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Beantwortet
Autor Ulf Gohlke am 07. Juni 2013
10821 Leser · 1 Kommentar

Soziales

Hochwasser

Hallo Frau Merkel ich bin Ulf und komme aus Templin ich weiss das sie meine Oma früher gekannt haben Frau Alma Gohlke .
jertzt aber zum eigentlichen Thema mir macht das Hochwasser in Deutschland Kopfschmerzen und finde ich das Unerhört das die Versicherung die Menschen nicht mehr Versichern will .
Ich bin der Meinung das die Versicherungen vom Gesetz aus verpflichtet werden sollten diese Leute zu versichern .
Ich würde mich sehr freuen wenn ich über ihre Entscheidung erfahren würde .

Mit Freundlichen Grüßen

Ulf Gohlke

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 15. Juli 2013
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Gohlke,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihre Sorge ist verständlich. Staatliche Solidarität und private Eigenvorsorge sind und bleiben notwendig, um so schwerwiegende Katastrophen wie das Hochwasser dieses Jahres zu bewältigen. Dazu müssen alle - Bund, Länder, Kommunen und die Betroffenen – ihren Beitrag leisten.

Die schnelle und unbürokratische Hilfe für die Flutopfer und die Beseitigung der Hochwasserschäden sind eine nationale Gemeinschaftsaufgabe. Daher finanzieren Bund und Länder die Schadensbeseitigung gemeinsam aus dem Sondervermögen "Aufbauhilfe". Es soll acht Milliarden Euro umfassen.

Aus den sogenannten Jahrhunderthochwassern müssen jetzt alle Beteiligten die notwendigen Konsequenzen für die Zukunft ziehen. Seit dem Hochwasser von 2002 haben Bund und Länder bereits viel für den Hochwasserschutz getan. Allerdings ließen sich die Pläne mancherorts nicht schnell genug umsetzen. So sind von 18 notwendigen Deichrückverlegungen an der Elbe bisher lediglich vier realisiert.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft kann man schon jetzt fast alle Gebäude gegen Schäden durch Hochwasser in Deutschland versichern. Jedoch nutzen viel zu wenige Hauseigentümer diese Möglichkeit.

Das Risikobewusstsein der Bevölkerung ist häufig zu niedrig. Hochwasserereignisse geraten schnell in Vergessenheit. Auch mangelnde Information über das individuelle Gefährdungsrisiko spielt eine Rolle. Hinzu kommt natürlich, dass viele Hauseigentümer gerade in stärker gefährdeten Gebieten die Versicherungsprämie für zu hoch halten. Die Versicherungs- aufsicht sieht allerdings keine Anhaltspunkte dafür, dass Prämien nicht angemessen zu den Risiken sind.

Außerdem gibt es eine Pflicht der Hauseigentümer zur Schadenverhütung. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Abs. 2 ) ist jeder verpflichtet, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Auch die Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung ist immer wieder ein Thema. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hat diese Möglichkeit 2003 geprüft. Sie hat damals eine solche Pflichtversicherung aus verfassungs- rechtlichen und aus anderen Gründen nicht weiterverfolgt. So würden beispielsweise für eine Pflichtversicherung zusätzliche Bürokratie-Kosten anfallen, weil man eine neue Behörde zur Überwachung einrichten müsste.

Weitere Informationen:

Fluthilfe http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluthil...

Hochwasserschutz verbessern http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/06/...

Hochwasser verstehen, erkennen, handeln! http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-medien/4290.html

GDV: „Hochwasser – Pflichtversicherung löst das Problem nicht“ http://www.gdv.de/2013/06/hochwasser-pflichtversicherung-...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 03. Juli 2013
    1.

    Ulfi,
    deine Behauptung, dass die Versicherungen keine >Elementarschäden-Versicherung< anbieten, basiert auf der Lüge. Diese Behauptung
    bleibt eine Lüge auch wenn die Angie sich noch an Ihre Oma
    *Alma* erinnern sollte.
    .
    Richtig ist allerdings, dass die Versicherungs-Beiträge
    für Häuser in Gefährdungsgebieten so hoch sind,
    dass sie ein *Otto Normalverdiener*
    nicht bezahlen kann.

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