Sehr geehrter Herr Kühnemund,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das Grundgesetz regelt, dass die Bundesländer das Staatsangehörigkeits- recht als eigene Angelegenheit ausführen. Der Bund kann daher im Einzelfall nicht die Amtshandlung einer Verwaltungsbehörde beeinflussen, die nach Landesrecht zuständig ist. Gern geben wir Ihnen aber folgende Informationen zu diesem Thema:
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz (§ 25 Staatsangehörigkeitsgesetz) verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z. B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat vorher von einer deutschen Behörde eine schriftliche Genehmigung erhalten, die es ihm erlaubt, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten.
Grundsätzlich setzt daher auch die Einbürgerung nach den Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes (§ 10 StAG) voraus, dass man die bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt. Davon gibt es aber bestimmte Ausnahmen, die in § 12 StAG geregelt sind. Beispielsweise ist das der Fall, wenn dem Ausländer bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile entstehen würden, die über den Verlust der staatsbürgerlichen Rechte hinausgehen, also insbesondere wirtschaftliche oder vermögensrechtliche Nachteile. http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html
In den sogenannten Vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundes- innenministeriums (BMI) vom 17. April 2009 (s. Link) finden Sie eine Reihe detaillierter Informationen beziehungsweise Empfehlungen hierzu. Wichtig sind besonders die Informationen zu § 12 „Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit“. Hier gibt es besondere Hinweise, wann Ausnahmegründe erfüllt sein können. Die Behörde könnte beispielsweise berücksichtigen, dass jemand seine Rentenansprüche oder -anwartschaften verliert, wenn er die alte Staatsangehörigkeit aufgibt. Das Gleiche gilt, wenn geschäftliche Beziehungen in den ausländischen Staat durch die Aufgabe der Staatsangehörigkeit konkret gefährdet wären, wie Sie es auch in Ihrer Mail schildern. http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Them...
Allgemeine Informationen zum Thema Einbürgerung finden Sie hier: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Publikation/IB/w...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 03. Juni 2013
1.
am 10. Juni 2013
2.
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