Sehr geehrter Frau Dean,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bundeskanzlerin Merkel hat immer wieder betont, dass die Menschenrechte unteilbar sind. Deshalb spricht die Kanzlerin gegenüber der chinesischen Regierung regelmäßig die Wahrung der Menschenrechte und Fragen der Rechtstaatlichkeit an. Dabei bringt sie auch Einzelfälle zur Sprache.
Der deutsch-chinesische Menschenrechtsdialog bietet zudem ein geeignetes Forum, solche Fälle aufzugreifen und mit den chinesischen Gesprächspartnern zu erörtern. Die jüngsten Menschenrechtsdialoge fanden im Oktober 2012 in Wiesbaden und im Mai 2013 in Ningxia statt. Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, hat im Rahmen der Dialoge auch Fragen der Religionsfreiheit und das Vorgehen gegen Christen und andere Gruppen angesprochen. Er unterstützt den Appell von chinesischen Intellektuellen, dass China endlich den Pakt über bürgerliche und politische Rechte ratifizieren müsse.
Im Menschenrechtsdialog zwischen der EU und China ist auch der Fall von Pastor Gong Shenliang thematisiert worden. Der letzte EU-China-Menschenrechtsdialog fand am 25. Juni 2013, also vor wenigen Tagen, in China statt.
Es liegt im Interesse Deutschlands, dass China sich innenpolitisch weiterentwickelt, rechtstaatliche Strukturen schafft und grundlegende Freiheitsrechte zulässt. Die Bundesregierung tut alles, was ihr möglich ist, um sich mit ihren Vorstellungen bei den Gesprächspartnern Gehör zu verschaffen.
Weitere Informationen zur Menschenrechtspolitik der Bundesregierung: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/62...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 18. Juni 2013
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