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Abstimmungszeit beendet
Autor K. Gilbert am 03. Juni 2013
10258 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Abbau der Staatsverschuldung - wie und wann?

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
die derzeitige Verschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden liegt bei deutlich über 2 Billionen. Gelegentlich wird immer wieder ein Schuldenabbau thematisiert. Mittlerweile habe ich begriffen, dass der Schuldendienst sich lediglich auf die Zinsen beschränkt. Wie kann das sein? Welche Möglichkeiten sehen Sie selber, diesen Riesenberg jemals abzubauen, wenn seit der Grundung der Bundesrepublik keine Tilgung geleistet wird?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Peter Gilbert

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Wolfgang Mücke
    am 03. Juni 2013
    1.

    Nebenbei: Selbst die Schuldenbremse lässt 0,35% Neuschulden zu.

    Ansonsten ist die Sache einfach. Das BIP steigt automatisch mit der Inflation. Wenn die Schulden nominell gleich bleiben, d.h. keine Neuschulden gemacht werden, fällt automatisch der Anteil der Schulden am BIP.
    Bei gleichbleibenden Schulden und gleichbleibender Inflation von 2% und ohne echtes Wachstum liegen die Schulden nach 15 Jahren bei 60% des BIP.
    Dies bezahlen die Sparer, die ständig an Kaufkraft ihres Ersparten verlieren.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 24. Juni 2013
    2.

    *Der Krug geht so lange zum
    Brunnen - bis er bricht..*

    Der Sozialismus war zum Scheitern verurteilt.
    Zumindest ist er um 1990 herum fast
    weltweit gescheitert.

    Dieses Schicksal wird über kurz oder lang
    auch der Raubtier-Kapitalismus erleiden.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 02. Juli 2013
    3.

    Witz:

    Kommt eine Frau zum Arzt und sagt.
    *Herr Doktor, ich habe immer
    so ein Summen im Ohr.*

    Der Arzt: *Wie hoch sind
    den Summen?*
    ****************************************
    Zu:
    *Staatsverschuldung bzw. 2 Billionen*
    Also das sind schon ansehnliche Beträge.

    Wenn mir ein SPD Politiker aus Hoywoy eine
    falsche Auskunft gegeben haben sollte.
    Dann würde er mir nach geltenden
    Recht und Gesetz noch 28,3 Mio. €
    schulden. Das sind ja Peanuts zu
    der oben genannten Summe.

    Siehe:
    AZ: 3 C 0311/96 AG Bautzen.

  4. Autor Erhard Jakob
    am 03. Juli 2013
    4.

    Der Wahrheit und der Vollständigkeit halber möchte ich
    aber noch hinzu fügen, dass ich bei richtiger Auskunft
    dem Politiker noch 28,3 Tausend Euro schulde.

    Das gilt natürlich nur in einem Rechtsstaat.
    In einem Unrechtsstaat gilt das nicht.

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