musikschule übernommen werden.

Wenden Sie sich doch noch einmal an Ihr zuständiges Jobcenter um die Berechnung überprüfen zu lassen. Sollten Sie mit einem Bescheid nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch einlegen. Auf diese Möglichkeit werden Sie in jedem Bescheid aufmerksam gemacht. Dann muss der Bescheid nochmals überprüft werden.

Auch bei der Suche nach einer besser bezahlten Arbeitsstelle kann Ihnen die Arbeitsagentur helfen. Über die Jobbörse können Sie direkt nach einer passenderen Stelle suchen. http://jobboerse.arbeitsagentur.de

Sie können sich aber auch vor Ort persönlich beraten lassen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_17566/Navigation/Dienstst...

Mit freundlichen Grüßen Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Ralf Schumann
    am 13. Mai 2013
    1.

    Sehr geehrte Frau Born,

    da stimmt etwas nicht. Offensichtlich ist da ein Rechenfehler. Nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Sachbearbeiter oder auch Berater auf. Sie können auch einen schriftlichen Überprüfungsantrag stellen.

    MfG
    R. Schumann

  2. Autor ulf krititsch
    am 27. Mai 2013
    2.

    Arbeit muss sich lohnen. Kein Bürger der für seinen Lebensunterhalt einer Erwerbstätigkeit nachgeht macht dies aus reiner Freizeitbeschäftigung. Selbst wenn es bei der Berechnung eine Unstimmigkeit gibt, wird es bei der Korrektur nicht viel anders aussehen. Die Mehrheit (~ 90%) der Menschen die auf Sozialleistungen angewiesen sind, bezieht diese Leistungen nicht gerne. Warum ist der Einkommensunterschied zwischen H4 Empfängern und arbeitenden so gering? Weil die schöpferischen und schaffenden Leistungen wie Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Pflege, Betreuung, uvm. immer weniger Wert haben. Die meisten Firmen (Arbeitgeber) sparen immer mehr an den Gehältern ihrer Arbeitnehmer und schönen mit den Überschüssen ihre Bilanzen. Der Arbeitnehmer muss dies hinnehmen da sonst H4 droht (Existenzängste). Anstatt die erwirtschafteten Überschüsse wieder in den Wirtschaftskreislauf einfließen zu lassen (z. B. höhere Gehälter), strandet das Geld in Steueroasen und wird für Spekulationen und fragwürdigen Anlageformen zur weiteren Vermehrung von einzelnen Superreichen verwendet. Wer Geld hat, kann das Geld für sich arbeiten lassen ohne etwas sinnvolles oder nützliches für die Allgemeinheit beizusteuern. Die, die ihre Arbeitsleistung und Ihr Können aufbringen gehen leer aus.
    Hier sind unsere Volksvertreter in der Pflicht, aber leider wird von diesen genau das Gegenteil vertreten. Denn diese ermöglichen es, dass durch die Androhung von Sanktionen der betroffene gezwungen wird, fast jede, auch unter seiner Qualifikation, vorgeschlagenen Tätigkeit anzunehmen. Es ist sogar schon so weit gekommen, dass ein regelrechter Markt mit dem Arbeitslosen blüht. Indem ein Arbeitsloser an eine Zeitarbeitsfirma vermittelt wird, die ZAF vermittelt diesen weiter an einen Arbeitgeber, dabei fließen Vermittlungsprovisionen. Der Arbeitgeber stellt den Vermittelten befristet an. Nach zwei Jahren wird dieser wieder entlassen und das Spiel beginnt von vorne. Unbefristete Festanstellungen sind sehr selten.

  3. Autor Ralf Schumann
    am 02. Juni 2013
    3.

    Ich arbeite in einem Jobcenter. Ich kenne diese Situation.
    Was sollen wir aber machen, wenn fast alle großen Firmen nur noch Zeitarbeiter beschäftigen? Wir können nur Stellen anbieten, die Arbeitgeber bereitstellen. Die Praxis Zeitarbeit nimmt leider immer mehr zu.
    Für alle Leser, die hier nicht wissen wie das bei Leiharbeitsfirmen abläuft und oftmals sagen "Ist doch besser als gar nichts":
    Zeitarbeiter werden laut Arbeitsvertrag meistens nur für wenige Stunden angestellt, also 4 bis 5 Stunden täglich. Nicht nur, dass sie lt. Tarifvertrag für Zeitarbeitsfirmen pro Stunde 7,50 € verdienen, sie arbeiten oftmals in großen Firmen, die Tarifverträge mit vier- bis fünffachen Stundenlöhnen haben. Die Festangestellten bekommen Schicht- und Überstundenzuschläge, die Zeitarbeiter machen dieselbe Arbeit und bekommen sie nicht. Es gilt ihr Tarifvertrag und da sind solche Zuschläge im Stundenlohn inklusive. Der Leiharbeiter erarbeitet auch stets die volle Arbeitszeit. Wenn er in der Firma nicht gebraucht wird, muss er diese Überstunden abbauen. Diese Benachteiligungen sind leider die Regel. Das sind die sogenannten Aufstocker. Wir bestrafen diese Arbeitnehmer, die sogenannten aufstockenden Hartz 4-Empfänger, nicht mit Auflagen und Sanktionen! Sie haben lediglich eine Meldepflicht, weil das das "Hartz 4-Gesetz", wie es im Volksmund heißt, so vorschreibt.
    Ähnlich schlimm ist das mit den 450 €-Jobbern. Ein Beispiel im Handel sind "flexible" Einsätze. Der Mitarbeiter hat einen Pauschalvertrag und wird angerufen, wenn Festangestellte ausfallen oder erhöhter Bedarf ist. Wo Festangestellte für den Beritschaftsdienst Geld erhält, geht der Minijobber leer aus. Ab 20 Uhr erhalten Festangestellte Nachtzuschläge, der Minijobber nicht. Aus diesem Grund zur Abendzeit fast nur noch Aushilfskräfte an der Kasse.
    Sehr geehrte Mitarbeiter von Frau Merkel: Wann tun Sie endlich was gegen diese Art von Diskriminierung?

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