Sehr geehrte Frau Toelle,
vielen Dank für Ihren Vorschlag, den wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Zuständigkeit für Talsperren und Wassermanagement liegt allerdings nicht beim Bund, sondern bei der jeweiligen Landestalsperren-Verwaltung. Sie ist für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Hochwasser- schutzanlagen verantwortlich. Für das Land Sachsen beispielsweise ist das eine nachgeordnete Behörde des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft mit Sitz in Pirna. Der Staatsbetrieb Landestalsperren-Verwaltung betreibt und bewirtschaftet nahezu alle Stauanlagen in Sachsen.
Sachsen zählt zu den Bundesländern mit den meisten Talsperren. Nach den verheerenden Hochwasserschäden im August 2002 wurde deutlich, dass der Schutz ausgebaut werden musste. Deshalb hat die Landestalsperren-Verwaltung Hochwasserschutzkonzepte entwickelt. Es wurden spezielle Hochwassergefahrenkarten erarbeitet, die die Auswirkungen von Hochwasserereignissen im Freistaat Sachsen darstellen. Sie liegen in den betreffenden Gemeinden aus und lassen sich auch online einsehen. Außerdem ist das Warnsystem verbessert und ein Landeshochwasserzentrum eingerichtet worden.
Nahezu alle sächsischen Stauanlagen haben Hochwasserrückhalteräume, die ständig für mögliche Hochwasser frei bleiben. Nach 2002 ist der Rück- halteraum in den Stauanlagen größer geworden. Um die Staumauer selbst bei extremen Hochwasser zu entlasten, besitzt jede Stauanlage eine Hochwasserentlastungsanlage (Klappenwehre). Ist das Speichervermögen der Talsperre bei maximal geöffneten, normalen Grund- und Betriebsauslässen erreicht, wird über diese Wehre das Wasser kontrolliert abgegeben. Man spricht in solch einem Fall auch davon, dass die Talsperre „überläuft“.
Die Systeme werden nach dem erneuten Hochwasser in diesem Jahr überprüft und weiter verbessert. Das steht auch hinter der Forderung von Bundeskanzlerin Merkel, wenn sie sagt: „Wir müssen vorausschauend handeln. Wir müssen aus den so genannten Jahrhunderthochwassern die notwendigen Konsequenzen für die Zukunft ziehen“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 12. Juni 2013
1.
am 16. Juni 2013
2.
am 02. Juli 2013
3.
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